Betreff
Verpackungsgesetz 2019
Vorlage
16-21/0700
Aktenzeichen
20/0/JB-wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) beauftragt den AWB Wetterau mit den Verhandlungen und dem Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung zu beginnen und umzusetzen. In der Abstimmungserklärung wird folgendes geregelt:

  • Art der Sammelsysteme für LVP und Glas
  • Nebenentgelte für Containerstellplätze und Abfallberatung
  • Mitbenutzung der Altpapiersammlung
  • Mitbenutzung der Recyclinghöfe

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) wird weiterhin das Verhandlungsergebnis des AWB Wetterau akzeptieren und für die Stadt Friedberg (Hessen) umsetzen.

Weiterhin wird die Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis über die Verständigung auf ein einheitliches Entsorgungssystem für LVP, Altglas und PPK ab 2021 akzeptieren und für die Stadt Friedberg (Hessen) umsetzen.

Folgende Maximalforderungen sollen bei den Verhandlungen seitens des AWBs im Namen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) gestellt werden:

  • Wahlmöglichkeit jedes Haushalts in Friedberg (Hessen) bezüglich LVP-Behälter (gelbe Tonne) oder LVP-Sack (gelber Sack)
  • Flächendeckende LVP-Behälter im Stadtgebiet der Stadt Friedberg (Hessen) nicht möglich, z.B. Altstadt.
  • 14-tägliche Leerung beziehungsweise Abholung
  • Bei LVP-Säcken bessere Verteilung und höhere monatliche Zuteilung an die Stadt Friedberg (Hessen). Derzeitige Verteilmenge reicht bei weitem nicht aus, 80 Kisten im Monat sollten zur Verfügung stehen (Verteilung von derzeit ca. 3-4 Kisten pro Arbeitstag durch die Stadtverwaltung). Mit der Option, dass monatliche Lieferungen gekürzt, bzw. erweitert werden können.
  • Die Erstverteilung sollte prinzipiell durch ortsansässige Institutionen erfolgen (gute Erfahrungen haben wir hier mit den Jugendfeuerwehren in der Vergangenheit gemacht)
  • Höhere Entgelte für die Stadt Friedberg (Hessen) durch den Verkauf der Rohstoffe

Die Abstimmungsvereinbarung wird durch eine öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem AWB geschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

Der AWB Wetterau regelt seit 25 Jahren die Abfallentsorgung der Städte des Wetteraukreises. Er ist somit eines der ersten IKZ-Projekte des Wetteraukreises. Durch die Einführung des Verpackungsgesetzes 2019 ist es nun aber Sache der kreisangehörigen Kommune Vereinbarungen mit dem Dualen System Deutschland zu treffen. Da es nicht sinnvoll ist, dass hier jede Kommune des Wetteraukreises individuell verhandelt, hat der AWB in seiner Sitzung am 25.04.2018 und in der Bürgermeisterdienstversammlung am 16.05.2018 den Kommunen des Wetteraukreises ein Angebot unterbreitet, unter welchen Voraussetzungen er auch bei der neuen Rechtslage bereit wäre, diese Aufgabe weiterhin wahrzunehmen. Das Verpackungsgesetz und der Umsetzungsvorschlag des AWB Wetterau sind in der zur Verfügung gestellten Präsentation als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.