Betreff
Aufhebung einer Stellenbesetzungssperre bei der Kostenstelle 6.610000 – Stadtplanung -
Vorlage
16-21/0759
Aktenzeichen
10/0-CB
Art
Personalvorlage

Beschlussentwurf:

Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes wird die Stellenbesetzungssperre (Beginn 1. Januar 2019) für eine Stelle TVöD 9a bei der Kostenstelle 6.610000 – Stadtplanung - aufgehoben.


Sach- und Rechtslage:

Eine langjährige Mitarbeiterin hat zum 28.02.2019 gekündigt.

Die Neubesetzung der Stelle ist nach Auskunft der Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung ohne Zeitverzögerung dringend erforderlich, da die folgenden hauptsächlichen Aufgabengebiete in jedem Fall zeitnah bearbeitet werden müssen. Eine Verschiebung ist aufgrund von Fristenbindungen nicht möglich:

 

·         Zeichnerische Bearbeitung (CAD,GIS) von Bebauungsplänen und städtebaulichen Entwürfen; hierbei wird die Entwicklung der Kaserne eine wesentliche Rolle spielen. (Zu beachten ist bei diesem Punkt, dass Bauleitplanverfahren ohne diese Tätigkeit nicht durchgeführt werden können)

 

·         Bearbeitung von Vermessungsaufgaben für das ganze Amt (Geodaten, Amt für Bodenmanagement, Katasterfragen…)

 

·         Zeichnerische Bearbeitung von Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung, der Verkehrs- und Grünplanung, des Tiefbaus sowie des Hochbaus

 

·         Vervielfältigung von technischen Plänen und Karten für den internen Bedarf

 

·         Durchführung der Gebäudenummerierung: Vergabe von Hausnummern

 

Zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Einhaltung der Fristbindungen wird um Aufhebung der Stellenbesetzungssperre gebeten.