Betreff
Einrichtung von automatischen Polleranlagen für die Zufahrten zur Fußgängerzone Altstadt
Bezug: DS-Nr. 16-21/0070 "Antrag der UWG-Fraktion vom 24. Juni 2016"
Vorlage
16-21/0070-1
Aktenzeichen
32/0-Schl
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage

Mitteilungstext:

 

Vorausgegangen war ein Prüfantrag der UWG

a)     die Voraussetzungen zur Einrichtung von automatischen, mit positiver Sicherheit ausgestatteten Polleranlagen an den drei Zufahrten zur Fußgängerzone Altstadt Friedberg von der Kaiserstraße her, nämlich Apothekergasse, Usagasse und Judengasse, zu prüfen

b)    die notwendigen Abstimmungen hierfür mit den zuständigen Behörden, dem Katastrophenschutz und der Polizei vorzunehmen, sowie

c)     ein Kostenermittlungsverfahren zur Einstellung in den Haushalt durchzuführen.

 

Ergebnis der Prüfung

 

Einrichtung von automatischen Polleranlagen für die Zufahrten zur Fußgängerzone Altstadt

  1. Ergänzend zum Prüfauftrag muss auch jeweils eine Anlage für die Zufahrt von der Augustinergasse und Usagasse aus Richtung Kleine Klostergasse her vorgesehen werden, d.h. es sind nicht drei sondern insgesamt fünf Zufahrtsbereiche betroffen.

 

Anmerkung:

Konsequenter Weise müssten -bei angedachter Abpollerung des östlichen Altstadtbereichs- alle Zufahrten berücksichtigt werden, da sonst Schleichwege entstehen die in diesem Bereich zu einer Mehrbelastung führen.

 

Nach dem vorliegenden Angebot der Firma ACOTEC GmbH ergab die Kostenschätzung des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen einen Betrag in Höhe von 225.000,- Euro für das Installieren der Polleranlagen. Die Anlagen funktionieren elektro-mechanisch und fahren automatisch bei Spannungsabfall herunter. Der Zugang kann über Funkempfänger sowie über das Smartphone mit hinterlegter Handynummer gesteuert werden. Für die entsprechenden Wartungsarbeiten wird ein Betrag in Höhe von 5000,- Euro jährlich veranschlagt.

  1. Seitens des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen erhebliche Bedenken gegen die Polleranlagen, weil:

a.     nach Auffassung des Amtes eine Gewährleistung, dass allen Berechtigten die ungehinderte Zufahrt ermöglicht wird, sehr schwer bzw. nicht umgesetzt werden kann. Es müsste z.B. jedem Bewohner, jedem Anlieferer und jedem Rettungswagen ein Funkempfänger ausgehändigt werden oder jeder Berechtigte müsste ein Smartphone besitzen, um sich entsprechend registrieren zu können. Der berechtigte Personenkreis kann hierfür nicht 100-prozentig bestimmt werden. Eine alternative Bedienung mit Schlüssel ist nicht zu empfehlen, ein Missbrauch kann hier nicht ausgeschlossen werden.

b.    für die Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand erforderlich ist, d.h. es wird Personal gebunden werden müssen, welches diese Anlagen betreut. Die Ermittlung der Berechtigten und deren Benachrichtigung, die Ausgabe der Funkempfänger oder Registrierung der Smartphone sowie die ständige Überwachung und Vervollständigung der Daten / Personen wären die Aufgaben des Personals. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass dies zeitintensiv sein wird.

c.     Der Gemeindeversicherungsverband rät hiervon ebenfalls ab, zumal diese Anlagen Versicherungsfälle nach sich ziehen.

  1. Die notwendigen Abstimmungen mit den zu beteiligenden Behörden sind erfolgt. Generell bestehen seitens der Polizei und der Feuerwehr keine Bedenken, sofern sichergestellt wird, dass jederzeit eine ungehinderte Zufahrt möglich ist. Die Fahrzeuge der Feuerwehr sind entsprechend mit einer Fernbedienung auszurüsten und die Absenkung sollte alternativ mit einem Schlüssel o.ä. möglich sein. Des Weiteren sollte eine Notentriegelung vorgesehen werden, wenn die Technik versagen sollte.

(Die Kosten hierfür sind noch nicht in dem unter Ziff. 1 genannten Betrag von 225.000,00 € eingeplant).