Betreff
Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten - Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedberg (Hessen)
Vorlage
16-21/0836
Aktenzeichen
10/0-CB/Rg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die vorliegende Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten - Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedberg (Hessen) - wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der Beratungen der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, am 21. November 2017, wurde eine Überprüfung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedberg (Hessen) angeregt. Somit galt es, die Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedberg (Hessen), vom 13. Dezember 2005, inkl. dem 1. Nachtrag, vom 21. Februar 2008, und dem 2. Nachtrag, vom 11. Dezember 2009, zu überarbeiten.

 

Die Stadt Friedberg (Hessen) erhebt aufgrund der Verwaltungskostensatzung, vom 13. Dezember 2005, sowie dem 1. Nachtrag, vom 21. Februar 2008, und dem 2. Nachtrag, vom 11. Dezember 2009, für einzelne Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Verwaltungskosten, die aufgrund von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften (auch gemeindlichen) erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt.

 

Die „Neunte Verordnung zur Änderung verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften“, vom 15. Dezember 2016 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Nr. 22, vom 23. Dezember 2016), die „Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung“, vom

9. November 2015 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Nr. 25, vom

17. November 2018), das Hessische Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in der Fassung vom

12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330), sowie die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (Stand 1/2014) sind die Grundlage für die Überarbeitung der Verwaltungskostensatzung. Die Festlegung der Gebühren erfolgte auf der von den einzelnen Amtsbereichen erarbeiteten Gebührentatbeständen.