Errichtung von Schallschutzwänden (SSW) in Friedberg durch die Deutsche Bahn (DB)
hier:
1. Lückenschluss zwischen SSW 2 und SSW 3 an der Haagstraße
2. Vorschlag Farbkonzept
3. Prüfung des Lückenschlusses zwischen SSW 1 und SSW 2 über das Rosental durch die DB
4. Künstlerische Gestaltung der Schallschutzwände
Bezug: - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2017
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018
Beschlussentwurf:
Die Farbgestaltung der SSW erfolgt analog dem Farbvorschlag 1) der
Deutschen Bahn (siehe Anlage 1 der Vorlage) in Grau-Grün-Tönen.
Sach- und Rechtslage:
Am 07.12.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
über die geplanten Schallschutzwände in Friedberg beraten und dabei folgende
Beschlüsse gefasst:
1.
Der Planung von
Lärmschutzwänden wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Lückenschluss in der
Haagstraße erfolgt. Hierbei soll die Verwaltung Alternativen für den Schulweg
prüfen und ermöglichen.
2.
Die Deutsche Bahn
wird aufgefordert ein Farbkonzept für die Schallschutzwände zu erarbeiten und
vorzulegen. Das Farbspektrum soll im Bereich von hellen Grün-, Beige- und
Grautönen liegen.
3.
Der Magistrat wird
darüber hinaus gebeten, mit der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten und auf
eine Weiterführung der Schallschutzmaßnahme über das Rosental hinzuwirken
(Lückenschluss zwischen SSW 1 und SSW 2).
zu 1. -
Lückenschluss zwischen SSW 2 und SSW 3
Nach verwaltungsinterner Abstimmung wird eine Verlegung des Schulweges
erfolgen, sodass der Lückenschluss von ca. 70 m Länge zwischen den
Schallschutzwänden 2 und 3 unter Wegfall des hier vorhandenen Gehwegs an der
Haagstraße möglich wird.
Seitens der DB Netz AG wurde eine entsprechende Planänderung bereits
erarbeitet und abgestimmt. Die Planung wird nun dem Eisenbahn-Bundesamt zur
Genehmigung eingereicht. Die bauliche Umsetzung soll im Anschluss der Erstellung
der SSW 1 bis 3 im Jahr 2019 erfolgen.
zu 2. -
Farbgestaltung der SSW
Die DB Netz AG hat dem Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und
Rechtswesen im Mai 2018 zwei neue Farbvorschläge in den vorgeschlagenen
Farbtönen vorgelegt:
- die Farbvariante
1 ist analog der SSW in Bad Nauheim in Grau-Grün-Tönen gehalten (siehe Anlage 1
der Vorlage)
- die Farbvariante 2 wäre eine Alternative in Grün-Beige-Tönen (siehe
Anlage 2 der Vorlage).
Seitens des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen
wird die Farbvariante 1 befürwortet, da die Variante Grau-Grün in der
Örtlichkeit nur zurückhaltend in Erscheinung tritt und weniger intensiv
wahrgenommen wird.
Die Farbgestaltung der SSW schließt sich zudem nahtlos an die bereits
bestehenden SSW auf Bad Nauheimer Gemarkung an, damit wird eine gestalterische
Kontinuität erreicht.
Die Entscheidung über die grundsätzliche Farbgebung der SSW ist zunächst
unabhängig von einer möglichen späteren künstlerischen Gestaltung der Wände
(siehe Punkt 4).
zu 3. - Prüfung
Lückenschluss zwischen SSW 1 und SSW 2
Die SSW 1 endet vor der vorhandenen Brücke über das Rosental. Die
Schallschutzwand 2 beginnt erst nach der Brücke, sodass sich hier eine Lücke im
Schallschutz von ca. 295 m ergibt.
Nach Klärung mit der Deutschen Bahn ist die Errichtung einer SSW auf der
Brücke aus folgenden Gründen nicht
möglich:
-
Zwischen Schallschutzwand und der Achse des
nächstliegenden Gleises ist ein Regelabstand von 3,80 m erforderlich – dieser
Abstand ist auf dem Brückenbauwerk nicht vorhanden.
