Beschlussentwurf:
Die neue Gebührenordnung sowie die überarbeiteten
Allgemeinen Miet- und
Veranstaltungsbedingungen (AVB) werden beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Die letzte Gebührenanpassung im Bereich
Vermietungsgeschäft erfolgte zum 01.09.2006.
Die Gebührenordnung für die Vereine wurde kurz
darauf aufgehoben und seitdem wieder der Tarif aus dem Jahr 2004 angewandt.
Aufgrund der ständig steigenden Personal- und Unterhaltungskosten ist eine
Preisanpassung zwingend notwendig geworden. Bei der Überarbeitung des neuen
Tarifes wurde darauf geachtet, dass die Friedberger Vereine nicht übermäßig
zusätzlich belastet werden.
In diesem Bereich soll eine Erhöhung von rund 10%
erfolgen. Außerdem wurde das in den vergangenen Jahren entstandene Geflecht aus
Sondervereinbarungen und Ausnahmeregelungen zu einem neuen, überschaubareren
Tarif zusammengefasst. Zukünftig soll es deshalb zwei Tarife geben. Ein
öffentlicher Tarif, für gewerbliche und private Veranstalter, sowie ein
interner Tarif für alle örtlichen Vereine oder Vereinigungen mit Sitz in
Friedberg (z.B. politische Parteien, eingetragene Vereine, Kirchen, usw.). Da
bereits Mietverträge für das Jahr 2019 bestehen, soll der neue Tarif zum
01.03.2019 in Kraft treten. Für bereits bestehende Verträge soll die
Stadthallenverwaltung ermächtigt werden, einen Übergangstarif festzusetzen.
Auch die allgemeinen Miet- und
Veranstaltungsbedingungen (AVB) wurden aktualisiert.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Rechte der
Stadt Friedberg als Vermieter gelegt.
Zukünftig ist es nun möglich, einen Veranstalter
abzulehnen bzw. bei Bekanntwerden von Tatsachen, in denen die Stadt eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit- und Ordnung vermutet, die Veranstaltung
abzusagen oder auch abzubrechen. Diese Möglichkeiten waren in den alten Miet-
und Veranstaltungsbedingungen nur eingeschränkt möglich.