Betreff
Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen des Bundes
Errichtung von Schallschutzwänden (SSW) in Friedberg durch die Deutsche Bahn (DB)
hier:
1. Lückenschluss zwischen SSW 2 und SSW 3 an der Haagstraße
2. Vorschlag Farbkonzept
3. Prüfung des Lückenschlusses zwischen SSW 1 und SSW 2 über das Rosental durch die DB
4. Künstlerische Gestaltung der Schallschutzwände
Bezug: - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2017
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018
Vorlage
16-21/0771
Aktenzeichen
60/1-Bf/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die Farbgestaltung der SSW erfolgt analog dem Farbvorschlag 1) der Deutschen Bahn (siehe Anlage 1 der Vorlage) in Grau-Grün-Tönen.

 


Sach- und Rechtslage:

Am 07.12.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg über die geplanten Schallschutzwände in Friedberg beraten und dabei folgende Beschlüsse gefasst:

1.   Der Planung von Lärmschutzwänden wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Lückenschluss in der Haagstraße erfolgt. Hierbei soll die Verwaltung Alternativen für den Schulweg prüfen und ermöglichen.

2.   Die Deutsche Bahn wird aufgefordert ein Farbkonzept für die Schallschutzwände zu erarbeiten und vorzulegen. Das Farbspektrum soll im Bereich von hellen Grün-, Beige- und Grautönen liegen.

3.   Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, mit der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten und auf eine Weiterführung der Schallschutzmaßnahme über das Rosental hinzuwirken (Lückenschluss zwischen SSW 1 und SSW 2).

 

zu 1. - Lückenschluss zwischen SSW 2 und SSW 3

Nach verwaltungsinterner Abstimmung wird eine Verlegung des Schulweges erfolgen, sodass der Lückenschluss von ca. 70 m Länge zwischen den Schallschutzwänden 2 und 3 unter Wegfall des hier vorhandenen Gehwegs an der Haagstraße möglich wird.

Seitens der DB Netz AG wurde eine entsprechende Planänderung bereits erarbeitet und abgestimmt. Die Planung wird nun dem Eisenbahn-Bundesamt zur Genehmigung eingereicht. Die bauliche Umsetzung soll im Anschluss der Erstellung der SSW 1 bis 3 im Jahr 2019 erfolgen.

 

zu 2. - Farbgestaltung der SSW

Die DB Netz AG hat dem Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen im Mai 2018 zwei neue Farbvorschläge in den vorgeschlagenen Farbtönen vorgelegt:

- die Farbvariante 1 ist analog der SSW in Bad Nauheim in Grau-Grün-Tönen gehalten (siehe Anlage 1 der Vorlage)

- die Farbvariante 2 wäre eine Alternative in Grün-Beige-Tönen (siehe Anlage 2 der Vorlage).

 

Seitens des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wird die Farbvariante 1 befürwortet, da die Variante Grau-Grün in der Örtlichkeit nur zurückhaltend in Erscheinung tritt und weniger intensiv wahrgenommen wird.

Die Farbgestaltung der SSW schließt sich zudem nahtlos an die bereits bestehenden SSW auf Bad Nauheimer Gemarkung an, damit wird eine gestalterische Kontinuität erreicht.

 

Die Entscheidung über die grundsätzliche Farbgebung der SSW ist zunächst unabhängig von einer möglichen späteren künstlerischen Gestaltung der Wände (siehe Punkt 4).

 

zu 3. - Prüfung Lückenschluss zwischen SSW 1 und SSW 2

 

Die SSW 1 endet vor der vorhandenen Brücke über das Rosental. Die Schallschutzwand 2 beginnt erst nach der Brücke, sodass sich hier eine Lücke im Schallschutz von ca. 295 m ergibt.

 

Nach Klärung mit der Deutschen Bahn ist die Errichtung einer SSW auf der Brücke aus folgenden Gründen nicht möglich:

-     Zwischen Schallschutzwand und der Achse des nächstliegenden Gleises ist ein Regelabstand von 3,80 m erforderlich – dieser Abstand ist auf dem Brückenbauwerk nicht vorhanden.

