Mitteilungstext:
Mit Schreiben vom 18.02.2019 hat der Landrat des Wetteraukreises der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 seine Genehmigung erteilt. Das Genehmigungsschreiben ging bei der Stadt Friedberg am 22.02.2019 ein. Die Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung erfolgt am Samstag, dem 02.03.2019. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2019 erfolgt vom 04.03.2019 bis einschließlich 12.03.2019.
Das
Genehmigungsschreiben sowie die Genehmigung sind als Anlage beigefügt. Der
Inhalt des Genehmigungsschreibens wird nachfolgend zusammengefasst dargestellt:
Die Genehmigung der genehmigungspflichtigen
Festsetzungen der Haushaltssatzung 2019 erteilt, da die Stadt Friedberg den
Haushalt 2019 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 92 Abs. 5 und Abs. 6
der Hessischen Gemeindeordnung ausgleichen kann und auch für die Folgejahre ein
ausgeglichener Haushaltsverlauf prognostiziert wird.
Wie aus der Haushaltssatzung 2019 hervorgeht,
wird für das Haushaltsjahr 2019 ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von
2.068.677 € prognostiziert. Aufgrund des gemäß § 93 Abs. 3 HGO für Kreditaufnahmen
geltenden Subsidiaritätsprinzips sind die Mittel des Finanzmittelüberschusses
vorrangig zur Finanzierung von Investitionen zu verwenden. Dementsprechend ist
der prognostizierte Finanzmittelüberschuss in Höhe von 2.068.677 € unter
Berücksichtigung der gemäß § 106 Abs. 1 HGO vorzuhaltenden Liquiditätsreserve
in Höhe von 1.106.315,34 € vom Saldo aus den Ein- und Auszahlungen der
Investitionstätigkeit in Höhe von 5.010.330 € abzuziehen. Die Genehmigung der
Kreditaufnahmen wird daher unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen
Einzelgenehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO erteilt und nur in Höhe des
tatsächlichen Finanzierungsbedarfes in Aussicht gestellt.