hier:
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen" in Friedberg – Dorheim gem.§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Bezug:Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vom30.10.2012 (DS-Nr. 11-16/0405),
vom 15.Mai 2008 (DS-Nr. 06-11/658) und vom 28. Jan. 1993
Beschlussentwurf:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Friedberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet
ehemaliger Germaniabrunnen“ in Friedberg, Dorheim, im zweistufigen
Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Dorheim,
Flur 1, die Flurstücke 751/6, 751/13, 770/4, 770/5, 770/6, 772/11 (Lageplan
Anlage 1).
2.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist
die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO),
das hinsichtlich der zulässigen Betriebe und Anlagen eingeschränkt wird und
ausschließlich der Unterbringung des Recyclinghofes
Friedberg und des Abfallwirtschaftsbetriebes des Wetteraukreises sowie
der sonstigen mit diesen Nutzungszwecken verbundenen baulichen Anlagen und
Nutzungen dient.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
5.
Der im
Zusammenhang mit dem nicht weitergeführten Verfahren aus dem Jahr 2012 gefasste Stadtverordnetenbeschluss vom
30.10.2012 (DS11-16/0405, Reduzierung Geltungsbereich) wird durch diese
Neufassung des Aufstellungsbeschlusses erfüllt.
Sach- und Rechtslage:
I. Vorbemerkung
Im Jahr 1992 hat die
Wetterauer Getränke Industrie (WGI) das Betriebsgelände des ehemaligen
Staatsquellenbetriebes des Staatsbades Bad Nauheim erworben. Um eine geordnete
städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten wurde 1993 ein
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Ziel dieses
Bebauungsplanes sollte sein, die gewerbliche Baufläche des
Staatsquellenbetriebes für die Nutzung durch die WGI zu verplanen und darüber
hinaus auch das vorhandene Auenwäldchen (Eigentum der Stadt Friedberg) zu
sichern.
Im Jahre 2008 wurde seitens
der WGI eine Betriebserweiterung
angestrebt, die auch die südlich an das bestehende Gelände des ehemaligen
Germaniabrunnens angrenzenden Flächen bis zur Wetter erfassen sollte. Da der Betrieb der WGI standortgebunden war,
hat die Stadt Friedberg für diese Fläche ebenfalls einen Aufstellungsbeschluss
gefasst um eine entsprechendes Bebauungsplanverfahren durchzuführen und
parallel dazu einen Änderungsbeschluss für die erforderliche Änderung des
Flächennutzungsplanes. Die Planungen wurden aufgrund der schwierigen
Rahmenbedingungen (z.B. Schutzgebiete) jedoch nicht zur Rechtskraft gebracht.
Im Jahr2011 änderten sich die
Rahmenbedingungen des Betriebes, durch die Vermietung des Betriebes an ein
bundesweit agierendes Logistikunternehmen (TRINK‘S) wodurch auch die
ursprüngliche Standortabhängigkeit des Betriebs hinfällig wurde. Seitens der
Stadt Friedberg wurde deshalb die Einstellung des
Flächennutzungsplanänderungsverfahren und auch die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens mit der Maßgabe beschlossen, das ein notwendiges Bebauungsplanverfahren zu gegebener Zeit mit
reduziertem Geltungsbereich weitergeführt werden soll
II. Anlass und Ziel der Planung
Zwischenzeitlich hat das Logistikunternehmen TRINK’S den Standort
verlassen. Der Eigentümer / die WGI ist bemüht, die bestehenden Hallen und
Flächen zu vermieten. Dieses ist für die Hauptfläche bereits weitestgehend
geschehen, wobei die jeweiligen Nutzungsänderungen baurechtlich befristet sind,
bis auch der Bebauungsplan Nr. 2A „Gewerbegebiet Dorheim Ost“ geändert wird und
die planungsrechtlichen Festsetzungen den neuen Nutzungen angepasst werden. Die
Vorlage eines entsprechenden Änderungsentwurfes für den Bebauungsplan Nr. 2A
„Gewerbegebiet Dorheim Ost“ ist noch im Jahr 2018 vorgesehen.
Die Fläche des ehemaligen Germaniabrunnens wurde vom
Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises erworben, um hierhin den
Recyclinghof zu verlagern, der am alten Standort aufgrund der beschränkten
Flächengröße nicht mehr störungsfrei funktioniert.
Durch den hier vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen und
die städtebaulich geordnete Entwicklung zur Ansiedlung des Recyclinghofes gesichert werden.
III. Inhalt
der Planung
Die Planung und
die Details können den anliegenden Entwurfs-Unterlagen entnommen werden.
IV. Verfahren
Aufgrund der
sensiblen Lage am Ortsrand und vorhandener Schutzgebiete soll das
Bebauungsplanverfahren im zweistufigen
Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
erfolgen.
Mit dem
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Anlagen kann nach Beschlussfassung die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
werden und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung mit den
Nachbargemeinden durchgeführt werden.