Betreff
Planfeststellungsverfahren für die Modernisierung der Verkehrsstation Friedberg
Vorlage
16-21/0839
Aktenzeichen
60/DrPf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Bahnhof Friedberg (Hessen), Modernisierung der Verkehrsstation“ werden keine Bedenken geltend gemacht oder Anregungen vorgebracht.


Sach- und Rechtslage:

Bereits im September 2016 haben Vertreter der DB Station & Service AG die Pläne für die Sanierung und den barrierefreien Umbau der Bahnstation Friedberg sowie den Bauzeitenplan mit Finanzierungsplan vorgestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte daraufhin in ihrer Sitzung am 13.10.2016 der Umgestaltung zugestimmt und die von der Stadt Friedberg aufzubringenden Komplementärmittel bereitgestellt (zu DS-Nr. 16-21/0141).

 

Ursprünglich sollte das Planfeststellungsverfahren im Oktober 2016 eingeleitet und mit der Maßnahme im November 2018 begonnen werden. Allerdings haben sich auf Seiten der DB Station & Service AG Verzögerungen ergeben, so dass das Planfeststellungsverfahren erst im Juli 2018 eingeleitet wurde. Auf Grund mehrfacher Nachfragen hat die Bahn mit Schreiben vom 28.06.2018 erklärt, dass mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens im September 2019 gerechnet werde und der Baubeginn ab März 2020 vorgesehen sei. Ein aktualisierter  Bauzeitenplan sowie Finanzierungsplan liegt seitens der Bahn noch nicht vor.

 

Im August hat das Regierungspräsidium Darmstadt der Stadt Friedberg die Planfeststellungsunterlagen zur Anhörung übersandt. Die Stellungnahme ist bis zum 19. September 2018 abzugeben.

 

Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:

  • Bahnsteig 1 (Gleis 1): Erneuerung des Bahnsteigs mit einer Kürzung an der Nordseite wegen des Standorts des Ausfahrsignals P1; Verlängerung des Bahnsteigs Richtung Süden um 35 m; Bestandshöhe 76 cm; Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte
  • Bahnsteig 2 (Gleise 2 und 4): Erneuerung des Bahnsteigs und Kürzung auf insgesamt 275 m; Bestandshöhe 76 cm; Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte
  • Bahnsteig 3 (Gleise 5 und 7): Erneuerung des Bahnsteigs und Kürzung auf eine Nutzlänge von 275 m; Bahnsteighöhe 76 cm; Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte
  • Bahnsteig 4 (Gleise 8 und 10):Erneuerung des Bahnsteigs und Änderung der Nutzlänge auf 260 m wegen des notwendigen Abstands zu Gleis 9; Bahnsteighöhe 55 cm; Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte
  • Bahnsteigdächer Bahnsteige 1 bis 4: Erneuerung
  • Aufzug Bahnsteig 1: Neubau
  • Aufzug Bahnsteig 2: Neubau
  • Aufzug Bahnsteig 3: Neubau
  • Aufzug Bahnsteig 4: Neubau
  • Bahnsteigtreppe Bahnsteig 1: Verlegung auf der Nordseite hinter den Aufzug und Erneuerung
  • Bahnsteigtreppe Bahnsteig 2: Versetzen der Treppe nach Süden und Erneuerung
  • Bahnsteigtreppen Bahnsteige 3 und 4: Verlegung der Treppe auf Nordseite und Sperrung während der Bauzeit
  • Planungsrechtlich nicht relevant: Neugestaltung Personenunterführung mit Ersatz des Bodenbelags durch dünnere Fliesen zur Erhöhung der Durchgangshöhe sowie Gestaltung der Wände
  • Fahrradabstellanlage Bahnsteig 1: Rückbau der 186 Fahrradständer einschließlich Überdachung; vorübergehender Ersatz im Bereich östlich der Eilguthalle; Wiederherstellung am nördlichen Ende von Bahnsteig 1 zuzüglich Schaffung 44 neuer Plätze

Der Istzustand und die geplanten Maßnahmen sind aus dem in der Anlage beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen.

 

Die Bahnsteighöhen von 76 cm bzw. 55 cm sollen einen barrierefreien Ein- und Ausstieg der Fahrgäste ermöglichen, um damit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Rechnung zu tragen. Bei beiden Höhen handelt es sich nach dem Bahnsteighöhenkonzept der DB AG um sog. Regelhöhen.