hier: Aktivierung von Wohnraumpotenzialen
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird
beauftragt,
1.
bis zum
30. Juni 2019 die Leerstände an Wohnraum in der Kernstadt und den Stadtteilen
zu ermitteln und ein entsprechendes Kataster anzulegen. Im Januar 2019 ist der
Stadtverordnetenversammlung ein Zwischenbericht über den erreichten Sachstand
zu geben.
2.
bis zu
den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 bei Bund und Land die möglichen
Fördermittel zur Aktivierung von Wohnraumpotenzialen festzustellen;
3.
vor
diesem Hintergrund
a)
Gespräche
mit Hauseigentümern aufzunehmen, um diese unter Zuhilfenahme von Fördermitteln
und anderen Unterstützungsmöglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum in
Leerständen zu aktivieren;
b)
die
ortsansässigen Discounter und Handelsketten bis zu den Haushaltsberatungen 2019
nach Bebauungsabsichten auf ihren Verkaufsgebäuden zu befragen und mögliche
kommunale sowie bestehende andere Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten;
4. bei Eigentümerwechsel in der
Altstadt zu prüfen, ob die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen kann.