-     Die Brückenkappe ist zu schmal zur Montage einer Fußplatte für die SSW. Die bestehende Kappe der Brücke ist ca. 32 cm breit ist. Um einen SSW-Pfosten verankern zu können, müsste diese 45 cm breit sein. Die Pfosten müssten außerdem weiter außen montiert werden als das bestehende Geländer, um die Verankerung in die Kappe zu gewährleisten (siehe Anlage 3 der Vorlage).

-     Darüber hinaus ist die Brückenkappe statisch nicht für die Aufnahme der Windlasten, welche aus einer SSW resultieren würden, dimensioniert.

-     Das Anbringen eines vorgehängten Torsionsbalkens (wie bei der Brücke über die Gebrüder-Lang-Straße) ist hier aufgrund der vorhandenen Brückenlänge (ca. 290 m) nicht möglich.

 

Die Deutsche Bahn weist darauf hin, dass alternative Lärmschutzmaßnahmen wie niedrige Lärmschutzwände, Schienenstegdämpfer und Absorber, auch in Kombination wegen ihrer deutlich geringeren Wirksamkeit nicht wirtschaftlich sind.

 

Die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes ist ein mit Bundesmitteln finanziertes Programm. Im Sinne der hierfür maßgebenden Förderrichtlinie ist ein sparsamer und wirtschaftlicher Umgang mit Steuermitteln vorgegeben. Unter § 6 Abs. 4 ist aufgeführt: "Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen mit der Beantragung dargelegt wird", das heißt nachgewiesen wird. Aufgrund der geringen Wirksamkeit der alternativen Lärmschutzmaßnahmen lässt sich die Wirtschaftlichkeit nicht nachweisen.

Nach Anhang 1 der Richtlinie sollen nur aktive Maßnahmen umgesetzt werden, die den höchsten Nutzen-Kosten-Vergleich haben. Es ist somit sicherzustellen, dass Maßnahmen umgesetzt werden, die mit dem wirtschaftlichsten Mitteleinsatz zur höchsten Wirksamkeit führen. Zudem ist bei niedrigen Lärmschutzwänden, Schienenstegdämpfern und Absorbern ein ausreichender Schallschutz auf Grund der hohen Restbetroffenheiten nicht gewährleistet. Diese Restbetroffenheiten führen zu weiteren passiven Maßnahmen und somit zu weiteren Kosten.

 

Die Hauseigentümer im Umfeld der Brücke haben die Möglichkeit, passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden in Anspruch zu nehmen.

4. Künstlerische Gestaltung der SSW

Aufgrund der bereits erfolgten Verunstaltung der neu aufgestellten Schallschutzwände in Bad Nauheim hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg am 14.06.2018 über eine künstlerische Gestaltung der Schallschutzwände beraten und eine entsprechende Prüfung beschlossen.

Zudem sollte geprüft werden, ob eine künstlerische Gestaltung der SSW vor Aufstellung möglich ist, um Gefahren aus dem Eisenbahnverkehr zu vermeiden.

 

Eine Prüfung und Abstimmung mit der Deutschen Bahn hat dazu folgendes ergeben:

-     eine künstlerische Gestaltung der SSW wird grundsätzlich als ein wirksames Mittel gegen ungewünschte Grafittis begrüßt.

-     entstehende Kosten können aus dem bundesfinanzierten Programm seitens der Deutschen Bahn dafür nicht übernommen werden

-     die Gestaltung sollte an gut einsehbaren Stellen anliegerseitig vorgenommen werden; eine Sicherung vor Gefahren aus dem Eisenbahnverkehr ist dann nicht erforderlich

 

Die Überprüfung, welche Bereiche der Schallschutzwände für eine künstlerische Gestaltung aufgrund der guten Einsehbarkeit in Frage kommen, führt zu folgendem Ergebnis:

·       Die SSW 1 im Bereich der Burgsiedlung bis zum Rosental ist aufgrund der Entfernung vom öffentlichen Straßenraum (Sauerbornshohl, Burgsiedlung) und der bestehenden Hanglage kaum sichtbar. Zudem ist die Schallschutzwand hier nur 2 m hoch und wird durch vorhandene, zum Teil höhere Gehölze im Böschungsbereich verdeckt.