-
Die Brückenkappe ist zu schmal zur Montage einer
Fußplatte für die SSW. Die bestehende Kappe der Brücke ist ca. 32 cm breit ist.
Um einen SSW-Pfosten verankern zu können, müsste diese 45 cm breit sein. Die
Pfosten müssten außerdem weiter außen montiert werden als das bestehende
Geländer, um die Verankerung in die Kappe zu gewährleisten (siehe Anlage 3 der
Vorlage).
-
Darüber hinaus ist die Brückenkappe statisch nicht
für die Aufnahme der Windlasten, welche aus einer SSW resultieren würden,
dimensioniert.
-
Das Anbringen eines vorgehängten Torsionsbalkens
(wie bei der Brücke über die Gebrüder-Lang-Straße) ist hier aufgrund der
vorhandenen Brückenlänge (ca. 290 m) nicht möglich.
Die Deutsche Bahn weist darauf hin, dass alternative Lärmschutzmaßnahmen wie niedrige
Lärmschutzwände, Schienenstegdämpfer und Absorber, auch
in Kombination wegen ihrer deutlich geringeren Wirksamkeit nicht wirtschaftlich
sind.
Die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes ist ein mit Bundesmitteln
finanziertes Programm. Im
Sinne der hierfür maßgebenden Förderrichtlinie ist ein sparsamer und
wirtschaftlicher Umgang mit
Steuermitteln vorgegeben. Unter § 6 Abs. 4 ist aufgeführt: "Zuwendungen werden nur gewährt, wenn
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen mit der Beantragung dargelegt wird", das heißt
nachgewiesen wird. Aufgrund der geringen Wirksamkeit der
alternativen Lärmschutzmaßnahmen lässt sich die Wirtschaftlichkeit nicht nachweisen.
Nach Anhang 1 der Richtlinie sollen nur
aktive Maßnahmen umgesetzt werden, die den höchsten Nutzen-Kosten-Vergleich haben. Es ist
somit sicherzustellen, dass Maßnahmen umgesetzt werden, die mit dem wirtschaftlichsten
Mitteleinsatz zur höchsten Wirksamkeit führen. Zudem ist bei niedrigen Lärmschutzwänden,
Schienenstegdämpfern und Absorbern ein ausreichender Schallschutz auf Grund der hohen
Restbetroffenheiten nicht gewährleistet. Diese Restbetroffenheiten führen zu weiteren
passiven Maßnahmen und somit zu weiteren Kosten.
Die
Hauseigentümer im Umfeld der Brücke haben die Möglichkeit, passive
Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden in Anspruch zu nehmen.
4. Künstlerische
Gestaltung der SSW
Aufgrund der bereits erfolgten Verunstaltung der neu aufgestellten
Schallschutzwände in Bad Nauheim hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Friedberg am 14.06.2018 über eine künstlerische Gestaltung der
Schallschutzwände beraten und eine entsprechende Prüfung beschlossen.
Zudem sollte geprüft werden, ob eine künstlerische Gestaltung der SSW vor
Aufstellung möglich ist, um Gefahren aus dem Eisenbahnverkehr zu vermeiden.
Eine Prüfung und Abstimmung mit der Deutschen Bahn hat dazu folgendes
ergeben:
-
eine künstlerische Gestaltung der SSW wird
grundsätzlich als ein wirksames Mittel gegen ungewünschte Grafittis begrüßt.
-
entstehende Kosten können aus dem
bundesfinanzierten Programm seitens der Deutschen Bahn dafür nicht übernommen
werden
-
die Gestaltung sollte an gut einsehbaren Stellen
anliegerseitig vorgenommen werden; eine Sicherung vor Gefahren aus dem Eisenbahnverkehr
ist dann nicht erforderlich
Die Überprüfung, welche Bereiche der Schallschutzwände für eine
künstlerische Gestaltung aufgrund der guten Einsehbarkeit in Frage kommen,
führt zu folgendem Ergebnis:
· Die SSW 1 im Bereich der Burgsiedlung bis
zum Rosental ist aufgrund der Entfernung vom öffentlichen Straßenraum
(Sauerbornshohl, Burgsiedlung) und der bestehenden Hanglage kaum sichtbar.
