Bezug: DS-Nr.: 16-21/0493 "Antrag der UWG-Fraktion vom 16. September 2017"
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Der Magistrat hat am .................................... zur Kenntnis genommen: |
F.d.R.: |
- siehe Anlage - |
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Der Ortsbeirat …………………………..hat am .................................... zur Kenntnis genommen |
F.d.R.: |
- siehe Anlage - |
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Der Ausschuss f. Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur |
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hat am ................................... zur Kenntnis genommen: |
F.d.R.: |
- siehe Anlage - |
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Der Ausschuss f. Energie, Wirtschaft und Verkehr |
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hat am ................................... zur Kenntnis genommen: |
F.d.R.: |
- siehe Anlage - |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am
................. zur Kenntnis genommen: |
F.d.R.: |
- siehe Anlage - |
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat am
...................... zur Kenntnis genommen: |
F.d.R.: |
- siehe Anlage - |
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Die Stadtverordnetenversammlung hat am
................... zur Kenntnis genommen: |
F.d.R.: |
- siehe Anlage - |
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Mitteilungstext:
Vorausgegangen
war ein Antrag der UWG, die Möglichkeiten einer besseren und mehr Sicherheit
bietenden Verkehrslenkung für Fußgänger, Radfahrer und motorisierte
Verkehrsteilnehmer an der Einmündung der Straßheimer Straße in den Grünen Weg
auszuloten und ggf. umzusetzen.
„Maßnahmen
könnten z.B. Lichtzeichenanlage oder abknickende Vorfahrt aus der bzw. in die
Straßheimer Straße zum/vom Kreisel sein. Dieser Weg ist nach unseren
Beobachtungen der am stärksten frequentierte.
Des
Weiteren ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, inwieweit in der oberen (nördlichen)
Straßheimer Straße ein gesicherter Fußgängerüberweg geschaffen werden kann“.
Seitens
der Straßenverkehrsbehörde ergeht hiermit folgende Stellungnahme als Zwischennachricht:
Um
aussagekräftige Zahlen zum Verkehrsaufkommen und den einzelnen Fahrbeziehungen
zu ermitteln, werden in diesem Bereich umfangreiche Zählungen über mehrere
Wochen durchgeführt. Diese sind dann Grundlage der weiteren Prüfung des
Antrages unter Beteiligung weiterer anzuhörender Behörden.
Es
ist vorgesehen, alle zu beteiligenden Behörden in einem Ortstermin im September
d.J. hierzu anzuhören bzw. zu beteiligen und dann eine abschließende
Stellungnahme aller Behörden abzugeben.