Betreff
Bildung einer Stabsstelle „Sauberes Friedberg“ im Organisationsaufbau der Stadtverwaltung
Vorlage
16-21/1036
Aktenzeichen
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilungstext:

 

1.       Zum Zweck einer zentral gebündelten und somit höchstmöglich wirksamen Bearbeitung des Aufgabenfelds „Sauberes Friedberg“ wird im Organisationsaufbau der Stadt eine Stabsstelle „Sauberes Friedberg“ gebildet.

 

2.       Die Einrichtung der Stabsstelle erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sobald die haushaltsmäßigen und personellen Voraussetzungen für ihre Arbeitsaufnahme gegeben sind (voraussichtlich Ende 2. Quartal/Anfang 3. Quartal 2019).

 

3.       Die Stabsstelle wird  dem Dezernat der Ersten Stadträtin zugeordnet.

 

Sachliche Darstellung

 

Handlungsbedarf für ein sauberes Friedberg

 

Gepflegte Grünflächen und saubere Straßen, Wege und Plätze prägen wesentlich das Bild einer Stadt. Ein aufgeräumtes, sauberes Stadtbild ist daher ein zentrales Aushängeschild für die Stadt Friedberg, eine wichtige Voraussetzung ihrer Attraktivität für Einwohner und Besucher und ein Standortfaktor für Wirtschaft, Handel und Gewerbe. Fehlende Sauberkeit z.B. durch illegale Müllablagerungen führt umgekehrt zu hohen Kosten der Allgemeinheit für die Entsorgung und schädigt nachhaltig das Image einer Stadt.

 

In Friedberg wie in allen Kommunen der Wetterau, in Hessen und bundesweit ist leider zunehmender Handlungsbedarf im Hinblick auf das Ziel „saubere Stadt“ zu verzeichnen. Ursache hierfür ist u.a. eine wachsende Zahl illegaler Müllablagerungen – von einzelnen Säcken bis zu großen Mengen an Sperrmüll und Sonderabfällen -, die ohne Rücksicht auf Anwohner und Umwelt in die Landschaft gekippt oder irgendwo im Stadtgebiet abgestellt werden. Verursacher sind Menschen jedes Alters, Berufs und Bildungsgrads, Einheimische ebenso wie Auswärtige, die die Durchfahrt durch unsere Stadt nutzen, um sich ihres Abfalls zu entledigen.

 

Unabhängig von einzelnen erfolgreichen Maßnahmen der jüngeren Vergangenheit wie z.B. der Verstärkung der Ordnungspolizei um einen „Altstadtkümmerer“ ist für das Gesamtgebiet der Stadt nach wie vor hoher – sogar stellenweise zunehmender - Handlungsbedarf festzustellen. Dies wird u.a. erkennbar an

·         tage- oder gar wochenlang herumliegenden illegalen (Sperr-)Müllablagerungen

·         ständigen Meldungen und Beschwerden von Anwohnern, Bürgern und Besuchern 

·         steigenden Kosten für die Sauberkeit der Stadt (z.B. Kosten der Entsorgung illegaler Abfallablagerungen 2016 rd. 26 TEUR, 2017 rd. 46 TEUR, 2018 rd. 38 TEUR - der Personal- und Sachaufwand der Ordnungspolizei, des Bauhofs und aller beteiligten Mitarbeiter und Führungskräfte im Rathaus für die Bearbeitung der Fälle ist hierbei nicht mitgerechnet).

 

Status quo der Aufgabenorganisation in der Stadt

 

Im Rathaus sind bislang zahlreiche unterschiedliche Stellen und Personen mit einzelnen Teilen des Gesamtvorgangs „Sauberkeit der Stadt“ befasst. Dies sind insbesondere:

a)      das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amtsleitung, Abteilungsleitungen, Ordnungspolizisten)

b)      der Eigenbetrieb Entsorgungsbetriebe

c)       das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen

d)      der Bauhof

e)      zwei Dezernenten (Zuständigkeit der Ersten Stadträtin für a) und b), Zuständigkeit des Bürgermeisters für c) und d))

 

Darüber hinaus sind weitere Stellen mit Teilaspekten der Thematik „Abfallvermeidung in Friedberg“ befasst, z.B. das Amt für Soziales und kulturelle Angelegenheiten im Rahmen einer amtsübergreifenden Arbeitsgruppe für die Altstadt (Fünffingertreff).

