Betreff
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedberg (Hessen)
Vorlage
16-21/0718
Aktenzeichen
20/0 JB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedberg (Hessen) (Anlage 3) wird zugestimmt. Mit Inkrafttreten der Satzung am 01.10.2018 tritt die Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte vom 01.01.2011 in der Fassung vom 05.07.2013 außer Kraft.


Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung fand am 05.10.2017 ein Beratungsgespräch NSK seitens des Hessischen Rechnungshofes, Landesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Friedberg (Hessen) statt. In diesem Gespräch wurde auch das Thema Spielapparatesteuer behandelt. (Anlage 1: Anmerkungen Hessischer Rechnungshof)

 

Nach Prüfung durch die Kämmerei der Stadt Friedberg (Hessen) und den Hessischen Städte- und Gemeindebund ist eine Erhöhung der Hebesätze in Friedberg (Hessen) zulässig. Danach sind für Apparate mit Gewinnmöglichkeit Steuersätze von bis zu 20 v.H. der Bruttokasse mittlerweile durch Gerichte für zulässig erachtet worden. Die Steuersätze sind nach oben allerdings durch das Verbot einer erdrosselnden Wirkung der Steuer begrenzt. Im Fall der Stadt Friedberg (Hessen) sind derzeit 15 v.H. der Bruttokasse als Steuersatz (aus dem Jahr 2013) festgelegt.

 

Von daher wird empfohlen eine neue Satzung (auf rechtlichem Stand von 2018) zu erlassen und hier eine Erhöhung auf 20 v.H. für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit, 10 v.H. auf Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit und für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden auf 25 v.H. durchzuführen.

 

Eine Entwicklung der Steuersätze ist in Anlage 4 und die Entwicklung des Steueraufkommens in Anlage 2 beigefügt.

 

Die Satzung soll zum 01.10.2018 in Kraft treten. Die alte Satzung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.


Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Haushaltsjahr

2018

Kostenstelle:

2.034000

Sachkonto:

5559120

Investitionsnummer:

 

 

 

Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben

-95.000,00 €

 

 

Deckungsvorschlag

 

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich
zur Verfügung

(zutreffendes ist bitte anzukreuzen)

JA

 

 

(Unterschrift Leiter der Kämmerei)

NEIN

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