hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018
Beschlussentwurf:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V.
m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt. Die unter Punkt „11.1 Bürger (07.08.2018)“ formulierten Beschlussvorschläge gelten gleichermaßen für
weitere 23 gleichlautende Stellungnahmen von Bürgern.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
1.1 Deutsche Bahn AG, DB
Immobilien (06.08.2018)
Beschlussvorschlag zu 1: Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.1 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen
(10.08.2018)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen; der Anregung wird wie folgt entsprochen: Die vorgebrachte
Anregung wird als Hinweis in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag zu 3: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag zu 4:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
3.1 IHK Gießen-Friedberg (08.08.2018)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
4.1 Kreisausschuss des
Wetteraukreises, Strukturförderung und Umwelt (09.08.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 2: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 3: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 4: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 5: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 6: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 7 und 8: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 9: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und
zur weitergehenden Berücksichtigung in die Planunterlagen aufgenommen.
Beschlussvorschlag
zu 10: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 11: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.
Die textlichen Festsetzungen werden zur Klarstellung redaktionell um die
Regelung ergänzt, dass als Gebäudeoberkante der Dachfirst bzw. der oberste
Gebäudeabschluss gilt und dass die festgesetzte maximal zulässige
Gebäudeoberkante auch für Dachaufbauten gilt.
Beschlussvorschlag zu 12: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 13: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen,
betreffen jedoch nicht die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
5.1 ovag Netz GmbH (17.07.2018)
Beschlussvorschlag
zu 1 bis 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen;
der Anregung wird entsprochen.
6.1 Regierungspräsidium Darmstadt,
Kampfmittelräumdienst (16.07.2018)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden, sofern sie für die
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung relevant sind, zur weitergehenden
Berücksichtigung bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die Planunterlagen
aufgenommen.
7.1 Regierungspräsidium Darmstadt,
Kampfmittelräumdienst (10.08.2018)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden, sofern sie für die
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung relevant sind, zur weitergehenden
Berücksichtigung bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die Planunterlagen
aufgenommen.
8.1 Regierungspräsidium
Darmstadt, Dez. 31.2 (20.08.2018)
Beschlussvorschlag zu 1 und
2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 4:Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 5: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 6 bis 7:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 8: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung
in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag zu 9 und
10: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 11 bis
13: Die Ausführungen und
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 14: Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlagt zu
15: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen;
der Anregung zur Ergänzung der textlichen Festsetzungen wird jedoch mangels
Erfordernis nicht entsprochen.
Beschlussvorschlag zu 16: Der Anregung zur Aufnahme entsprechender textlicher Festsetzungen wird
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht entsprochen.
Beschlussvorschlag zu 17: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 18: Der Anregung wird entsprochen.
9.1 Regionalverband FrankfurtRheinMain (11.07.2018)
Beschlussvorschlag zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
10.1 Bürger
(06.08.2018)
Beschlussvorschlag zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2 bis 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 8: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 10 und 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 12: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur
verkehrlichen Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund
der Vorgaben und Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht
umgesetzt werden.
10.2 Bürger (07.08.2018)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2 bis 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur
verkehrlichen Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund
der Vorgaben und Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht
umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag zu 8 und 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 10: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; die im Zuge der vorliegenden
Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.
10.3 Bürger (10.08.2018)
Beschlussvorschlag zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
10.4 Bürger (09.08.2018 / 21.08.2018)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird jedoch
nicht entsprochen.
Beschlussvorschlag zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
10.4 Bürger, Teil 2
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
10.5 Bürger (25.07.2018)
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur
verkehrlichen Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund
der Vorgaben und Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht
umgesetzt werden
11.1 Bürger (07.08.2018), sowie 23 gleichlautende Stellungnahmen, für welche die folgenden
Beschlussvorschläge ebenfalls gelten.
Beschlussvorschlag zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur
verkehrlichen Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund
der Vorgaben und Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht
umgesetzt werden.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 93
"Dorheimer Straße / Fauerbacher Straße", in Friedberg – Kernstadt
wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls
beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 93 "Dorheimer Straße / Fauerbacher Straße" in
Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 14.06.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 93 „Dorheimer Straße / Fauerbacher Straße“ gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 09.07. bis einschließlich 10.08.2018. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Von folgenden Behörden wurden Anregungen und Hinweise geäußert
1.1 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien (06.08.2018)
2.1 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (10.08.2018)
3.1 IHK Gießen-Friedberg (08.08.2018)
4.1 Kreisausschuss des Wetteraukreises, Strukturförderung und Umwelt (09.08.2018)
5.1 ovag Netz GmbH (17.07.2018)
6.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (16.07.2018)
7.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (10.08.2018)
8.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31.2 (20.08.2018)
9.1 Regionalverband FrankfurtRheinMain (11.07.2018)
Von 5 Bürgern wurden in Einzelstellungnahmen und von weiteren Bürgern wurden in 23 gleichlautenden Stellungnahmen Anregungen und Bedenken vorgetragen. Aus Datenschutzgründen sind Namen und Adressen in den Stellungnahmen geschwärzt. Die Einzelstellungnahmen wurden durchnummeriert (10.1 – 10.5), die gleichlautende Stellungnahme läuft unter dem Punkt 11.1, die Beschlussvorschläge unter diesem Punkt gelten für alle gleichlautenden Stellungnahmen gleichermaßen.
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 93 "Dorheimer Straße / Fauerbacher Straße in Friedberg – Kernstadt (Plan und textliche Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vorliegende Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.