Beschlussentwurf:
Zur Sicherstellung
des laufenden Betriebes wird die Stellenbesetzungssperre (Beginn 1. Januar 2019)
für eine Stelle TVöD 9a bei der Kostenstelle 6.610000 – Stadtplanung -
aufgehoben.
Sach- und Rechtslage:
Eine langjährige Mitarbeiterin hat zum
28.02.2019 gekündigt.
Die Neubesetzung der Stelle ist nach Auskunft
der Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung ohne Zeitverzögerung dringend
erforderlich, da die folgenden hauptsächlichen Aufgabengebiete in jedem Fall
zeitnah bearbeitet werden müssen. Eine Verschiebung ist aufgrund von
Fristenbindungen nicht möglich:
·
Zeichnerische
Bearbeitung (CAD,GIS) von Bebauungsplänen und städtebaulichen Entwürfen;
hierbei wird die Entwicklung der Kaserne eine wesentliche Rolle spielen. (Zu
beachten ist bei diesem Punkt, dass Bauleitplanverfahren ohne diese Tätigkeit
nicht durchgeführt werden können)
·
Bearbeitung
von Vermessungsaufgaben für das ganze Amt (Geodaten, Amt für Bodenmanagement,
Katasterfragen…)
·
Zeichnerische
Bearbeitung von Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung, der Verkehrs-
und Grünplanung, des Tiefbaus sowie des Hochbaus
·
Vervielfältigung
von technischen Plänen und Karten für den internen Bedarf
·
Durchführung
der Gebäudenummerierung: Vergabe von Hausnummern
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Einhaltung der
Fristbindungen wird um Aufhebung der Stellenbesetzungssperre gebeten.