Betreff
Verbesserung der Verkehrslenkung im Bereich Einmündung Karlsbader Straße / Hanauer Straße
Bezug: DS-Nr.: 16-21/0494 "Antrag der UWG-Fraktion vom 16. September 2017"
Vorlage
16-21/0494-1
Aktenzeichen
32/0-Schl
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage

 

 

Der Magistrat hat am .................................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Ortsbeirat …………………………..hat am ....................................

zur Kenntnis genommen

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Ausschuss f. Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur

 

hat am ................................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Ausschuss f. Energie, Wirtschaft und Verkehr

 

hat am ................................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am ................. zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss hat am ...................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

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Die Stadtverordnetenversammlung hat am ................... zur Kenntnis genommen:

F.d.R.:

-   siehe Anlage   -

 

 


Mitteilungstext:

 

Vorausgegangen war ein Antrag der UWG, die Möglichkeiten einer besseren und mehr Sicherheit bietenden Verkehrslenkung für Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer an der Einmündung der Karlsbader Straße in die Hanauer Straße auszuloten und ggf. umzusetzen.

 

Stellungnahme:

Da die Hanauer Straße als Bundesstraße klassifiziert und die Stadt somit nicht alleiniger Entscheidungsträger ist, wurde der Antrag dem Wetteraukreis als zuständige Behörde für verkehrsregelnde Maßnahmen an/auf Bundesstraßen weitergeleitet. Nach Rücksprache mit diesem und der Polizei ergeht hiermit folgende Stellungnahme:

Auf Grundlage der aktuellen Auswertung handelt es sich um keine Unfallhäufungsstelle im Sinne des Erlasses über die Erfassung und Analyse von Straßenverkehrsunfällen. Im Auswertungszeitraum 01.01.2014 bis 03.09.2017 wurden hier insgesamt 8 Verkehrsunfälle polizeilich registriert. Bei 3 Unfallereignissen kam es zum Konflikt zwischen einem in die Hanauer Straße einbiegendem Kraftfahrzeug (Kfz) mit einem Kfz, das die Hanauer Straße Richtung Fauerbach befuhr. Bei 1 Verkehrsunfall kam es zu einem Konflikt zwischen einem in die Karlsbader Straße linksabbiegendem Kfz und einem entgegenkommendem Kfz. Ein anderer geschah durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrrad in die Karlsbader Straße. Bei 2 Unfällen kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Kfz aus der Karlsbader Straße und einem auf der Furt kreuzendem Radfahrer. Der letzte Unfall dieser Auswertung geschah durch einen Konflikt zwischen einem in die Karlsbader Straße linksabbiegendem Kfz mit einem in Richtung Bahnhof fahrenden Radfahrer, welcher die Furt befuhr.

Unter Berücksichtigung der dort vorliegenden Verkehrsstärken lässt sich aus dieser Auswertung keine Gefahr ableiten, welche die allgemeine Gefahr der Teilnahme am Straßenverkehr in erheblichem Maß übersteigt.

Die Haltelinie auf der Karlsbader Straße Fahrtrichtung Hanauer Straße, welche vor der Radfahrfurt liegt, ist mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) konform. Das Vorfahrtsrecht aus § 8 StVO erstreckt sich auf die gesamte Straße. Zur Straße gehören, neben der Fahrbahn, auch ggf. vorhandene straßenbegleitende Sonderwege und auch Gehwege. Letztere werden jedoch

 

nur von Vorfahrtsrecht umfasst, wenn diese zum Fahren freigegeben sind, denn Vorfahrt genießen nur fahrende Verkehrsarten und solche Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeugführern gleichgestellt sind (§ 28 Abs. 2 StVO). Im vorliegenden Fall ist der Gehweg der Hanauer Straße durch Zeichen 1022-10 StVO für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Daraus folgt, dass der Radverkehr auf dem Gehweg der Hanauer Straße gegenüber Fahrzeugen aus der Karlsbader Straße vorfahrtsberechtigt ist. Die Vorfahrt wird durch Zeichen „Vorfahrtsstraße“ (VZ: 306) und die Zeichen „Halt! Vorfahrt gewähren“ (VZ: 206) in Verbindung mit „Radfahrer kreuzen von rechts und links“ (VZ: 1000-32) geregelt. Die Radfahrfurt, welche in diesem Fall rot gefärbt ist, verdeutlicht die Vorfahrt des Radverkehrs. Das Sichtfeld auf die Hanauer Straße nebst Gehwegen wird als ausreichend bewertet.

Aufgrund der vorgenannten Gründe besteht nach Meinung aller beteiligenden Behörden keine Notwendigkeit weitere, verkehrsregelnde Maßnahmen einzuleiten.