Betreff
Gegenunterzeichnung Verschwisterung in Entroncamento (Portugal) vom 19.06.-23.06.2019
Vorlage
16-21/0879
Aktenzeichen
40/1 Bö./Lo.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Stadt Friedberg (Hessen) nimmt an der feierlichen Gegenunterzeichnung der Verschwisterung in Entroncamento vom 19.06. bis 23.06.2019 teil.

Die Reisekosten werden für alle Teilnehmer/innen aus der Stadtverordnetenversammlung, die die Dienstreise vom Stadtverordnetenvorsteher bis zum 14.12.2018 genehmigt bekommen, übernommen. Ebenso verhält es sich mit den Mitgliedern des Magistrates, die gemäß der Entschädigungssatzung vom Bürgermeister genehmigt werden. Die Übernachtungskosten müssen selbst getragen werden (sofern sie nicht in Gastfamilien untergebracht sind).

 


Sach- und Rechtslage:

 

Am 15.09.2018 fand die feierliche Stadtverordnetenversammlung zur Unterzeichnung der Verschwisterungsurkunden zwischen Entroncamento und Friedberg im Junity in Friedberg statt.

In 2019 findet die Gegenunterzeichnung der Verschwisterung mit Friedberg in Entroncamento statt. Da das Verschwisterungstreffen über einen Feiertag stattfindet, müssen die Flüge für die Teilnehmer baldmöglichst gebucht werden, um noch eine kostengünstige Flugverbindung zu bekommen.

 

Die Städteverschwisterung ist eine wichtige kulturelle Einrichtung. Durch sie können und kann ein reichhaltiger Austausch im sportlichen und kulturellen Bereich stattfinden. Zudem wird durch die Verbindung der Europagedanke gestärkt.

Aus diesen Gründen heraus und der Würdigung der neuen Städtepartnerschaft ist es zielführend, dass neben den Dezernenten und den Stadtverordnetenvorsteher jeder Fraktion die Möglichkeit der Teilnahme angeboten wird. Mit Blick auf die Haushaltslage wird jedoch empfohlen pro große Fraktion (über 10 Sitze) in der Stadtverordnetenversammlung maximal zwei Vertreter/innen als Reiseteilnehmer/innen und für kleine Fraktionen ein Vertreter /in vorzuschlagen. Die Vertreter können Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und/oder des Magistrates sein.

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung benötigen gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 der Entschädigungssatzung die Genehmigung des Stadtverordnetenvorstehers und die Mitglieder des Magistrates gemäß Satz 4 die Genehmigung des Bürgermeisters.

Von Seiten der Verwaltung werden drei Personen die feierliche Unterzeichnung der Städtepartnerschaft dienstlich begleiten.