Beschlussentwurf:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) beauftragt
den AWB Wetterau mit den Verhandlungen und dem Abschluss einer
Abstimmungsvereinbarung zu beginnen und umzusetzen. In der Abstimmungserklärung
wird folgendes geregelt:
- Art
der Sammelsysteme für LVP und Glas
- Nebenentgelte
für Containerstellplätze und Abfallberatung
- Mitbenutzung
der Altpapiersammlung
- Mitbenutzung
der Recyclinghöfe
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) wird
weiterhin das Verhandlungsergebnis des AWB Wetterau akzeptieren und für die
Stadt Friedberg (Hessen) umsetzen.
Weiterhin wird die Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis über die
Verständigung auf ein einheitliches Entsorgungssystem für LVP, Altglas und PPK
ab 2021 akzeptieren und für die Stadt Friedberg (Hessen) umsetzen.
Folgende Maximalforderungen sollen bei den Verhandlungen seitens des
AWBs im Namen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen)
gestellt werden:
- Wahlmöglichkeit
jedes Haushalts in Friedberg (Hessen) bezüglich LVP-Behälter (gelbe Tonne)
oder LVP-Sack (gelber Sack)
- Flächendeckende
LVP-Behälter im Stadtgebiet der Stadt Friedberg (Hessen) nicht
möglich, z.B. Altstadt.
- 14-tägliche
Leerung beziehungsweise Abholung
- Bei
LVP-Säcken bessere Verteilung und höhere monatliche Zuteilung an die Stadt
Friedberg (Hessen). Derzeitige Verteilmenge reicht bei weitem nicht aus,
80 Kisten im Monat sollten zur Verfügung stehen (Verteilung von derzeit
ca. 3-4 Kisten pro Arbeitstag durch die Stadtverwaltung). Mit der Option,
dass monatliche Lieferungen gekürzt, bzw. erweitert werden können.
- Die
Erstverteilung sollte prinzipiell durch ortsansässige Institutionen
erfolgen (gute Erfahrungen haben wir hier mit den Jugendfeuerwehren in der
Vergangenheit gemacht)
- Höhere
Entgelte für die Stadt Friedberg (Hessen) durch den Verkauf der Rohstoffe
Die Abstimmungsvereinbarung wird durch eine öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem AWB geschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Der AWB Wetterau regelt seit 25 Jahren die Abfallentsorgung der Städte
des Wetteraukreises. Er ist somit eines der ersten IKZ-Projekte des
Wetteraukreises. Durch die Einführung des Verpackungsgesetzes 2019 ist es nun
aber Sache der kreisangehörigen Kommune Vereinbarungen mit dem Dualen System
Deutschland zu treffen. Da es nicht sinnvoll ist, dass hier jede Kommune des
Wetteraukreises individuell verhandelt, hat der AWB in seiner Sitzung am
25.04.2018 und in der Bürgermeisterdienstversammlung am 16.05.2018 den Kommunen
des Wetteraukreises ein Angebot unterbreitet, unter welchen Voraussetzungen er
auch bei der neuen Rechtslage bereit wäre, diese Aufgabe weiterhin
wahrzunehmen. Das Verpackungsgesetz und der Umsetzungsvorschlag des AWB
Wetterau sind in der zur Verfügung gestellten Präsentation als Anlage zu dieser
Vorlage beigefügt.