Betreff
Gewinnverwendung
Vorlage
16-21/0900
Art
Beschlussvorlage
Beschlussentwurf:
Der Jahresgewinn 2017 wird (zur Hälfte) in Höhe von 935.986,67 € abzüglich
Steuern an die Eigentümerin abgeführt sowie die andere Hälfte in Höhe von
935.986,67 € der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Sach- und Rechtslage:
Der Jahresabschluss 2017 weist
einen Gewinn in Höhe von 1.871.973,34 € aus.
Die Betriebsleitung schlägt vor,
50 % des Jahresgewinn 2017 in Höhe von 935.986,67 € abzüglich Steuern an die
Eigentümerin abzuführen und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von ebenfalls
935.986,67 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.