Betreff
Aufhebung einer Stellenbesetzungssperre bei der Kostenstelle 6.580000 – Öffentliche Grünanlagen/Landschaftsbau
Vorlage
16-21/0294
Aktenzeichen
10/0-Rß
Art
Personalvorlage

Beschlussentwurf:

 

Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes wird die Stellenbesetzungssperre (Beginn 1.9.2017) für eine Vollzeitstelle TVöD 11 bei der Kostenstelle 6.580000 – Öffentliche Grünanlagen/Landschaftsbau aufgehoben.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Das Arbeitsverhältnis mit einem Grünplaner, im Bereich der Grünplanung des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, endet durch Eigenkündigung mit Ablauf des 31.8.2017.

Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen teilt hierzu Folgendes mit:

„In der Grünplanungsabteilung werden neben dem Tagesgeschäft derzeit rund 40 Projekte bearbeitet. Hierbei handelt es sich auch noch um Maßnahmen mit Haushaltsresten aus den Jahren 2015 und 2016. Es muss sichergestellt sein, dass diese Maßnahmen in diesem Jahr abgearbeitet werden können.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Haushalt 2015

  • Sportplatz Dorheim Ballfangzaun
  • Urnenstelen Ortsteile
  • Wegebau Hauptfriedhof
  • Ausgleich Dorheim
  • Ausgleich Bauernheim

Haushalt 2016

  • Neubau Röhrenbrunnenplatz Ossenheim

Haushalt 2017

  • Baumbestattungsfeld Hauptfriedhof
  • Laufende Unterhaltung 2017:
  • Umsetzung von Maßnahmen nach Baumkontrollbuch
  • Umsetzung von Maßnahmen nach Spielplatzkontrollbuch
  • Pflegeausschreibung
  • Umbau Sportplätze gemäß TÜV-Vorgaben“