Betreff
Gewinnverwendung
Vorlage
16-21/0900
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Jahresgewinn 2017 wird (zur Hälfte) in Höhe von 935.986,67 € abzüglich Steuern an die Eigentümerin abgeführt sowie die andere Hälfte in Höhe von 935.986,67 € der allgemeinen Rücklage zugeführt.


Sach- und Rechtslage:

Der Jahresabschluss 2017 weist einen Gewinn in Höhe von 1.871.973,34 € aus.

Die Betriebsleitung schlägt vor, 50 % des Jahresgewinn 2017 in Höhe von 935.986,67 € abzüglich Steuern an die Eigentümerin abzuführen und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von ebenfalls 935.986,67 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.