Betreff
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 23. April 2018,
hier: Änderungsantrag zur Vorlage 16-21/0651 "Freistellung von Kindertagesstättengebühren"
Vorlage
16-21/0651-1
Art
Fraktionsantrag

Antragstext:

 

Wir beantragen die o. a. Beschlussvorlage im Abschnitt 4. Änderung wie folgt zu ändern:

 

Der Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs beträgt

 

Betreungszeit 07:00 bis 17:00 h

·       Bei einem monatl. Familienbruttoeinkommen bis 4000 € : 6 % des Famillienbrutteinkommens, mindestens jedoch 138 €

·       Bei einem monatl Familienbruttoeinkommen zwischen 4000 € und 8000 €: 240 € + 7 % des Einkommens über 4000 €

·       Bei einem monatl. Familienbruttoeinkommen über 8000 €: 520 € + 8 % des Einkommens über 8000 €

·       Die Höchstgebühr beträgt im Kita-Jahr 2018/2019: 450, 2019/2020 520 €, ab dem Kita-Jahr 2020/2021: 600 €

 

Betreungszeit 07:00 bis 15:00 h

·       Bei einem monatl. Familienbruttoeinkommen bis 4000 € : 4,8 % des Famillienbrutteinkommens, mindestens jedoch 110 €

·       Bei einem monatl Familienbruttoeinkommen zwischen 4000 € und 8000 €: 192 € + 5,6 % des Einkommens über 4000 €

·       Bei einem monatl. Familienbruttoeinkommen über 8000 €: 416 € + 6,4 % des Einkommens über 8000 €

·       Die Höchstgebühr beträgt im Kita-Jahr 2018/2019 370 €, 2019/2020 416 €, ab dem Kita-Jahr 2020/2021: 480 €

 

Für die Hortkinder

·       Bei einem monatl. Familienbruttoeinkommen bis 4000 € : 3 % des Famillienbrutteinkommens, mindestens jedoch 70 €

·       Bei einem monatl Familienbruttoeinkommen zwischen 4000 € und 8000 €: 120 € + 3,5 % des Einkommens über 4000 €

·       Bei einem monatl. Familienbruttoeinkommen über 8000 €: 260 € + 4 % des Einkommens über 8000 €

·       Die Höchstgebühr beträgt im Schuljahr 2018/2019 260 €, ab dem Schuljahr 2019/2020: 300 €

 

Eine Anpassung der Höchstgebühr soll entsprechend der Lohnentwicklung spätestens alle 2 Jahre erfolgen.

 

Bei einem Familienbruttoeinkommen bis max. 3000 € kann in Härtefallen auf Antrag eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Kita-Gebühr erfolgen, falls die Kita-Gebühr nicht vom Kreis erstattet wird.

 

Der Abschnitt 3. Änderung soll gestrichen werden.

 

Begründung erfolgt mündlich.

 

Hinweise:

-    Die Sätze orientieren sich grob an denen der Stadt Rosbach. Da dort eine ähnliche Kostenstruktur anzunehmen ist, sind wir sicher, dass der Vorschlag haushaltstechnisch vertretbar ist.

-    Es muss bei der Streuung des Bruttoeinkommens berücksichtigt werden, dass oft auch 2 Einkommen zum Haushaltseinkommen beitragen. (sog. Doppelverdiender) Deswegen ergibt sich der anscheinend hohe Höchstsatz.

-    Hier infohalber mal eine tabellarische Auflistung was unser Vorschlag bei einer 10 Stunden Betreuung im U3-Bereich bedeutet.

 

Einkommen brutto

Gebühr Linke

Einkommensanteil Linke

Gebühr Verwaltung

Einkommensanteil Verwaltung

Differenz

2.500

150

6 %

350

14 %

- 200€ / 233%

3.000

180

6 %

350

11,7 %

- 170 € / 194 %

3.500

210

6 %

350

10 %

- 140 € / 166 %

4.000

240

6 %

350

8,75 %

- 90 € / 146 %

4.500

275

6,11 %

350

7,8 %

- 75€ / 127 %

5.000

310

6,2 %

350

7 %

- 40 € / 113 %

6.000

380

6,33 %

350

5,83 %

30 € / 92 %

7.000

450

6,43 %

350

5 %

100 € / 78 %

8.000

520

6,5 %

350

4,38 %

170 € / 67 %

9.000

600

6,67 %

350

3,89 %

250 € / 58 %

10.000

600

6 %

350

3,5 %

250 € / 58 %

12.000

600

5 %

350

2,9 %

250 € / 58 %