Bezug: DS-Nr. 16-21/0070 "Antrag der UWG-Fraktion vom 24. Juni 2016"
Mitteilungstext:
Vorausgegangen war ein Prüfantrag der UWG
a) die Voraussetzungen zur Einrichtung von automatischen, mit positiver
Sicherheit ausgestatteten Polleranlagen an den drei Zufahrten zur Fußgängerzone
Altstadt Friedberg von der Kaiserstraße her, nämlich Apothekergasse, Usagasse
und Judengasse, zu prüfen
b) die notwendigen Abstimmungen hierfür mit den zuständigen Behörden, dem
Katastrophenschutz und der Polizei vorzunehmen, sowie
c) ein Kostenermittlungsverfahren zur Einstellung in den Haushalt
durchzuführen.
Ergebnis der Prüfung
Einrichtung von automatischen Polleranlagen für die Zufahrten zur
Fußgängerzone Altstadt
- Ergänzend zum Prüfauftrag muss auch jeweils eine Anlage für die
Zufahrt von der Augustinergasse und Usagasse aus Richtung Kleine
Klostergasse her vorgesehen werden, d.h. es sind nicht drei sondern insgesamt fünf Zufahrtsbereiche
betroffen.
Anmerkung:
Konsequenter Weise müssten -bei angedachter Abpollerung des östlichen
Altstadtbereichs- alle Zufahrten berücksichtigt werden, da sonst Schleichwege
entstehen die in diesem Bereich zu einer Mehrbelastung führen.
Nach dem vorliegenden Angebot der Firma ACOTEC GmbH ergab die
Kostenschätzung des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen
einen Betrag in Höhe von 225.000,- Euro für das Installieren der Polleranlagen.
Die Anlagen funktionieren elektro-mechanisch und fahren automatisch bei
Spannungsabfall herunter. Der Zugang kann über Funkempfänger sowie über das
Smartphone mit hinterlegter Handynummer gesteuert werden. Für die
entsprechenden Wartungsarbeiten wird ein Betrag in Höhe von 5000,- Euro
jährlich veranschlagt.
- Seitens des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen
erhebliche Bedenken gegen die Polleranlagen, weil:
a. nach Auffassung des Amtes eine Gewährleistung, dass allen Berechtigten
die ungehinderte Zufahrt ermöglicht wird, sehr schwer bzw. nicht umgesetzt
werden kann. Es müsste z.B. jedem Bewohner, jedem Anlieferer und jedem
Rettungswagen ein Funkempfänger ausgehändigt werden oder jeder Berechtigte müsste
ein Smartphone besitzen, um sich entsprechend registrieren zu können. Der berechtigte Personenkreis
kann hierfür nicht 100-prozentig bestimmt werden. Eine alternative Bedienung
mit Schlüssel ist nicht zu empfehlen, ein Missbrauch kann hier nicht ausgeschlossen
werden.
b. für die Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen ein zusätzlicher
Verwaltungsaufwand erforderlich ist, d.h. es wird Personal gebunden werden
müssen, welches diese Anlagen betreut. Die Ermittlung der Berechtigten und
deren Benachrichtigung, die Ausgabe der Funkempfänger oder Registrierung der
Smartphone sowie die ständige Überwachung und Vervollständigung der Daten /
Personen wären die Aufgaben des Personals. Hierbei kann davon ausgegangen
werden, dass dies zeitintensiv sein wird.
c. Der Gemeindeversicherungsverband rät hiervon ebenfalls ab, zumal diese
Anlagen Versicherungsfälle nach sich ziehen.
- Die notwendigen Abstimmungen mit den zu beteiligenden Behörden sind
erfolgt. Generell bestehen seitens der Polizei und der Feuerwehr keine
Bedenken, sofern sichergestellt
wird, dass jederzeit eine ungehinderte Zufahrt möglich ist. Die Fahrzeuge
der Feuerwehr sind entsprechend mit einer Fernbedienung auszurüsten und
die Absenkung sollte alternativ mit einem Schlüssel o.ä. möglich sein. Des
Weiteren sollte eine Notentriegelung vorgesehen werden, wenn die Technik
versagen sollte.
(Die Kosten hierfür sind noch nicht in dem unter Ziff. 1 genannten
Betrag von 225.000,00 € eingeplant).