hier: Aufhebung des kw-Vermerkes und eines Sperrvermerkes bei der Kostenstelle 6.630000 -Gemeindestraßen, Ingenieurbauwerke-
Beschlussentwurf:
Zur Sicherstellung
des laufenden Betriebes werden der kw-Vermerk und der Sperrvermerk (Beginn 19.
Februar 2019) für eine Stelle der Wertigkeit TVöD 11 bei der Kostenstelle 6.630000
-Gemeindestraßen, Ingenieurbauwerke- aufgehoben.
Der kw-Vermerk wird
bei der nächsten freiwerdenden Stelle dieser Kostenstelle erneut angebracht.
Sach-
und Rechtslage:
Eine Mitarbeiterin der Abteilung Tiefbau bat am 14.02.2018 mit
sofortiger Wirkung um einen Auflösungsvertrag. Mit Wirkung zum 19.02.2018 war
durch Beschluss des Magistrates vom 05.02.2018 ein Mitarbeiter mit Sachgrund
befristet eingestellt worden. Da der Sachgrund am 14.02.2018 wegfiel, wurde der
Vertrag in einen befristeten Vertrag ohne Sachgrund umgewandelt. Dieser Vertrag
endet am 18. Februar 2019. Somit würde dann die Stelle wegfallen.
Die
Schaffung der neuen Stelle Verkehrsplanung wurde verknüpft mit einem kw-Verwerk
bei der Kostenstelle 6.630000 – Gemeindestraßen, Ingenieurbauwerke.
Die
Anbringung des kw-Vermerks führt im Falle des Freiwerdens bzw. der
anschließenden Sperre der Stelle zu einer nicht verkraftbaren Belastung der
übrigen Mitarbeiter (m/w) der Abteilung.
Dies
begründet die Amtsleiterin des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und
Rechtswesen wie folgt:
Von
dem Verkehrsplaner sollen zusätzliche
Aufgaben wahrgenommen werden, wie dies in der ausführlichen Begründung für die
Schaffung der Stelle dargestellt war. Stichwortartig sei hier hingewiesen auf
die Themen ZOB, Verkehrskonzept, Elektro- und Nahmobilität. Im Falle eines
Freiwerdens der Stelle ist ein Auffangen der Arbeiten dieser Vollzeitstelle
durch die übrigen Stelleninhaber weder darstellbar und realistisch noch
zumutbar.
In
der Tiefbauabteilung entfallen von den übrigen 3 Stelleninhabern rd. 1 ¾ Stellenanteile auf den Eigenbetrieb
Entsorgung. Der Arbeitsaufwand für diesen Bereich mit stets wachsenden
Anforderungen im Entsorgungs- und Kläranlagenbereich ist immens. So ist darauf
zu verweisen, dass die für den Eigenbetrieb zu leistenden Maßnahmen immer
umfangreicher, komplexer und verantwortungsvoller werden. An der Kläranlage
müssen in den folgenden Jahren umfangreiche Umbau-. und Erweiterungsmaßnahmen
durchgeführt werden, die einer qualifizierten und umfänglichen sowie
zeitaufwändigen Begleitung bedürfen. Durch die große Anzahl von Neubaumaßnahmen
in der Stadt gibt es zahlreiche Kanalbaumaßnahmen sowie eine sehr hohe Zahl von
Entwässerungsanträgen, die intensiv geprüft werden müssen. Durch die
Entwicklung der Kaserne werden sich Umfang und Intensität noch drastisch
erhöhen.
Dies gilt gleichermaßen für den eigentlichen
Tiefbaubereich:
Im Zuge der Entwicklung der Kaserne mit rd.
74 ha bedarf es einer dauerhaften und
qualifizierten Bearbeitung der umfangreichen Erschließungsmaßnahmen.
Hinzu kommen
die Umgestaltung der Kaiserstraße und der Ausbau von Straßen in den
Neubaugebieten sowie die Sanierung bzw. die Unterhaltung von Verkehrsanlagen.
Dies könnte mit dann nur noch 3 Vollzeitstellen überhaupt nicht bewältigt
werden.
Zudem ist die anfallende Arbeit bereits jetzt
nicht leistbar. Verschiedene Maßnahmen können wegen der Arbeitsbelastung und
personellen Situation nicht durchgeführt werden.