 

Der Bearbeitungsablauf im Rathaus bei illegalen Müllablagerungen war bislang nicht selten gekennzeichnet durch  

·         ein unabgestimmtes Nebeneinander der o.g. Vielzahl von Stellen und Beteiligten ohne eine zentrale zielorientierte Gesamtsteuerung,

·         ein Nichtineinandergreifen von Teilschritten des Gesamtprozesses in der Zuständigkeit verschiedener Ämter,

·         teilweise ungeklärte Ziele, Aufgaben, Abläufe und Arbeitsstandards (z.B. Frage der Zuständigkeit für die Einsammlung von Müllablagerungen, Zeitdauer bis zur Abholung von Müllablagerungen, Frage der Zuständigkeit für die Durchführung von OWI-Verfahren, fehlende Übersicht über den Gesamtprozess von der Erstinformation bis zur Kostenrückforderung und Ahndung, über den Wirkungsgrad der eigenen Aktivitäten und den Gesamterfolg je Vorgang)

·         teilweise fehlende Kenntnis / Sicherheit bzgl. der rechtlichen Möglichkeiten, Verstößen entgegenzuwirken

·         das Unterbleiben möglicher förderlicher Aktivitäten für ein sauberes Friedberg (z.B. Abfallpädagogik und weitere Handlungsfelder, s.u.).

 

Wenn die Verursacher illegaler Müllablagerungen identifiziert werden können, können Kommunen den Ersatz der entstandenen Kosten einschließlich der Kosten für die Entsorgung von diesen einfordern und den Verstoß zudem mit einem Bußgeldbescheid ahnden. Neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt es weitere - auch ortsrechtliche – Bestimmungen, auf deren Grundlage die Stadt in dieser Weise gegen Müllsünder vorgehen kann (z.B. Straßenreinigungssatzung, Abfallsatzung, Sondernutzungssatzung).

 

Der Bearbeitungsablauf illegaler Müllablagerungen in Friedberg war in der Vergangenheit indessen im laufenden Tagesgeschäft nicht selten gekennzeichnet durch …

·         das Unterbleiben von Recherchen nach den Verursachern,

·         infolgedessen unterbliebenen Kostenerstattungsforderungen gegenüber Verursachern,

·         die Nicht-Ahndung von Verstößen durch OWI-Verfahren, wo sie möglich war, d.h. Verursacher Verstößen zuzuordnen waren.

 

Um das komplexe Aufgabenfeld „Sauberes Friedberg“ künftig noch wirkungsvoller zu bearbeiten, sind daher Maßnahmen erforderlich, mit denen die Ziele, Abläufe und Standards geklärt, die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Stellen gestärkt und so der Gesamterfolg für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger gesichert werden.

 

Organisatorische Anforderungen für ein sauberes Friedberg

 

Ziel der Organisation im Rathaus für ein sauberes Friedberg muss in der Zukunft sein:

 

1. mehr Leistungsfähigkeit bzgl. der Aufgabenerfüllung, d.h.

-        schnelle Beseitigung illegaler Abfallablagerungen

-        konsequente Recherche nach den Verursachern, wo dies möglich ist

-        Ausnutzung des rechtlichen Instrumentariums zur Vermeidung von Regelverstößen mit Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Stadt

-        konsequente Ahndung von Verstößen

-        Nutzung aller weiteren Möglichkeiten zur bestmöglichen Zielerreichung im Zusammenwirken aller Stellen und Personen

 

2. wirtschaftliches Arbeiten, d.h. 

·         wirksamer (effektiver) Einsatz der Ressourcen (Personal und Sachmittel)

·         ökonomischer (effizienter) Einsatz der Ressourcen (Personal und Sachmittel)

 

Die o.g. Ziele sind erreichbar durch …

Ø  eine ganzheitliche strategische Steuerung der Aufgabe „Sauberes Friedberg“ für die Gesamtstadt aus einer Hand,

Ø  die verbindliche und für alle Beteiligten einheitliche und transparente Klärung von Zielen, Zuständigkeiten und Arbeitsstandards,

Ø  die Schaffung einer zentralen Ansprechstelle für das Handlungsfeld „Sauberes Friedberg“ für alle Beteiligten der Stadt und die Bürgerinnen und Bürger,

Ø  ein amtsübergreifend lückenlos verzahntes Arbeiten („alle ziehen an einem Strang in dieselbe Richtung“),

Ø  ein kontinuierliches und konsequentes Nachhalten der Umsetzung eingeführter Arbeitsstandards bei allen beteiligten Stellen und gegenüber der betroffenen Klientel,

 

Einrichtung der Stabsstelle „Sauberes Friedberg“

 