·       Die SSW 2 liegt ebenfalls in einem Bereich, der vom öffentlichen Straßenraum (Alte Bahnhofstraße) relativ weit entfernt liegt und durch Böschungen, vorhandene Gehölze sowie das Parkhaus weitgehend abgeschirmt wird.

·       Die SSW 3 führt über das Brückenbauwerk an der Haagstraße und liegt hier an exponierter Stelle.

Im weiteren Verlauf liegt die SSW 3 wieder im Bereich hinter einer begrünten Böschung und wird durch bestehende Gehölze abgeschirmt  - (siehe Anlage 4 der Vorlage).

Die begrünte Böschungsbreite reduziert sich in Höhe der Hanauer Straße 18, sodass hier die SSW wieder gut einsehbar wäre.

·       Der geplante Lückenschluss zwischen SSW 2 und SSW 3 liegt direkt am Gehweg Haagstraße und wird aufgrund der unmittelbaren Lage am öffentlichen Straßenraum und zur vorhandenen Bebauung das Stadtbild beeinflussen. Ein Grünstreifen zur Abschirmung der Wand ist hier nicht vorhanden.

 

Eine künstlerische Gestaltung ist aus Sicht des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen nur in den Bereichen

(1)     an der Haagstraße - Lückenschluss zwischen SSW 2 und SSW 3 (Länge ca. 70 m),

(2)     auf der Brücke über die Haagstraße (Länge ca. 25 m)

(3)     am Haingraben im Bereich der SSW 3, der nur unzureichend durch einen Grünstreifen verdeckt ist (Länge ca. 40 m)

zu befürworten.

Somit ist eine mögliche Gesamtlänge von insgesamt ca. 155 m betroffen (siehe Anlage 5 der Vorlage).

 

Eine Gestaltung der übrigen SSW ist aufgrund der geringen Sichtbarkeit der Wände nicht erforderlich. Unerwünschte Grafittis sind hier zwar möglich; diese haben aber aufgrund der vom Straßenraum entfernten und/oder verdeckten Lage keine Auswirkungen auf das Stadtbild.

 

In den Bereichen, in denen eine Gestaltung der SSW nicht im eingebauten Zustand möglich ist, kann mit der DB eine Vereinbarung über eine Gestaltung der Elemente vor endgültiger Aufstellung getroffen werden.

Dabei ist zu beachten, dass eine Wandtafel (5m lang und 3m hoch) aus jeweils 6 Einzelelementen (5m x 0,5m) besteht, die flach auf dem Boden liegend gestaltet werden können und vor Einbau richtig zusammengesetzt werden müssen. Dies erfordert einen größeren logistischen und organisatorischen Aufwand und sollte sich deshalb nur auf die absolut notwendigen Bereiche beschränken (z.B. für den möglichen Gestaltungsbereich (2) auf dem Brückenbauwerk).

 

Die übrigen Bereiche können im eingebauten Zustand gestaltet werden; dazu wäre voraussichtlich die Stellung eines Gerüstes und eine (Teil-) Sperrung der Haagstraße erforderlich.

 

Die voraussichtliche Kosten für die Beauftragung eines Künstlers (Arbeitszeit + Material) und die gestalterische Umsetzung werden aktuell seitens der Verwaltung ermittelt. Dabei wird auch geprüft, inwieweit hier eine Einbindung verschiedener Friedberger Institutionen (Schulen und/oder Junity) möglich ist.

 

Über eine künstlerische Gestaltung der SSW in o.g. Teilbereichen, kann erst nach Ermittlung der dadurch entstehenden Kosten und deren haushaltsmäßige Finanzierung abschließend entschieden werden.