hier: weiteres Vorgehen
Beschlussentwurf:
Es
wird beschlossen:
1.
Den
Vorschlag der Fa. VDS Verkehrstechnik anzunehmen. Das angemietete Messfahrzeug
wird zurückgegeben. Als Ausgleich erhält die Stadt Friedberg eine stationäre
Messanlage vom Typ M5 RAD 2. Der Vertrag ist entsprechend kostenneutral
anzupassen.
2.
Für
den Standort Bruchenbrücken (Ortseingang Mehrzweckhalle) wird eine stationäre
Messanlage angekauft. Die stationäre Messanlage muss mit der vorhandenen
Kameraeinheit kompatibel sein.
3.
Eine
weitere stationäre Messanlage ist -nach durchzuführendem Behördentermin- im
Bereich der Kaiserstraße in Höhe des Ev. Kindergartens zu installieren. Hier
erfolgt eine gesonderte Vorlage zum späteren Zeitpunkt.
4.
Es
wird weiterhin beschlossen, eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage
auszuschreiben (Kauf/Miete/Leasing). Aufgrund der über viele Jahre gemachten
sehr positiven Erfahrungen wird die Lichtschrankentechnik favorisiert. Diese
Festlegung ist nach Rücksprache mit dem Hess. Städte- und Gemeindebund durchaus
möglich.
Die unter Punkt 2 und 3 benötigten Haushaltsmittel stehen unter der
Kostenstelle 5.120000/5.0775.02 =
80.000,- € (übertragene Haushaltsreste) zur Verfügung.
Für die unter Punkt 4 benötigten Haushaltsmittel werden außerplanmäßige Mittel
zur Verfügung gestellt. Die Kostendeckung erfolgt durch übertragene Haushaltsmittel (Kostenstelle 5.110000/5.0775.06 = 255.000,--
€ / Geschwindigkeitsüberwachung Kaiserstraße).
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund einer vorangegangenen Ausschreibung
wurde der Fa. VDS Verkehrstechnik der Zuschlag zur Anmietung einer mobilen
Geschwindigkeitsüberwachungstechnik inklusive einem Fahrzeug für die Dauer von
5 Jahren erteilt, da die Fa. VDS mit deutlichem Abstand das günstigste Angebote
abgegeben hatte. Bei der angebotenen Radartechnik hatte das Amt keine
Vorbehalte, zumal diese Technik seit vielen Jahren anerkannt ist und auch eine
umfassende Referenzliste vorgelegt und auch vom Amt abgefragt wurde.
Nunmehr ist diese Technik seit etwa einem
halben Jahr im Messbetrieb in Friedberg im Einsatz.
Festzustellen ist hierbei, dass die
Radartechnik im Einsatz an engen Stellen -wo kaum Aufstellfläche vorhanden
ist- (oftmals vor Schulen und
Kindergärten) nach Auffassung des Amtes nicht die Erwartung bzw. auch nicht die
Anforderungen erfüllt, zumal die Radartechnik metallische Gegenstände mit
erfasst und damit die Verwertung der Ergebnisse nur eingeschränkt
zufriedenstellend ist.
Anders ist die Situation bei gut ausgebauten
und übersichtlichen Straßen im Stadtgebiet.
In anderen Kommunen hat sich diese
Messtechnik durchaus bewährt, zumal dort die Radarmessungen überwiegend an
langen und breiten Straßen angewandt werden.
Auch ist das Messfahrzeug (VW Caddy) im
Messbetrieb nicht vollumfänglich ausgereift und bietet für zwei erwachsene
Personen (eine Person mit Schwerbehinderung und daher erhöhten Anforderungen)
nur eine eingeschränkte Arbeitsplatzmöglichkeit.
Da das Amt aber einen hohen Anspruch an die
Einsatzgebiete und auch Messergebnisse hat, dies im Übrigen auch von der
Bevölkerung so ebenfalls gefordert wird, haben wir mit der Fa. VDS
zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen, mit dem Ziel einer vorzeitigen Kündigung
des 5-Jahres Vertrages.
