Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung 2019, hier Mitteilung gem. § 50 (3) HGO
Vorlage
16-21/1032
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilungstext:

Mit Schreiben vom 18.02.2019 hat der Landrat des Wetteraukreises der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 seine Genehmigung erteilt. Das Genehmigungsschreiben ging bei der Stadt Friedberg am 22.02.2019 ein. Die Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung erfolgt am Samstag, dem 02.03.2019. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2019 erfolgt vom 04.03.2019 bis einschließlich 12.03.2019.

 

Das Genehmigungsschreiben sowie die Genehmigung sind als Anlage beigefügt. Der Inhalt des Genehmigungsschreibens wird nachfolgend zusammengefasst dargestellt:

 

Die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2019 erteilt, da die Stadt Friedberg den Haushalt 2019 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 92 Abs. 5 und Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung ausgleichen kann und auch für die Folgejahre ein ausgeglichener Haushaltsverlauf prognostiziert wird.

 

Wie aus der Haushaltssatzung 2019 hervorgeht, wird für das Haushaltsjahr 2019 ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 2.068.677 € prognostiziert. Aufgrund des gemäß § 93 Abs. 3 HGO für Kreditaufnahmen geltenden Subsidiaritätsprinzips sind die Mittel des Finanzmittelüberschusses vorrangig zur Finanzierung von Investitionen zu verwenden. Dementsprechend ist der prognostizierte Finanzmittelüberschuss in Höhe von 2.068.677 € unter Berücksichtigung der gemäß § 106 Abs. 1 HGO vorzuhaltenden Liquiditätsreserve in Höhe von 1.106.315,34 € vom Saldo aus den Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit in Höhe von 5.010.330 € abzuziehen. Die Genehmigung der Kreditaufnahmen wird daher unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Einzelgenehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO erteilt und nur in Höhe des tatsächlichen Finanzierungsbedarfes in Aussicht gestellt.