Beschlussentwurf:
Die
Stadt Friedberg (Hessen) nimmt an der feierlichen Gegenunterzeichnung der
Verschwisterung in Entroncamento vom 19.06. bis 23.06.2019 teil.
Die
Reisekosten werden für alle Teilnehmer/innen aus der
Stadtverordnetenversammlung, die die Dienstreise vom Stadtverordnetenvorsteher
bis zum 14.12.2018 genehmigt bekommen, übernommen. Ebenso verhält es sich mit
den Mitgliedern des Magistrates, die gemäß der Entschädigungssatzung vom
Bürgermeister genehmigt werden. Die Übernachtungskosten müssen selbst getragen
werden (sofern sie nicht in Gastfamilien untergebracht sind).
Sach- und Rechtslage:
Am
15.09.2018 fand die feierliche Stadtverordnetenversammlung zur Unterzeichnung
der Verschwisterungsurkunden zwischen Entroncamento und Friedberg im Junity in
Friedberg statt.
In
2019 findet die Gegenunterzeichnung der Verschwisterung mit Friedberg in
Entroncamento statt. Da das Verschwisterungstreffen über einen Feiertag
stattfindet, müssen die Flüge für die Teilnehmer baldmöglichst gebucht werden,
um noch eine kostengünstige Flugverbindung zu bekommen.
Die
Städteverschwisterung ist eine wichtige kulturelle Einrichtung. Durch sie
können und kann ein reichhaltiger Austausch im sportlichen und kulturellen
Bereich stattfinden. Zudem wird durch die Verbindung der Europagedanke
gestärkt.
Aus
diesen Gründen heraus und der Würdigung der neuen Städtepartnerschaft ist es
zielführend, dass neben den Dezernenten und den Stadtverordnetenvorsteher jeder
Fraktion die Möglichkeit der Teilnahme angeboten wird. Mit Blick auf die
Haushaltslage wird jedoch empfohlen pro große Fraktion (über 10 Sitze) in der
Stadtverordnetenversammlung maximal zwei Vertreter/innen als
Reiseteilnehmer/innen und für kleine Fraktionen ein Vertreter /in vorzuschlagen. Die Vertreter
können Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und/oder des Magistrates sein.
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung benötigen gem. § 5 Absatz 2 Satz 2
der Entschädigungssatzung die Genehmigung des Stadtverordnetenvorstehers und
die Mitglieder des Magistrates gemäß Satz 4 die Genehmigung des Bürgermeisters.
Von
Seiten der Verwaltung werden drei Personen die feierliche Unterzeichnung der
Städtepartnerschaft dienstlich begleiten.