Verwendung von Haushaltsresten zur Kostendeckung aus Kostenstelle 9.400000 IV.Nr. 5.0551.04
Beschlussentwurf:
- Der Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Bauernheim auf dem nördlichen Teil des Festplatzes an der Vogelsbergstraße wird zugestimmt.
- Die Kosten in Höhe von 1.700.000,-- EUR werden gedeckt durch die unter der Kostenstelle 1.464700 IV.Nr. 1.0531.08 veranschlagten Mittel in Höhe von 500.000,-- EUR sowie durch Haushaltsreste in Höhe von 1.200.000,-- EUR aus der Kostenstelle 9.400000 IV.Nr. 5.0551.04
Sach- und Rechtslage:
Um den Fehlbedarf an Kindertagesstättenplätzen zu decken, ist im Stadtteil Bauernheim die Errichtung einer Kindertagesstätte geplant.
Vorgesehen ist die Errichtung einer Container-Anlage für eine viergruppige Kita, und zwar an der Vogelsbergstraße auf dem nördlichen Teil des Festplatzes neben dem dort bereits vorhandenen Spielplatz. An diesem Standort ist auf Grund der vorhandenen Infrastruktur (Ver- und Entsorgung) und des städtischen Eigentums eine zeitnahe Realisierung möglich.
Die Anlage war zunächst als Provisorium angedacht und in dieser Form auch planungsrechtlich mit dem Wetteraukreis abgestimmt, der eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB als gegeben sieht.
Auf Wunsch des Ortsbeirats und zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ soll jedoch eine dauerhafte Einrichtung entstehen; die planungsrechtliche Absicherung für einen dauerhaften Standort muss ggf. durch Aufstellung eines Bebauungsplans abgesichert werden.
Geplant ist eine Einrichtung auf einer Fläche von rd. 1800 m²; als Außenfläche soll auch der bereits vorhandene städtische Spielplatz genutzt werden. Die Kosten für die Errichtung der Anlage in Leichtbauweise/Container werden inklusive der Außenanlagen und Baunebenkosten auf rd. 1.700.000,-- EUR geschätzt. Hierbei handelt es sich um eine erste Grobkostenschätzung.
Nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ ist mit einem Zuschuss von 160.000,-- EUR/Gruppe, also 640.000,-- EUR, zu rechnen. Dieser Betrag beinhaltet auch die Förderung der Einrichtung. Es ist jedoch offen, wann dieser Betrag zur Auszahlung kommt.
Die Mittel für die Errichtung der Anlage stehen im Haushalt nur teilweise zur Verfügung, nämlich in Höhe von 500.000,-- EUR unter der Kostenstelle 1.464700 IV.Nr. 1.0531.08.
Zur Deckung der noch fehlenden 1,2 Mio EUR wird die Verwendung von Haushaltsresten aus der Kostenstelle 9.400000 IV.Nr. 5.0551.04 (Wohnbauprojekt Flüchtlingsunterbringung) vorgeschlagen.
X☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
2019 (HH-Rest) |
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐X |
Finanzhaushalt |
Produkt |
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Kostenstelle |
9.400000 |
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Investitionsnummer |
5.0551.04 |
Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
1,2 Mio € (HH-Rest) |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐x |
JA |
☐ |
NEIN |
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Finanzielle Auswirkungen: |
X☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
2019 |
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐X |
Finanzhaushalt |
Produkt |
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Kostenstelle |
1.464700 |
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Investitionsnummer |
1.0531.08 |
Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
500.000 € |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐x |
JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100
HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB Finanzen) |