Betreff
Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.02.2019,
hier: KiTa Wintersteinstraße und KiTa Taunusstraße
Vorlage
16-21/1005
Art
Anfrage

Anfrage:

 

1.   Sind mittlerweile Detailunterlagen zu diesem seitens der Kirchen(gemeinde) für möglich gehaltenen Bauvorhaben dem o. g. städtischen Amt als „Bauvoranfrage“ zur Prüfung vorgelegt worden? Falls ja, wie ist der konkrete Sachstand und die Position des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen dazu unter Berücksichtigung der Aussage des Bürgermeisters Antkowiaks (03.07.), dass ein viergruppiger Neubau neben dem Altbau „kein Außengelände“ zur Verfügung hätte?

 

2. Haben diesbezüglich Gespräche und/oder Schriftwechsel mit der Denkmalschutzbehörde (Untere DSchB?) stattgefunden? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

 

3.  Kontaktaufnahme vorausgesetzt, stellt sich zudem die Frage, ob auch die Möglichkeit erörtert wurde, diesem „Gebäude mit konstruktiven Schwächen bereits aus der Ausführungszeit 1971-75“ (so ein Zitat aus dem Gebäudegutachten, vorgetragen von Stadtrat Fenske am 03.07.) die Einstufung als Einzelkulturdenkmal ggf. wieder abzuerkennen?

 

4.  Sofern Kontakt, wurde auch abgeklärt, welche Voraussetzungen für die Denkmalschutzbehörde gegeben sein müssen, um ggf. auch ein Denkmal zum Abriss frei zu geben?

 

5.  Nach Bericht in der Wetterauer Zeitung vom 25. Januar 2019 spiegeln für den Architekten „die wellenförmigen Wandelemente [der KiTa]….der Berg-Tal-Berg-Struktur im Hintergrund wider: Die Form der Bodenwelle antwortet auf die Struktur des Johannisbergs“. Aufgrund dieses Landschaftsbezugs wurde seitens des Landesamts für Denkmalpflege die Eintragung des Baus als Kulturdenkmal vorgenommen. Durch Bauten in der Nachbarschaft ist dies Sichtbeziehung nun jedoch zerstört – kann das angesichts der Gebäudeschwächen die Einschätzung der Denkmalschutzbehörden (KiTa = Kulturdenkmal) verändern?

 

6.  Gibt es tatsächlich noch diese Option „Wintersteinstraße oder Taununsstraße“? Falls ja, wie ist der Sachstand der Gespräche mit der örtlichen Kirchenführung?

 

7.  Von welchem Zeitpunkt einer KiTa-Errichtung und Inbetriebnahme – da oder dort – ist auszugehen?

 

8.  Für den Fall einer Inbetriebnahme nach dem 01. August 2020: Welche Überbrückungsmöglichkeiten für Eltern und KiTa-Personal kann Stadt Friedberg nach dem 31. Juli 2020 ggf. anbieten?

 

9.  Gibt es irgendeinen rechtlichen Vorbehalt, den Stadtverordneten das von Stadt und Kirchengemeinde verabredete und eingeholte KiTa-Gebäudegutachten Wintersteinstraße vorzuenthalten? Falls nicht, sollte es zur Verfügung gestellt werden.