Betreff
Aufhebung eines Sperrvermerks für 5 Praktikantenstellen für 5 Kindertagesstätten
Vorlage
16-21/0986
Aktenzeichen
10/0-CB/Sf
Art
Personalvorlage

Beschlussentwurf:

Der Sperrvermerk für 5 Praktikantenstellen für 5 Kindertagesstätten wird aufgehoben.


Sach- und Rechtslage:

Seit Jahren ist die Zahl der Anerkennungspraktikanten mit 6 Anerkennungspraktikanten für 6 Kindertagesstätten nahezu gleichbleibend. Die Anerkennungspraktikanten wurden für jedes Kindergartenjahr sechs von 11 Einrichtungen in Absprache mit den Leitungen neu zugeteilt. Mit der Errichtung weiterer Einrichtungen z.B. Kindertagesstätte „Housing Area“ sollte die Anzahl jeweils um eine Praktikantenstelle erhöht werden. Aufgrund der akuten Personalgewinnungsproblematik für Erzieherinnen und Erzieher und durch die deutlich sinkende Zahl an Bewerbungen für den Erziehungsbereich, wurde am 19. November 2018 im Monatsgespräch des Personalrates gemeinsam mit der Dienststellenleitung ein Konzept zur Verbesserung der Personalgewinnung von Erzieherinnen und Erziehern für die städtischen Kindertagesstätten bereits zum Kindergartenjahr 2019/2020 besprochen und der Handlungsbedarf am 03.12.2018 auch dem Magistrat vorgetragen.

 

Wie kann sich heute eine Verwaltung als Träger von 11 eigenen Kindertagesstätten und einer weiteren Kindertagesstätte im Bau mit Personalbindungsmaßnahmen auf Engpässe und Fachkräftemangel vorbereiten, um auch zukünftig wettbewerbsfähig auf dem Arbeitsmarkt agieren zu können. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kommt es aus vielerlei Gründen zu Personalnotstand in den Kindertagesstätten. Dann müssen Gruppen zusammengelegt werden, fallen Ausflüge aus, Erzieherinnen müssen Überstunden machen. Der andauernde Mangel an Erzieherinnen und Erziehern gefährdet nicht nur die Qualität der Betreuung vor Ort, sondern auch die Einhaltung von Mindeststandards. Falls die Stadt Friedberg (Hessen) als Träger einer Einrichtung mit den Fachkraftstunden unter die Personal-Mindestvorgaben des HessKiFöG rutscht, müssen Betreuungszeiten reduziert und im schlechtesten Fall sogar Gruppen geschlossen werden. Ein Problem ist die geringe Attraktivität des Erzieherberufs mit unflexiblen Arbeitszeiten, Tätigkeiten, die keinen Aufschub dulden (z.B. wickeln), geringem Einkommen angesichts steigender Mietpreise und anstrengender Arbeit. Bis offene Stellen nachbesetzt werden können, vergehen zeitweise Wochen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig Anerkennungspraktikanten einzusetzen und zu binden.

 

Die Anerkennungspraktikanten werden zu 50 % ihrer Arbeitszeit als Fachkräfte anerkannt, da sie sich bereits im fünften Ausbildungsjahr befinden und sind daher auch tatsächlich bei Bedarf einsetzbar. Es entsteht durch das gemeinsame Jahr eine Bindung zur Einrichtung und darüber hinaus auch zum Träger, nämlich der Stadt Friedberg (Hessen). Auch kann die jeweilige Leitung sich in diesem Jahr ein Bild vom Leistungsvermögen der Praktikantin bzw. des Praktikanten machen und der jeweilige Anerkennungspraktikant bzw. die Anerkennungspraktikantin wiederum rechtzeitig für eine freie Stelle geworben und dort zur Hospitation eingesetzt werden. Die Anerkennungspraktikanten bewerben sich jeweils zum Anfang eines Kalenderjahres bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen, um zum 1. August desselben Jahres nach Beendigung der Ausbildung, zum Beginn des Kindergartenjahres eine Stelle für das Anerkennungspraktikum zu haben. Voraussetzung dafür ist, dass genügend Stellen im Stellenplan ausgewiesen sind. Für das Praktikumsjahr fallen Kosten in Höhe von rund 25.000,-- € (einschließlich Arbeitgeberkosten wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge) an. Da der Vertrag ab dem 1. August 2019 beginnt, fallen im Jahr 2019 pro Anerkennungspraktikantenstelle 10.416,70 € an. Dieser Betrag kann in diesem Jahr im Personaletat gedeckt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

JA

 

Haushaltsjahr

2019

Kostenstelle:

1.464700

Sachkonto:

6261000

Investitionsnummer:

 

 

 

Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben

52.083,50 €

 

 

Deckungsvorschlag

 

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich
zur Verfügung

(zutreffendes ist bitte anzukreuzen)

JA

 

 

(Unterschrift Leiter der Kämmerei)

NEIN