Betreff
Nutzungsvertrag mit dem Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt e.V.
Vorlage
16-21/0655
Aktenzeichen
10/4 Bö./Dn./Lo.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.: Die Verwaltung (Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen – Sportabteilung – und Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen) wird beauftragt, auf Grundlage des Nutzungsvertrages der Saison 2017 mit dem Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt e.V. einen dreijährigen Nutzungsvertrag für die Freibadsaisons 2018-2020 auszuhandeln und abzuschließen.

2.: Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt Ihre Absicht, die für den Betrieb des Freibades Ockstadt notwendigen Zuschüsse an den Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt e.V. in Höhe von jährlich 72.000 € bei der Kostenstelle 4.571000.7178000 auch in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 wieder bereitzustellen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt e.V. betreibt das Freibad Ockstadt bekanntlich seit der Freibadsaison im Jahr 2012 im Rahmen eines umfangreichen jährlichen Nutzungsvertrages und erhält hierfür einen städtischen Betriebskostenzuschuss für Personal, Chemikalien, sonstiges Material und Betriebskosten in Höhe von aktuell 70.000 € pro Jahr.

Zuletzt bekräftigte der Verein in seiner Jahreshauptversammlung am 12.03.2018 den Wunsch nach einem längerfristigen Nutzungsvertrag, um eine gewisse Planungssicherheit und Perspektive zu haben. Dies auch für eventuelle eigene Investitionen und das Einwerben von Spenden durch den Verein, aber natürlich auch zur weiteren Motivation und Sicherstellung der hervorragenden ehrenamtlichen Arbeit bei der Vorbereitung, dem Betrieb und der Nachbereitung der jährlichen Freibadsaison und der Veranstaltungen wie „Ockstadt frühstückt im Freibad“, „Ockstädter Cross-Triathlon“ oder dem jährlichen Freibadfest.

So werden beispielsweise auch die in einem Freibad in der Wachstumsperiode im Sommer sehr häufig nötigen Mäharbeiten durch Vereinsmitglieder übernommen und belasten seit vielen Jahren den Baubetriebshof nicht mehr.

Analog der Gewährverträge für die Volksbühne Friedberg und die Musikschule Friedberg sollte daher mit dem Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt e.V. ein dreijähriger Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 72.000 € wurden von der Sportabteilung für das Haushaltsjahr 2018 eingestellt und stehen nach aktueller Haushaltsgenehmigung für die Saison 2018 zur Verfügung. Die Mittel für die Jahre 2019 und 2020 werden ebenfalls wieder entsprechend angemeldet. Die den tatsächlichen jährlichen Zuschuss von 70.000 € übersteigenden weiteren 2.000 € auf dieser Kostenstelle waren und sind für unvorhergesehene Maßnahmen vorgesehen und kommen bei Nichtauszahlung im Normalfall dem Haushaltsabschluss zugute.

Die in einer Saison vom Förderverein eventuell nicht in voller Höhe verausgabten Zuschüsse werden gemäß der bisherigen Verträge in einer zweckgebundenen Rücklage gesammelt, die für die Sanierung des Bades oder zur Abdeckung künftiger Verluste zu verwenden ist. Diese Rücklage hat sich in der Vergangenheit - zuletzt in der Saison 2017 - schon als sehr sinnvoll erwiesen, um witterungsbedingt „schlechte“ Freibadjahre auszugleichen und sollte daher beibehalten werden. Ihr aktueller Stand beträgt derzeit 21.572 €.

Die genaue Ausweisung dieser Rücklage, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für den Schwimmbadbetrieb des Fördervereines für das Quellwasserschwimmbad Ockstadt e.V. erfolgt in den jeweils durch einen zugelassenen Steuerberater bestätigten Jahresabschlüssen, für welche die Stadt ein Einsichts- und Prüfungsrecht hat.