Beschlussentwurf:
Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes wird die
Stellenbesetzungssperre (Beginn 1.9.2017) für eine Vollzeitstelle TVöD 11 bei
der Kostenstelle 6.580000 – Öffentliche Grünanlagen/Landschaftsbau aufgehoben.
Sach- und Rechtslage:
Das Arbeitsverhältnis mit einem Grünplaner, im
Bereich der Grünplanung des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und
Rechtswesen, endet durch Eigenkündigung mit Ablauf des 31.8.2017.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und
Rechtswesen teilt hierzu Folgendes mit:
„In der Grünplanungsabteilung werden neben dem
Tagesgeschäft derzeit rund 40 Projekte bearbeitet. Hierbei handelt es sich auch
noch um Maßnahmen mit Haushaltsresten aus den Jahren 2015 und 2016. Es muss
sichergestellt sein, dass diese Maßnahmen in diesem Jahr abgearbeitet werden
können.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Haushalt 2015
- Sportplatz
Dorheim Ballfangzaun
- Urnenstelen
Ortsteile
- Wegebau
Hauptfriedhof
- Ausgleich
Dorheim
- Ausgleich
Bauernheim
Haushalt 2016
- Neubau
Röhrenbrunnenplatz Ossenheim
Haushalt 2017
- Baumbestattungsfeld
Hauptfriedhof
- Laufende
Unterhaltung 2017:
- Umsetzung
von Maßnahmen nach Baumkontrollbuch
- Umsetzung
von Maßnahmen nach Spielplatzkontrollbuch
- Pflegeausschreibung
- Umbau
Sportplätze gemäß TÜV-Vorgaben“