Betreff
Verlegung des Schulweges-Lückenschluss Schallschutz,
hier: Ergebnisbericht
A) aus der gemeinsamen Ortsbegehung am 08.12.2017
B) Stellungnahme zum Vorschlag der UWG - Fraktion
Vorlage
16-21/0636
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilungstext:

Seitens der Straßenverkehrsbehörde ergeht in Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden zum Vorschlag zur Verlegung des Schulweges und nach erfolgter Ortsbegehung folgende Stellungnahme:

A)    Ergebnisbericht aus der gemeinsamen Ortsbegehung am 08.12.17:
Unter Teilnahme des Bürgermeister, der Schulleitung der Musterschule, deren Elternvertretung, des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau-Polizei, des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen und des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden 2 mögliche Varianten für die Verlegung des Schulweges in Betracht gezogen.

 

 

 

 

Die Schulkinder sollten an der Kreuzung Gebrüder-Lag-Straße / Barbarastraße / Fauerbacher Straße die jeweilige Fahrbahn über die bestehenden Fußgängerüberweg (FGÜ) so queren, dass sie auf den südlichen Gehweg der Gebrüder-Lang-Straße (unter der Unterführung) gelangen.

Als weitere Querungsmöglichkeit sollte dann der bestehenden FGÜ am Kreisverkehrsplatz Haagstraße genutzt werden. Die Sichtweiten sind dort von allen 3 Knotenpunktzufahrten mehr als ausreichend. Die Lage dieses FGÜ im Einmündungsbereich wirkt sich zudem positiv auf die Sicherheit aus, da die Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit aufgrund der Wartepflicht ohnehin verlangsamen müssen.

Aus diesem Grund bietet ein FGÜ in Einmündungsbereichen grundsätzlich mehr Sicherheit als ein FGÜ auf freier Strecke. Dies lässt sich auch dadurch ableiten, dass der Verordnungsgeber bei FGÜ in wartepflichtigen Zufahrten geringere Anforderungen an deren Ausgestaltung stellt (Verwaltungsvorschrift StVO zu § 26). Dann wird der Gehweg auf der westlichen Seite der Haagstraße genutzt bis zur Einmündung Hanauer Straße, welche dann gequert wird.

 

Die 1. Variante (und von allen Anwesenden der Ortsbegehung favorisierte) ist dann die Querung der Haagstraße über eine neu zu installierende / zu bauende Querungshilfe bzw. Mittelinsel, um durch die Kleine Klostergasse zur Musterschule zu gelangen. Ob die erforderlichen Flächen vorhanden und Schleppkurven für LKW gegeben sind, wird vom Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen geprüft.

 

Die 2. Variante ist die Querung der Haagstraße über den Konrad-Adenauer-Platz, welcher dafür an der Stelle entsprechend baulich umgestaltet werden muss.

 

Bei beiden Varianten werden z.Zt. die erforderlichen Kosten durch das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen ermittelt und müssen bereitgestellt werden.

 

 

 

B)    Stellungnahme zum Vorschlag der UWG-Fraktion:

Bei der Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) handelt es sich um Verkehrszeichen (VZ 293) gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und darf nur dort angeordnet werden, wo es aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (siehe § 49 Abs. 9 Satz 1 StVO). Das Erfordernis dem Fußgängerverkehr durch einen FGÜ gegenüber dem Fahrzeugverkehr Vorrang zu gewähren, ergibt sich dann, wenn der Fußgängerverkehr nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist nur dann der Fall, wenn gewisse Fahrzeugaufkommen vorhanden sind und das Fußgängerverkehrsaufkommen es nötig macht.

Die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekanntgegebenen Richtlinien für die Anlage und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) enthalten Einsatzgrenzen für die Errichtung eines FGÜ, die auch den Sonderweg „Schulweg“ mit entsprechend geringeren Anforderungen berücksichtigen. Der FGÜ in der Haagstraße zwischen Konrad-Adenauer-Platz und dem Kreisverkehrsplatz am Goldenen Fass soll laut Vorschlag in einer Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Dies ist in der Regel entbehrlich (vgl. R-FGÜ, Nr. 2.1), da dort überwiegend nur Ziel- und Quellverkehr stattfindet. Durchgangsverkehr findet im vorliegenden Fall entlang der Alten Bahnhofstraße statt. Dass die Einsatzgrenzen der R-FGÜ erreicht werden, ist nicht zu erwarten. Eine Verlegung des FGÜ in der Haagstraße zwischen den Kreisverkehrsanlagen am Goldenen Fass und der Bahnunterführung kann ebenfalls nicht in Betracht kommen, da zum einen der FGÜ direkt an der Kreisverkehrsanlage zurückgebaut / entfernt werden müsste, hierbei jedoch eine Veränderungssperre besteht, d.h. beim Bau der Anlage wurden Fördermittel bezogen, welche bei einer Umgestaltung zurückgezahlt werden müssten. Zum anderen würde der neu errichtete FGÜ auf freier Strecke liegen, was ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen würde, da höhere Geschwindigkeiten als an Knotenpunktzufahrten gefahren werden und die Sichtbeziehung auf diesen FGÜ aus Richtung City-Parkhaus aufgrund der Kurve nicht gegeben bzw. stark eingeschränkt ist.