Zudem ist die Schallschutzwand hier nur 2 m hoch und wird durch vorhandene, zum
Teil höhere Gehölze im Böschungsbereich verdeckt.
· Die SSW 2 liegt ebenfalls in einem Bereich,
der vom öffentlichen Straßenraum (Alte Bahnhofstraße) relativ weit entfernt
liegt und durch Böschungen, vorhandene Gehölze sowie das Parkhaus weitgehend
abgeschirmt wird.
· Die SSW 3 führt über das Brückenbauwerk an
der Haagstraße und liegt hier an exponierter Stelle.
Im weiteren Verlauf liegt die SSW 3 wieder
im Bereich hinter einer begrünten Böschung und wird durch bestehende Gehölze
abgeschirmt - (siehe Anlage 4 der
Vorlage).
Die begrünte Böschungsbreite reduziert sich
in Höhe der Hanauer Straße 18, sodass hier die SSW wieder gut einsehbar wäre.
· Der geplante Lückenschluss zwischen SSW 2 und SSW 3
liegt direkt am Gehweg Haagstraße und wird aufgrund der unmittelbaren Lage am
öffentlichen Straßenraum und zur vorhandenen Bebauung das Stadtbild
beeinflussen. Ein Grünstreifen zur Abschirmung der Wand ist hier nicht
vorhanden.
Eine künstlerische Gestaltung ist aus Sicht des Amtes für
Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen nur in den Bereichen
(1)
an der Haagstraße - Lückenschluss zwischen SSW 2
und SSW 3 (Länge ca. 70 m),
(2)
auf der Brücke über die Haagstraße (Länge ca. 25 m)
(3)
am Haingraben im Bereich
der
SSW 3, der nur unzureichend durch einen Grünstreifen verdeckt ist (Länge ca. 40
m)
zu befürworten.
Somit ist eine mögliche Gesamtlänge von insgesamt ca. 155 m betroffen (siehe Anlage 5 der Vorlage).
Eine Gestaltung der übrigen SSW ist aufgrund der geringen Sichtbarkeit
der Wände nicht erforderlich. Unerwünschte Grafittis sind hier zwar möglich;
diese haben aber aufgrund der vom Straßenraum entfernten und/oder verdeckten
Lage keine Auswirkungen auf das Stadtbild.
In den Bereichen, in denen eine Gestaltung der SSW nicht im eingebauten
Zustand möglich ist, kann mit der DB eine Vereinbarung über eine Gestaltung der
Elemente vor endgültiger Aufstellung getroffen werden.
Dabei ist zu beachten, dass eine Wandtafel (5m lang und 3m hoch) aus
jeweils 6 Einzelelementen (5m x 0,5m) besteht, die flach auf dem Boden liegend
gestaltet werden können und vor Einbau richtig zusammengesetzt werden müssen.
Dies erfordert einen größeren logistischen und organisatorischen Aufwand und
sollte sich deshalb nur auf die absolut notwendigen Bereiche beschränken (z.B.
für den möglichen Gestaltungsbereich (2) auf dem Brückenbauwerk).
Die übrigen Bereiche können im eingebauten Zustand gestaltet werden;
dazu wäre voraussichtlich die Stellung eines Gerüstes und eine (Teil-) Sperrung
der Haagstraße erforderlich.
Die voraussichtliche Kosten für die Beauftragung eines Künstlers
(Arbeitszeit + Material) und die gestalterische Umsetzung werden aktuell
seitens der Verwaltung ermittelt. Dabei wird auch geprüft, inwieweit hier eine
Einbindung verschiedener Friedberger Institutionen (Schulen und/oder Junity) möglich
ist.
Über eine künstlerische Gestaltung der SSW in o.g. Teilbereichen, kann
erst nach Ermittlung der dadurch entstehenden Kosten und deren haushaltsmäßige
Finanzierung abschließend entschieden werden.