Zur Umsetzung der o.g. Ziele und Maßnahmen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Organisationsaufbau der Stadt die Stabsstelle „Sauberes Friedberg“ eingerichtet. Aufgabe der Stabsstelle soll es sein, das Zusammenspiel zwischen den Ämtern, den Entsorgungsbetrieben und sonstigen zahlreichen Stellen, die mit der Sauberkeit im öffentlichen Raum befasst sind, zu koordinieren, effiziente Abläufe zu gewährleisten und so das Erscheinungsbild der Stadt weiter zu optimieren. Die Tätigkeitsfelder der Stabsstelle sind im Einzelnen:

               

A)  Konzeptionelle Arbeit

·         Untersuchung aller Prozesse im Bereich „öffentliche Sauberkeit“ auf ihre Wirksamkeit und Effektivität

·         systematische Ermittlung von Schwachstellen im öffentlichen Erscheinungsbild – ggf. in Zusammenarbeit mit weiteren Verwaltungsstellen

·         Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Optimierungsansätzen zur nachhaltigen Sicherstellung eines sauberen Erscheinungsbildes der Stadt – ggf. in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern im Bereich Sauberkeit

 

B) Schnittstellenfunktion, Koordination und Kommunikation

·         Sicherung der Kommunikation zwischen allen Fachämtern, Bereichen und Beteiligten, die für die Reinhaltung öffentlicher Flächen zuständig sind, und Beschleunigung der Abläufe

·         regelmäßige Prüfung aller entwickelten Arbeitsstandards und getroffenen Regelungen sowie permanente Überwachung ihrer Wirkungen, um nachhaltig Verbesserungen zu erzielen

·         bei Gefahr im Verzug Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sauberkeit und Sicherheit

·         Durchführung von Kampagnen und Sauberkeitsprojekten

·         Förderung von Bürgerengagement und Präventionsarbeit

·         Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürger für die Thematik zu sensibilisieren

 

Um ihre Arbeitsschwerpunkte bilden zu können, sammelt die Stabsstelle auf unterschiedlichen Wegen Informationen und wertet diese aus. Hierzu nimmt sie an Sitzungen bestehender Einrichtungen teil (z.B. Fünffingertreff, Arbeitsgruppen), hält regelmäßigen Kontakt mit den Ortsvorstehern, verschafft sich einen Überblick über Pressemeldungen zum Thema Sauberkeit und analysiert das Beschwerdeaufkommen.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst u.a.

·         die Erstellung von Pressemeldungen

·         die Koordination aller Sonderaktionen zum Thema Sauberkeit (u.a. Sauberhaftes Friedberg, Information und Aktionen an Kitas und Schulen, Neubürgerbroschüre usw.usf.)

·         die Abstimmung der Pressearbeit mit weiteren Beteiligten

·         verstärkte Abfallberatung und Werbekampagnen für ein sauberes Friedberg.

 

Mögliche Maßnahmen der Stabsstelle, die die Wirksamkeit städtischen Handelns für ein sauberes Friedberg weiter erhöhen können, sind darüber hinaus z.B.

Ø  die Erhöhung der Kontrolldichte

Ø  die Benennung eines speziellen „Ermittlers“, der sich verstärkt um die Suche nach Tätern illegaler Müllentsorgung kümmert

Ø  die Einrichtung einer Hotline bzw. App „Müllermittler“ oder „Sauberes Friedberg“ ergänzend zum bestehenden Mängelmelder

Ø  vielfältige Maßnahmen der Abfallpädagogik (Kitas, Schulen), z.B. Kita-Wettbewerbe, Schulwettbewerbe

Ø  die Vernetzung mit Kooperationspartnern (Kontaktgespräche mit Institutionen, Gewerbetreibenden, engagierten Bewohnern, Internationales Zentrum (Fünffingertreff))

Ø  Frühjahrsputzaktionen mit Bürgern, Anwohnern, Kindern, Schulen

Ø  die Gewinnung örtlicher Akteure als erweiterten Kreis von Info-Übermittlern in allen Stadtteilen bzgl. „problematischer Ecken“, um im Rathaus schneller Kenntnis von diesen zu erlangen

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Einrichtung der Stabsstelle erfolgt, sobald die haushaltsmäßigen und personellen Voraussetzungen für ihre Arbeitsaufnahme gegeben sind (voraussichtlich Ende 2. Quartal/Anfang 3. Quartal 2019).

 

Im ersten Schritt nach ihrer Arbeitsaufnahme soll die Stabsstelle ein Konzept entwickeln, wie die Sauberkeit im öffentlichen Raum erhöht werden kann.

 

Nach einer einjährigen Startphase der Stabsstelle erfolgt eine Evaluierung der bis dahin erzielten Ergebnisse. Anhand der Ergebnisse wird entschieden, wie die Arbeit der Stabsstelle fortgesetzt wird.