Betreff
Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Friedberg (Hessen)
Vorlage
16-21/0713
Aktenzeichen
50/0-Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Friedberg (Hessen) und deren Inkrafttreten ab dem 01.08.2018 wird zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

 

Die gültige Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) datiert vom 18.05.1995 und in dieser sind Regelungen enthalten, die nicht mehr rechtens sind. Insofern war eine Neuerarbeitung, auch im Zusammenhang mit einer neuen Kostenbeitragssatzung, unumgänglich.

Die neue Satzung über die Betreuung von Kindern in Tagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) orientiert sich an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und wurde an die Gegebenheiten in Friedberg angepasst.

Sie stellt eine übergeordnete Satzung zur Kostenbeitragssatzung dar und regelt die Aufgaben der Kindertagesstätten und die damit einher gehenden Rahmenbedingungen.

 

Die Regelung bezüglich des Datenschutzes ist bereits mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt und trägt bereits der neuen Datenschutzgrundverordnung, die am 25.05.2018 in Kraft tritt, Rechnung.

 

In Verbindung mit der kommunalen Bedarfsplanung und den entsprechenden Gesprächen mit dem Wetteraukreis als Aufsichtsbehörde wurden die Regelungen, die in der Satzung als kritisch betrachtet wurden, ebenfalls angepasst.

 

Die Kindertagesstättenverwaltung empfiehlt daher, der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Friedberg (Hessen) und deren Inkrafttreten ab dem 01.08.2018 zuzustimmen.