Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung 2018,
hier: Mitteilung gem. § 50 (3) HGO
Vorlage
16-21/0635
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilungstext:

Mit Schreiben vom 15.02.2018 hat der Erste Kreisbeigeordnete des Wetteraukreises der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 seine Genehmigung erteilt. Das Genehmigungsschreiben ging bei der Stadt Friedberg am 22.02.2018 ein. Die Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung erfolgt am Samstag, dem 03.03.2018. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2018 erfolgt vom 05.03.2018 bis einschließlich 13.03.2018.

 

Das Genehmigungsschreiben sowie die Genehmigung sind als Anlage beigefügt. Über den Inhalt des Genehmigungsschreibens wird nachfolgend zusammengefasst berichtet:

 

Da die Stadt Friedberg das ordentliche Ergebnis 2018 ausgleichen kann und auch für die Folgejahre ein ausgeglichener Haushaltsverlauf prognostiziert wird, kann die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2018 ohne Auflagen und Bedingungen erteilt werden.

Die Genehmigung der Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt wird jedoch unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Einzelgenehmigung nach §103 Abs. 4 Nr. 2 HGO erteilt, da noch Altfehlbeträge aus Vorjahren auszugleichen sind.

 

Nach der vorgelegten Liquiditätsplanung wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite deutlich über dem tatsächlichen Bedarf festgesetzt. Aufsichtsbehördlich wird erwartet, dass sich der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite zukünftig verstärkt am tatsächlichen Liquiditätsbedarf zu orientieren hat, der durch eine nachvollziehbare Liquiditätsprognose zu belegen ist. Kassenkredite, die im Haushaltsjahr neu aufgenommen werden, sind grundsätzlich unterjährig zurückzuführen.

 

Im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2018 wurde eine erhebliche Steigerung beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer festgestellt. Sollte sich im Verlauf des Haushaltsvollzuges zeigen, dass die positive Prognose der Steuereinnahmen nicht verwirklicht werden kann, wird seitens der Aufsichtsbehörde erwartet, dass die Stadt geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Haushaltsstabilität ergreift.