Betreff
Baukosten-, Ausstattungs- und Betriebskostenzuschuss für die Kinderbetreuungseinrichtung Villa Kunterbunt GmbH
Vorlage
16-21/0758-1
Aktenzeichen
50/0-KS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Defizitbezuschussung in Höhe von jährlich 317. 000 Euro für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung Villa Kunterbunt GmbH ab dem Jahr 2019 wird zugestimmt. In einem entsprechenden Vertrag ist abzusichern, dass die Höhe des Zuschusses an die Gesamtzahl von mindestens 44 Betreuungsplätze gebunden ist und sich der Zuschuss bei einer Reduzierung der angebotenen Plätze entsprechend reduziert.

 

Einem Baukosten- und Ausstattungszuschuss in Höhe von insgesamt 105.950 Euro (Baukosten: 87.650 Euro und Ausstattungskosten: 18.300 Euro) für die Schaffung von 12 zusätzlichen Plätzen für die Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Grundschulzeit in der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt GmbH wird zugestimmt. Sollte eine Bezuschussung über das Bundesinvestitionsprogramm für die Schaffung von 12 zusätzlichen Plätzen für die Betreuung Ü3 Kindern erfolgen, reduziert sich der Zuschuss seitens der Stadt Friedberg um diesen Betrag.

In dem Vertrag ist zu regeln, in welchem Umfang der Baukosten- und Ausstattungszuschuss zurückzuzahlen ist, wenn der Betrieb aufgegeben oder durch Dritte fortgeführt wird, oder die Platzzahl nach Inkrafttreten des Vertrags reduziert wird.

 


Sach- und Rechtslage:

Da im Stadtgebiet in Friedberg im Kindergartenjahr 2018/2019 ca. 160 Plätze im U3 Bereich als auch im Ü3 Bereich fehlen, werden derzeit alle Möglichkeiten geprüft,  Plätze zu schaffen. Optimal ist es, wenn zusätzliche Plätze bei einer bestehenden Einrichtung dauerhaft geschaffen werden können. Dies ist in der Kinderbetreuungseinrichtung Villa Kunterbunt GmbH der Fall.

 

In der privaten Kindertagesstätte Villa Kunterbunt GmbH werden derzeit insgesamt 32 Kinder im Alter ab dem 1. Lebensjahr bis zum Beginn der Grundschulzeit betreut. Die Einrichtung verfügt derzeit über 19 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 13 Plätze für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Grundschulzeit. Die Schaffung von 12 zusätzlichen Plätzen für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Grundschulzeit könnte ab dem 01.01.2019 umgesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass die politischen Gremien ihre Zustimmung zur Bezuschussung sowohl im investiven Bereich als auch für den laufenden Kinderbetreuungsbetrieb gewähren.

 

Die Öffnungszeiten in der Villa Kunterbunt GmbH sind täglich von 7.30 Uhr bis 15 Uhr im Krippenbereich und im Kindergartenbereich täglich von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Im U3 Bereich liegt der monatliche Kostenbeitrag bei 450 Euro, inklusive 30 Euro Essensgeld und im Ü3 Bereich bei 350 Euro, inklusive 30 Euro Essensgeld.

 

Ab dem 01.01.2019 sollen die Kostenbeiträge in der Villa Kunterbunt GmbH dem städtischen Gebührensystem angepasst werden. Durch die Kostenbeitragsfreiheit für Kinder ab dem dritten Lebensjahr für 6 Stunden und die Umsetzung bereits ab dem 01.08.2018 für alle Kindertagesstätten im Stadtgebiet in Friedberg ist eine Wettbewerbsfähigkeit für die Kinderbetreuungseinrichtung mit den Kostenbeiträgen gerade im Ü3 Bereich nicht mehr gewährleistet. Bis jetzt hat sich die Einrichtung finanziell ohne Bezuschussung seitens der Stadt Friedberg selbst getragen. Dadurch, dass das Personal noch nicht mal annähernd nach Tarif bezahlt wurde, war dies möglich. Aufgrund des Fachkräftemangels im Kindertagesstättenbereich findet sich kein Personal mehr bei dieser Bezahlung. Bis zum Jahresende sind sowohl das Personal als auch die Eltern bereit, weiterhin zu diesen Bedingungen zu arbeiten bzw. die erhöhten Gebühren zu zahlen. Bis dahin wird eine Ausnahmegenehmigung für die Befreiung vom Kostenbeitrag für Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt für die Betreuung von 6 Stunden am Tag beim Regierungspräsidium gestellt.

 

Die Kindertagesstättenverwaltung schlägt deshalb vor der Kinderbetreuungseinrichtung Villa Kunterbunt GmbH ab dem Jahr 2019 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 317.000 Euro zu gewähren, um den Erhalt der Einrichtung und damit verbunden der momentan bestehenden insgesamt 32 Plätze (19 U3 Plätze und 13 Ü3 Plätze) zu sichern. Weiterhin wird eine Erweiterung um 12 zusätzlichen Ü3 Plätze empfohlen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine dauerhafte Schaffung von zusätzlichen Plätzen, die dringend im Stadtgebiet benötigt werden. Die Gelder hierfür wurden im Haushalt 2019 angemeldet. Die Einzelheiten sind in einem entsprechenden Vertrag zu regeln.

 

 

Um die 12 zusätzlichen Plätze zu schaffen muss das Dachgeschoss in dem bestehenden Gebäude der Kinderbetreuung Villa Kunterbunt GmbH ausgebaut werden. Dabei würden Baukosten in Höhe von 87.650 Euro und Ausstattungskosten in Höhe von 18.300 Euro anfallen. Unter anderem müsste eine Wärmedämmung und die Innenverkleidung gem. Brandschutz angebracht werden.

Sollte eine Bezuschussung über das Bundesinvestitionsprogramm in Höhe von maximal 50.000 Euro für die Schaffung von 12 zusätzlichen Plätzen für die Betreuung Ü3 Kindern erfolgen, reduziert sich der Zuschuss seitens der Stadt Friedberg um diesen Betrag.

 

Die Kindertagesstättenverwaltung schlägt deshalb vor dem Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt 105.950 Euro abzüglich des Zuschusses aus dem Bundesinvestitionsprogramm zuzustimmen, um 12 zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahre in der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung Villa Kunterbunt zu schaffen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine dauerhafte Schaffung von zusätzlichen Plätzen, die dringend im Stadtgebiet benötigt werden. Die Gelder hierfür wurden im Haushalt 2019 angemeldet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Haushaltsjahr

2019

Kostenstelle:

1.464900

Sachkonto:

7128002

Investitionskostenzuschuss:

1.464900.0358010

 

 

Mittel wurden im Haushalt 2019 angemeldet

Betriebskostenzuschuss: 317.000 Euro

Investitionskostenzuschuss: 105.950 Euro

 

 

 

Deckungsvorschlag

 

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich
zur Verfügung

(zutreffendes ist bitte anzukreuzen)

JA

 

 

(Unterschrift Leiter der Kämmerei)

NEIN