Betreff
Stellenplan 2019,
hier: Aufhebung des kw-Vermerkes und eines Sperrvermerkes bei der Kostenstelle 6.630000 -Gemeindestraßen, Ingenieurbauwerke-
Vorlage
16-21/0638-1
Aktenzeichen
10/0-CB
Art
Personalvorlage

Beschlussentwurf:

 

Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes werden der kw-Vermerk und der Sperrvermerk (Beginn 19. Februar 2019) für eine Stelle der Wertigkeit TVöD 11 bei der Kostenstelle 6.630000 -Gemeindestraßen, Ingenieurbauwerke-  aufgehoben.

Der kw-Vermerk wird bei der nächsten freiwerdenden Stelle dieser Kostenstelle erneut angebracht.


Sach- und Rechtslage:

 

Eine Mitarbeiterin der Abteilung Tiefbau bat am 14.02.2018 mit sofortiger Wirkung um einen Auflösungsvertrag. Mit Wirkung zum 19.02.2018 war durch Beschluss des Magistrates vom 05.02.2018 ein Mitarbeiter mit Sachgrund befristet eingestellt worden. Da der Sachgrund am 14.02.2018 wegfiel, wurde der Vertrag in einen befristeten Vertrag ohne Sachgrund umgewandelt. Dieser Vertrag endet am 18. Februar 2019. Somit würde dann die Stelle wegfallen.

Die Schaffung der neuen Stelle Verkehrsplanung wurde verknüpft mit einem kw-Verwerk bei der Kostenstelle 6.630000 – Gemeindestraßen, Ingenieurbauwerke.

Die Anbringung des kw-Vermerks führt im Falle des Freiwerdens bzw. der anschließenden Sperre der Stelle zu einer nicht verkraftbaren Belastung der übrigen Mitarbeiter (m/w) der Abteilung.

 

Dies begründet die Amtsleiterin des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wie folgt:

 

Von dem Verkehrsplaner sollen zusätzliche Aufgaben wahrgenommen werden, wie dies in der ausführlichen Begründung für die Schaffung der Stelle dargestellt war. Stichwortartig sei hier hingewiesen auf die Themen ZOB, Verkehrskonzept, Elektro- und Nahmobilität. Im Falle eines Freiwerdens der Stelle ist ein Auffangen der Arbeiten dieser Vollzeitstelle durch die übrigen Stelleninhaber weder darstellbar und realistisch noch zumutbar.

 

In der Tiefbauabteilung entfallen von den übrigen 3 Stelleninhabern rd. 1 ¾ Stellenanteile auf den Eigenbetrieb Entsorgung. Der Arbeitsaufwand für diesen Bereich mit stets wachsenden Anforderungen im Entsorgungs- und Kläranlagenbereich ist immens. So ist darauf zu verweisen, dass die für den Eigenbetrieb zu leistenden  Maßnahmen immer umfangreicher, komplexer und verantwortungsvoller werden. An der Kläranlage müssen in den folgenden Jahren umfangreiche Umbau-. und Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt werden, die einer qualifizierten und umfänglichen sowie zeitaufwändigen Begleitung bedürfen. Durch die große Anzahl von Neubaumaßnahmen in der Stadt gibt es zahlreiche Kanalbaumaßnahmen sowie eine sehr hohe Zahl von Entwässerungsanträgen, die intensiv geprüft werden müssen. Durch die Entwicklung der Kaserne werden sich Umfang und Intensität noch drastisch erhöhen.

 

Dies gilt gleichermaßen für den eigentlichen Tiefbaubereich:

 

Im Zuge der Entwicklung der Kaserne mit rd. 74 ha  bedarf es einer dauerhaften und qualifizierten Bearbeitung der umfangreichen Erschließungsmaßnahmen.

 

Hinzu kommen  die Umgestaltung der Kaiserstraße und der Ausbau von Straßen in den Neubaugebieten sowie die Sanierung bzw. die Unterhaltung von Verkehrsanlagen. Dies könnte mit dann nur noch 3 Vollzeitstellen überhaupt nicht bewältigt werden.

 

Zudem ist die anfallende Arbeit bereits jetzt nicht leistbar. Verschiedene Maßnahmen können wegen der Arbeitsbelastung und personellen Situation nicht durchgeführt werden.