Die Fa. VDS Verkehrstechnik, die einen sehr
gut funktionierenden Außendienst vorhält, hat hierfür Verständnis geäußert und
folgenden Vorschlag unterbreitet:
1.
Das
Messfahrzeug wird vom Unternehmen zurückgenommen. Als Ausgleich wird eine
stationäre Messanlage (im Umfang von 27.245,-- € netto) vom Unternehmen
installiert (incl. Fundament und Eichung). Dies erfolgt für die Stadt Friedberg
kostenneutral. Nur die Kosten für den Stromanschluss sind von der Stadt zu
übernehmen. Das Geschwindigkeitsmessgerät (Kameraeinheit incl. Messtechnik)
kann für den stationären Einsatz verwendet werden.
2.
Da
im Stadtgebiet weitere Standorte für den stationären
Einsatz erforderlich werden, wurde die Überlegung angestellt, auch die
Standorte in Bruchenbrücken am Ortseingang Mehrzweckhalle und den Standort
Kaiserstraße in Höhe des Ev. Kindergartens in die weiteren Überlegungen mit
einzubeziehen.
Der Standort
Bruchenbrücken würde zur erheblichen „Entschärfung“ der momentanen Situation
beitragen (Unterschriftenaktion von zahlreichen Bürger/innen aufgrund
überhöhter Geschwindigkeiten).
Der Standtort
Kaiserstraße ist ebenfalls auch Sicht des Amtes erforderlich, da seit Jahren
von Bürger/innen über erhöhte Geschwindigkeiten geklagt wird.
Weitere
vorgeschlagene Vorgehensweise:
A)
Der
Vorschlag der VDS Verkehrstechnik, das Messfahrzeug zurückzunehmen und hierfür
als Gegenleistung eine Stationäre Messanlage M5 RAD 2 aufzustellen wird als
sehr kulant und annehmbar angesehen, zumal der Stadt Friedberg hier keinerlei
finanzielle Einbußen entstehen. Der mit der Fa. VDS geschlossene Vertrag über 5
Jahre wäre dann, bei gleichbleibenden monatlichen Raten, anzupassen.
B)
Da
der Standort Bruchenbrücken als dringlich eingestuft wird, wird vorgeschlagen
eine weitere stationäre Messanlage anzuschaffen. Der Standort ist bereits mit
der Polizeidirektion abgestimmt (die Erforderlichkeit ist vorher nachzuweisen
und mit der Polizeidirektion abzustimmen).
C)
Eine
weitere stationäre Messanlage sollte –nach erfolgtem Behördentermin und
Festlegung des genauen Standortes- im Bereich der Kaiserstraße in Höhe des Ev.
Kindergartens als weiterer Schritt erfolgen (voraussichtlich im Herbst d.J.).
D)
Die
Mobile Geschwindigkeitsmessanlage soll erneut ausgeschrieben werden.
Die Lichtschrankentechnik
wird aufgrund der über viele Jahre gemachten positiven und zuverlässigen
Erfahrungen favorisiert.
Die Mittel hierfür stehen im Haushaltsplan im
erforderlichen Umfang zur Verfügung. Hieraus können die unter B, C und D
vorgeschlagenen Maßnahmen finanziert werden.
Weitere Standorte in den stationären
Bereichen werden vom Amt untersucht und mit den zu beteiligenden Behörden
besprochen. Danach erfolgt eine Vorstellung der weiteren Verfahrensweise für
das Stadtgebiet in den kommenden Jahren.
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle: |
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Sachkonto: |
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Investitionsnummer: |
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Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben |
€ |
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Deckungsvorschlag |
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Die Mittel stehen haushaltsrechtlich (zutreffendes ist bitte
anzukreuzen) |
JA |
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(Unterschrift Leiter der Kämmerei) |
NEIN |
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