Beschlussentwurf:
Auf Grundlage der Absichtserklärung des Magistrats der Kreisstadt
Friedberg (Hessen) vom 10.09.2018 wird zur Vermarktung des Nutzholzes aus dem
Stadtwald Friedberg die Beteiligung an der Holzagentur-Taunus GmbH i.G. ab dem
01.03.2019 mit einer Gesellschaftereinlage von 1.500,00 € beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Seit dem
Wettbewerbsstreit der Sägewerke mit dem Land Baden-Württemberg steht auch die
Holzvermarktung in Hessen im Fokus des Bundeskartellamtes. Das Holz aus allen
hessischen Wäldern (Staatswald, Kommunalwald, Privatwald) wird bisher von
Hessen-Forst angeboten. Das Land Hessen hat daher beschlossen, diese gemeinsame
Vermarktung nur noch bis 31.12.2018 vorzunehmen. Ab 01.01.2019 erfolgt nur noch die Abwicklung der zuvor geschlossenen
Kaufverträge. Die Kommunen wurden aufgefordert, ihren Holzverkauf ab 01.01.2019
selbst zu organisieren.
Aus
diesem Grund hat das Land Hessen eine Gründung einer Holzverkaufsorganisation im
Hinblick auf die Neuorganisation der Holzvermarktung empfohlen und unterstützt
und fördert die Initiativen der Gemeinden zur Gründung von
Vermarktungsorganisationen.
Die regionalen
Waldbesitzer im Taunusgebiet beabsichtigen deshalb, sich im Rahmen der
Interkommunalen Zusammenarbeit zu einer gemeinsamen Holzverkaufsorganisation
zusammen zu schließen. Neben Friedberg wollen sich u.a. weitere Wetterauer
Kommunen wie Butzbach, Ober-Mörlen und Rosbach der Holzagentur-Taunus GmbH i.G.
anschließen.
Das
Land Hessen hat die rechtlichen Voraussetzungen zur fachlichen Betreuung des Körperschaftswaldes
durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung waldrechtlicher Vorschriften in der
Fassung vom 06. Dezember 2018 (GVBL. S. 707) geschaffen.
Hintergrund der Überlegung zur
Holzagentur-Taunus GmbH i.G.
Worin liegen die
Vorteile einer gemeinsamen Vermarktung:
- Durch eine gemeinsame Initiative und
Bündelung der Holzmenge können am Markt bessere und für die Kommunen vorteilhaftere
Preise erzielt werden.
- Es wird den kommunalen Waldbesitzern vom
Land Hessen empfohlen die Vermarktung des Holzes regional zu bündeln und
hierfür neue Holzvermarktungs-organisationen, wie z.B. eine GmbH zu
gründen.
- Bereits jetzt sind die Aufgaben, z.B. auch die einer GmbH im
Bundeswaldgesetz (BWaldG ) im Abschnitt II in den Paragraphen § 16 (Begriff); § 17 (Aufgaben der
Forstbetriebsgemeinschaft) und § 18 (Anerkennung) geregelt. Jede
Organisation muss sich zudem am Bundeswaldgesetz orientieren.
- Die zu
gründende Holzvermarktungsagentur soll einzig das im BWaldG; Abschnitt II
§17 Absatz 2 vorgegebene Ziel verfolgen: Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung
wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte.
- Somit soll durch die Gründung der
Holzagentur-Taunus GmbH i.G. das durch das Kartellverfahren angestoßene
Ziel der gemeinschaftlichen Vermarktung und der Verkauf der in den
teilnehmenden Kommunen anfallenden jährlichen Holzverkaufsmenge an
Großabnehmer gebündelt werden.
- Der Verkauf von Brennholz an die ortsgebundene
Bevölkerung soll nicht über die Holzvermarktungsagentur abgewickelt
werden, vielmehr empfiehlt es sich hier bei der jeweils derzeit gängigen
Praxis zu verbleiben.
- Eine Beförsterung durch die Holzagentur-Taunus
GmbH i.G. ist derzeit nicht im Aufgabenbereich vorgesehen. Jede
teilnehmende Kommune entscheidet für sich selbst über die jeweilige
Beförsterung seiner Kommunalen Waldflächen.
- Somit können an der Holzagentur-Taunus GmbH i.G. sowohl Kommunen,
die die Beförsterung bei Hessen Forst belassen, als auch solche, die sich
selbst- oder privat-beförstern, teilnehmen.
- Das Land hat zugesagt, dass es die
Gründung von Verkaufsgesellschaften monetär unterstützen und fördern wird.
Die Gesellschaftsanteile sind unabhängig von der Größe der Waldfläche bzw. der zu vermarktenden Holzmenge, sondern einheitlich und liegen bei 1.500,-- EUR pro Gesellschafter.
Der Vorlage beigefügt sind der vorläufige Businessplan sowie der Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Dieser soll am 27.03.2019 beurkundet werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
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Haushaltsjahr |
2019 |
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Kostenstelle: |
7.855000 |
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Sachkonto: |
6910000 |
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Investitionsnummer: |
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Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben |
0,00 € |
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Deckungsvorschlag |
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Die Mittel stehen haushaltsrechtlich (zutreffendes ist bitte
anzukreuzen) |
JA |
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(Unterschrift Leiter der
Kämmerei) |
NEIN |
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