Betreff
Beteiligung an der Holzagentur-Taunus GmbH i.G.
Vorlage
16-21/0971
Aktenzeichen
60/5-Fe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Auf Grundlage der Absichtserklärung des Magistrats der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 10.09.2018 wird zur Vermarktung des Nutzholzes aus dem Stadtwald Friedberg die Beteiligung an der Holzagentur-Taunus GmbH i.G. ab dem 01.03.2019 mit einer Gesellschaftereinlage von 1.500,00 € beschlossen.


Sach- und Rechtslage:

 

Seit dem Wettbewerbsstreit der Sägewerke mit dem Land Baden-Württemberg steht auch die Holzvermarktung in Hessen im Fokus des Bundeskartellamtes. Das Holz aus allen hessischen Wäldern (Staatswald, Kommunalwald, Privatwald) wird bisher von Hessen-Forst angeboten. Das Land Hessen hat daher beschlossen, diese gemeinsame Vermarktung nur noch bis 31.12.2018 vorzunehmen. Ab 01.01.2019 erfolgt nur noch die Abwicklung der zuvor geschlossenen Kaufverträge. Die Kommunen wurden aufgefordert, ihren Holzverkauf ab 01.01.2019 selbst zu organisieren.

 

Aus diesem Grund hat das Land Hessen eine Gründung einer Holzverkaufsorganisation im Hinblick auf die Neuorganisation der Holzvermarktung empfohlen und unterstützt und fördert die Initiativen der Gemeinden zur Gründung von Vermarktungsorganisationen.

Die regionalen Waldbesitzer im Taunusgebiet beabsichtigen deshalb, sich im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit zu einer gemeinsamen Holzverkaufsorganisation zusammen zu schließen. Neben Friedberg wollen sich u.a. weitere Wetterauer Kommunen wie Butzbach, Ober-Mörlen und Rosbach der Holzagentur-Taunus GmbH i.G. anschließen.

 

Das Land Hessen hat die rechtlichen Voraussetzungen zur fachlichen Betreuung des Körperschaftswaldes durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung waldrechtlicher Vorschriften in der Fassung vom 06. Dezember 2018 (GVBL. S. 707) geschaffen.

 

Hintergrund der Überlegung zur Holzagentur-Taunus GmbH i.G.

Worin liegen die Vorteile einer gemeinsamen Vermarktung:

 

  1. Durch eine gemeinsame Initiative und Bündelung der Holzmenge können am Markt bessere und für die Kommunen vorteilhaftere Preise erzielt werden.
  2. Es wird den kommunalen Waldbesitzern vom Land Hessen empfohlen die Vermarktung des Holzes regional zu bündeln und hierfür neue Holzvermarktungs-organisationen, wie z.B. eine GmbH zu gründen.
  3. Bereits jetzt sind die Aufgaben,  z.B. auch die einer GmbH im Bundeswaldgesetz (BWaldG ) im Abschnitt II in den Paragraphen  § 16 (Begriff); § 17 (Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft) und § 18 (Anerkennung) geregelt. Jede Organisation muss sich zudem am Bundeswaldgesetz orientieren.
  4. Die zu gründende Holzvermarktungsagentur soll einzig das im BWaldG; Abschnitt II §17 Absatz 2 vorgegebene Ziel verfolgen: Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte.
  5. Somit soll durch die Gründung der Holzagentur-Taunus GmbH i.G. das durch das Kartellverfahren angestoßene Ziel der gemeinschaftlichen Vermarktung und der Verkauf der in den teilnehmenden Kommunen anfallenden jährlichen Holzverkaufsmenge an Großabnehmer gebündelt werden.
  6. Der Verkauf von Brennholz an die ortsgebundene Bevölkerung soll nicht über die Holzvermarktungsagentur abgewickelt werden, vielmehr empfiehlt es sich hier bei der jeweils derzeit gängigen Praxis zu verbleiben.
  7. Eine Beförsterung durch die Holzagentur-Taunus GmbH i.G. ist derzeit nicht im Aufgabenbereich vorgesehen. Jede teilnehmende Kommune entscheidet für sich selbst über die jeweilige Beförsterung seiner Kommunalen Waldflächen.
  8. Somit können an der Holzagentur-Taunus GmbH i.G. sowohl Kommunen, die die Beförsterung bei Hessen Forst belassen, als auch solche, die sich selbst- oder privat-beförstern, teilnehmen.
  9. Das Land hat zugesagt, dass es die Gründung von Verkaufsgesellschaften monetär unterstützen und fördern wird.

 

Die Gesellschaftsanteile sind unabhängig von der Größe der Waldfläche bzw. der zu vermarktenden Holzmenge, sondern einheitlich und liegen bei 1.500,-- EUR pro Gesellschafter.

 

Der Vorlage beigefügt sind der vorläufige Businessplan sowie der Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Dieser soll am 27.03.2019 beurkundet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Haushaltsjahr

2019

Kostenstelle:

7.855000

Sachkonto:

6910000

Investitionsnummer:

 

 

 

Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben

0,00 €

 

 

Deckungsvorschlag

 

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich
zur Verfügung

(zutreffendes ist bitte anzukreuzen)

JA

 

 

(Unterschrift Leiter der Kämmerei)

NEIN