Betreff
Neue Gebührenordnung und überarbeitete Allgemeine Miet- und Veranstaltungsbedingungen (AVB) im Bereich Stadthalle und Bürgerhäuser
Vorlage
16-21/0895
Aktenzeichen
20/0/St-wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die neue Gebührenordnung sowie die überarbeiteten Allgemeinen Miet- und

Veranstaltungsbedingungen (AVB) werden beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die letzte Gebührenanpassung im Bereich Vermietungsgeschäft erfolgte zum 01.09.2006.

Die Gebührenordnung für die Vereine wurde kurz darauf aufgehoben und seitdem wieder der Tarif aus dem Jahr 2004 angewandt. Aufgrund der ständig steigenden Personal- und Unterhaltungskosten ist eine Preisanpassung zwingend notwendig geworden. Bei der Überarbeitung des neuen Tarifes wurde darauf geachtet, dass die Friedberger Vereine nicht übermäßig zusätzlich belastet werden.

In diesem Bereich soll eine Erhöhung von rund 10% erfolgen. Außerdem wurde das in den vergangenen Jahren entstandene Geflecht aus Sondervereinbarungen und Ausnahmeregelungen zu einem neuen, überschaubareren Tarif zusammengefasst. Zukünftig soll es deshalb zwei Tarife geben. Ein öffentlicher Tarif, für gewerbliche und private Veranstalter, sowie ein interner Tarif für alle örtlichen Vereine oder Vereinigungen mit Sitz in Friedberg (z.B. politische Parteien, eingetragene Vereine, Kirchen, usw.). Da bereits Mietverträge für das Jahr 2019 bestehen, soll der neue Tarif zum 01.03.2019 in Kraft treten. Für bereits bestehende Verträge soll die Stadthallenverwaltung ermächtigt werden, einen Übergangstarif festzusetzen.

 

Auch die allgemeinen Miet- und Veranstaltungsbedingungen (AVB) wurden aktualisiert.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Rechte der Stadt Friedberg als Vermieter gelegt. 

Zukünftig ist es nun möglich, einen Veranstalter abzulehnen bzw. bei Bekanntwerden von Tatsachen, in denen die Stadt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit- und Ordnung vermutet, die Veranstaltung abzusagen oder auch abzubrechen. Diese Möglichkeiten waren in den alten Miet- und Veranstaltungsbedingungen nur eingeschränkt möglich.