hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
- Deutsche Telekom Technik GmbH
(05.12.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; zur weitergehenden
Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung wird ein Hinweis auf die
bestehenden Telekommunikationsanlagen der Telekom in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
- Kreisausschuss des Wetteraukreises,
Kreisentwicklung (03.12.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung
werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 2: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag
zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden, sofern für die
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung relevant, zur weiteren Berücksichtigung
im Rahmen der Erschließungsplanung bereits zum Entwurf in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag
zu 4 und 5: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen; den Anregungen wird entsprochen.
Beschlussvorschlag
zu 6 bis 10: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen.
- Magistrat der Stadt Bad Nauheim,
Stadtentwicklung (05.12.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1 und 2: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung
werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wurde bereits
entsprochen.
Beschlussvorschlag
zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Oberhessische Versorgungsbetriebe AG
(13.11.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- ovag Netz GmbH (29.11.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
- Polizeipräsidium Mittelhessen,
Regionaler Verkehrsdienst Wetterau (29.11.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung
werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dez.
31.2 (03.12.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 3: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden
Planung werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 8: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; die Ausführungen in der
Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechend ergänzt.
Beschlussvorschlag
zu 9: Der Anregung wird entsprochen.
Beschlussvorschlag
zu 10: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur Berücksichtigung bei
der weiteren Erschließungsplanung in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Beschlussvorschlag
zu 12: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Regierungspräsidium Darmstadt,
Kampfmittelräumdienst (29.11.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden
Berücksichtigung durch den Bauherrn in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Beschlussvorschlag
zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53
"Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen", in Friedberg – Dorheim
wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO und die Festsetzungen
nach § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG werden
ebenfalls beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen" in
Friedberg – Dorheim wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 27.09.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 53
„Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen“ in Friedberg – Dorheim gem.
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 05.11.2018 bis
einschließlich 06.12. 2018. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Von folgenden Behörden wurden
Anregungen und Hinweise geäußert
1.
Deutsche Telekom Technik GmbH (05.12.2018)
2.
Kreisausschuss des Wetteraukreises,
Kreisentwicklung (03.12.2018)
3.
Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Stadtentwicklung
(05.12.2018)
4.
Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (13.11.2018)
5.
ovag Netz GmbH (29.11.2018)
6.
Polizeipräsidium Mittelhessen, Regionaler
Verkehrsdienst Wetterau (29.11.2018)
7.
Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31.2
(03.12.2018)
8.
Regierungspräsidium Darmstadt,
Kampfmittelräumdienst (29.11.2018)
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge
der Planung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53
"Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen“ in Friedberg - Dorheim (Plan
und textliche Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91
(1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
kann somit gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vorliegende
Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.