Betreff
Mobile und stationäre Geschwindigkeitsmessanlage(n),
hier: weiteres Vorgehen
Vorlage
16-21/0712
Aktenzeichen
32/0-Schl./Fr.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Es wird beschlossen:

1.     Den Vorschlag der Fa. VDS Verkehrstechnik anzunehmen. Das angemietete Messfahrzeug wird zurückgegeben. Als Ausgleich erhält die Stadt Friedberg eine stationäre Messanlage vom Typ M5 RAD 2. Der Vertrag ist entsprechend kostenneutral anzupassen.

2.     Für den Standort Bruchenbrücken (Ortseingang Mehrzweckhalle) wird eine stationäre Messanlage angekauft. Die stationäre Messanlage muss mit der vorhandenen Kameraeinheit kompatibel sein.

3.     Eine weitere stationäre Messanlage ist -nach durchzuführendem Behördentermin- im Bereich der Kaiserstraße in Höhe des Ev. Kindergartens zu installieren. Hier erfolgt eine gesonderte Vorlage zum späteren Zeitpunkt.

4.     Es wird weiterhin beschlossen, eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage auszuschreiben (Kauf/Miete/Leasing). Aufgrund der über viele Jahre gemachten sehr positiven Erfahrungen wird die Lichtschrankentechnik favorisiert. Diese Festlegung ist nach Rücksprache mit dem Hess. Städte- und Gemeindebund durchaus möglich.

 

Die unter Punkt 2 und 3 benötigten Haushaltsmittel stehen unter der Kostenstelle 5.120000/5.0775.02 =  80.000,- € (übertragene Haushaltsreste) zur Verfügung.

Für die unter Punkt 4 benötigten Haushaltsmittel werden außerplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt. Die Kostendeckung erfolgt durch übertragene Haushaltsmittel  (Kostenstelle 5.110000/5.0775.06 = 255.000,-- € / Geschwindigkeitsüberwachung Kaiserstraße).

 


Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund einer vorangegangenen Ausschreibung wurde der Fa. VDS Verkehrstechnik der Zuschlag zur Anmietung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungstechnik inklusive einem Fahrzeug für die Dauer von 5 Jahren erteilt, da die Fa. VDS mit deutlichem Abstand das günstigste Angebote abgegeben hatte. Bei der angebotenen Radartechnik hatte das Amt keine Vorbehalte, zumal diese Technik seit vielen Jahren anerkannt ist und auch eine umfassende Referenzliste vorgelegt und auch vom Amt abgefragt wurde.

Nunmehr ist diese Technik seit etwa einem halben Jahr im Messbetrieb in Friedberg im Einsatz.

 

Festzustellen ist hierbei, dass die Radartechnik im Einsatz an engen Stellen -wo kaum Aufstellfläche vorhanden ist-  (oftmals vor Schulen und Kindergärten) nach Auffassung des Amtes nicht die Erwartung bzw. auch nicht die Anforderungen erfüllt, zumal die Radartechnik metallische Gegenstände mit erfasst und damit die Verwertung der Ergebnisse nur eingeschränkt zufriedenstellend ist.

 

Anders ist die Situation bei gut ausgebauten und übersichtlichen Straßen im Stadtgebiet.

In anderen Kommunen hat sich diese Messtechnik durchaus bewährt, zumal dort die Radarmessungen überwiegend an langen und breiten Straßen angewandt werden.

Auch ist das Messfahrzeug (VW Caddy) im Messbetrieb nicht vollumfänglich ausgereift und bietet für zwei erwachsene Personen (eine Person mit Schwerbehinderung und daher erhöhten Anforderungen) nur eine eingeschränkte Arbeitsplatzmöglichkeit.

 

Da das Amt aber einen hohen Anspruch an die Einsatzgebiete und auch Messergebnisse hat, dies im Übrigen auch von der Bevölkerung so ebenfalls gefordert wird, haben wir mit der Fa. VDS zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen, mit dem Ziel einer vorzeitigen Kündigung des 5-Jahres Vertrages.

Die Fa. VDS Verkehrstechnik, die einen sehr gut funktionierenden Außendienst vorhält, hat hierfür Verständnis geäußert und folgenden Vorschlag unterbreitet:

 

1.     Das Messfahrzeug wird vom Unternehmen zurückgenommen. Als Ausgleich wird eine stationäre Messanlage (im Umfang von 27.245,-- € netto) vom Unternehmen installiert (incl. Fundament und Eichung). Dies erfolgt für die Stadt Friedberg kostenneutral. Nur die Kosten für den Stromanschluss sind von der Stadt zu übernehmen. Das Geschwindigkeitsmessgerät (Kameraeinheit incl. Messtechnik) kann für den stationären Einsatz verwendet werden.

 

2.     Da im Stadtgebiet weitere Standorte für den stationären Einsatz erforderlich werden, wurde die Überlegung angestellt, auch die Standorte in Bruchenbrücken am Ortseingang Mehrzweckhalle und den Standort Kaiserstraße in Höhe des Ev. Kindergartens in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.

Der Standort Bruchenbrücken würde zur erheblichen „Entschärfung“ der momentanen Situation beitragen (Unterschriftenaktion von zahlreichen Bürger/innen aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten).

Der Standtort Kaiserstraße ist ebenfalls auch Sicht des Amtes erforderlich, da seit Jahren von Bürger/innen über erhöhte Geschwindigkeiten geklagt wird.

 

Weitere vorgeschlagene Vorgehensweise:

A)    Der Vorschlag der VDS Verkehrstechnik, das Messfahrzeug zurückzunehmen und hierfür als Gegenleistung eine Stationäre Messanlage M5 RAD 2 aufzustellen wird als sehr kulant und annehmbar angesehen, zumal der Stadt Friedberg hier keinerlei finanzielle Einbußen entstehen. Der mit der Fa. VDS geschlossene Vertrag über 5 Jahre wäre dann, bei gleichbleibenden monatlichen Raten, anzupassen.

 

B)    Da der Standort Bruchenbrücken als dringlich eingestuft wird, wird vorgeschlagen eine weitere stationäre Messanlage anzuschaffen. Der Standort ist bereits mit der Polizeidirektion abgestimmt (die Erforderlichkeit ist vorher nachzuweisen und mit der Polizeidirektion abzustimmen).

 

C)    Eine weitere stationäre Messanlage sollte –nach erfolgtem Behördentermin und Festlegung des genauen Standortes- im Bereich der Kaiserstraße in Höhe des Ev. Kindergartens als weiterer Schritt erfolgen (voraussichtlich im Herbst d.J.).

 

D)    Die Mobile Geschwindigkeitsmessanlage soll erneut ausgeschrieben werden.

Die Lichtschrankentechnik wird aufgrund der über viele Jahre gemachten positiven und zuverlässigen Erfahrungen favorisiert.

 

Die Mittel hierfür stehen im Haushaltsplan im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Hieraus können die unter B, C und D vorgeschlagenen Maßnahmen finanziert werden.

Weitere Standorte in den stationären Bereichen werden vom Amt untersucht und mit den zu beteiligenden Behörden besprochen. Danach erfolgt eine Vorstellung der weiteren Verfahrensweise für das Stadtgebiet in den kommenden Jahren.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Haushaltsjahr

 

Kostenstelle:

 

Sachkonto:

 

Investitionsnummer:

 

 

 

Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben

 

 

 

Deckungsvorschlag

 

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich
zur Verfügung

(zutreffendes ist bitte anzukreuzen)

JA

 

 

(Unterschrift Leiter der Kämmerei)

NEIN