Betreff
Jahresabschluss 2017
Vorlage
16-21/0704
Aktenzeichen
20/0/St-wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Magistrat beschließt die Bildung der Haushaltsausgabereste im Ergebnishaushalt, der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Finanzhaushalt  gem. § 21 Abs. 1, 2 GemHVO sowie deren Übertragung in das Haushaltsjahr 2018.

 


Sach- und Rechtslage:

Im Haushaltsjahr 2017 wurden nicht alle Haushaltsansätze für Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt vollständig ausgeschöpft. Nach Rücksprache mit den mittelbewirtschaftenden Fachämtern ist es notwendig, zur Fortführung bereits begonnener oder sich in Planung befindlicher Maßnahmen, Haushaltsreste zu bilden und in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen.

 

Ergebnishaushalt:                      449.325,74 € (Haushaltsausgabereste)

Finanzhaushalt:                     17.905.049,00 € (Haushaltsausgabereste)

                                             -2.902.900,00 € (Haushaltseinnahmereste)

 

Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 GemHVO ist diese Übertragung zulässig. Hiernach bleiben die Ansätze für Auszahlungen und Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.