Betreff
Errichtung einer Kindertagesstätte im Stadtteil Bauernheim
Verwendung von Haushaltsresten zur Kostendeckung aus Kostenstelle 9.400000 IV.Nr. 5.0551.04
Vorlage
16-21/1004
Aktenzeichen
60/DrPf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

  1. Der Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Bauernheim auf dem nördlichen Teil des Festplatzes an der Vogelsbergstraße wird zugestimmt.

 

  1. Die Kosten in Höhe von 1.700.000,-- EUR werden gedeckt durch die unter der Kostenstelle 1.464700 IV.Nr. 1.0531.08 veranschlagten Mittel in Höhe von 500.000,-- EUR sowie durch Haushaltsreste in Höhe von 1.200.000,-- EUR aus der Kostenstelle 9.400000 IV.Nr. 5.0551.04

Sach- und Rechtslage:

Um den Fehlbedarf an Kindertagesstättenplätzen zu decken, ist im Stadtteil Bauernheim die Errichtung einer Kindertagesstätte geplant.

Vorgesehen ist die Errichtung einer Container-Anlage für eine viergruppige Kita, und zwar an der Vogelsbergstraße auf dem nördlichen Teil des Festplatzes neben dem dort bereits vorhandenen Spielplatz. An diesem Standort ist auf Grund der vorhandenen Infrastruktur (Ver- und Entsorgung) und des städtischen Eigentums eine zeitnahe Realisierung möglich.

 

Die Anlage war zunächst als Provisorium angedacht und in dieser Form auch planungsrechtlich mit dem Wetteraukreis abgestimmt, der eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB als gegeben sieht.

Auf Wunsch des Ortsbeirats und zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ soll jedoch eine dauerhafte Einrichtung entstehen; die planungsrechtliche Absicherung für einen dauerhaften Standort muss ggf. durch Aufstellung eines Bebauungsplans abgesichert werden.

 

Geplant ist eine Einrichtung auf einer Fläche von rd. 1800 m²; als Außenfläche soll auch der bereits vorhandene städtische Spielplatz genutzt werden. Die Kosten für die Errichtung der Anlage in Leichtbauweise/Container werden inklusive der Außenanlagen und Baunebenkosten auf rd. 1.700.000,-- EUR geschätzt. Hierbei handelt es sich um eine erste Grobkostenschätzung.

Nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ ist mit einem Zuschuss von 160.000,-- EUR/Gruppe, also 640.000,-- EUR, zu rechnen. Dieser Betrag beinhaltet auch die Förderung der Einrichtung. Es ist jedoch offen, wann dieser Betrag zur Auszahlung kommt.

 

Die Mittel für die Errichtung der Anlage stehen im Haushalt nur teilweise zur Verfügung, nämlich in Höhe von 500.000,-- EUR unter der Kostenstelle 1.464700 IV.Nr. 1.0531.08.

 

Zur Deckung der noch fehlenden 1,2 Mio EUR wird die Verwendung von Haushaltsresten aus der Kostenstelle 9.400000 IV.Nr. 5.0551.04 (Wohnbauprojekt Flüchtlingsunterbringung) vorgeschlagen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2019 (HH-Rest)

Ergebnishaushalt

X

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

9.400000

Investitionsnummer

5.0551.04

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

1,2 Mio € (HH-Rest)

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

x

JA

NEIN

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2019

Ergebnishaushalt

X

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

1.464700

Investitionsnummer

1.0531.08

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

500.000 €

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

x

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)