Betreff
Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Friedberg (Hessen)
Vorlage
16-21/0651-2
Aktenzeichen
50/0 Sf
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussentwurf:

Der Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Friedberg (Hessen) und deren Inkrafttreten zum 01.08.2018 wird zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

In der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2018 wurde bereits über die Drucksachen-Nr.

16-21/0651 (Freistellung von Kindertagesstättengebühren) in Verbindung mit der Drucksachen-Nr.

16-21/0651-1 (Verlängerung der Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten) beraten.

Ein Entwurf der Kostenbeitragssatzung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, da die entsprechenden Voraussetzungen zur Freistellung von 6 Stunden für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung seitens des Landes erst am 26.04.2018 beschlossen wurden.

Die nun vorliegende Kostenbeitragssatzung beinhaltet die hierzu gefassten Beschlüsse des Magistrats, der betreffenden Ausschüsse und den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Fraktion B‘/Die Grünen, UWG und FDP und der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2018.

Eine Kostenregelung für Familien in wirtschaftlichen Notfällen wurde entsprechend in die Satzung eingearbeitet.

 

Im Frühjahr des nächsten Jahres wird dem Magistrat eine Analyse der Auswirkungen der Kostenbeitragssatzung in Bezug auf die U3- und Hortkinder vorgelegt.

 

Da die Regelungen bezüglich der Freistellung für Kindergartenkinder seitens des Landes bereits zum 01.08.2018 in Kraft treten, empfiehlt die Kindertagesstättenverwaltung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Friedberg (Hessen) zuzustimmen.