Beschlussentwurf:
Zur Sicherstellung
des laufenden Betriebes wird die Stellenbesetzungssperre (Beginn: 1. April
2017) für eine Stelle TVöD S 11 bei der Kostenstelle 4.460000 – Jugend- und
Vereinshaus aufgehoben.
Sach- und Rechtslage:
Der Betrieb der Jugend- und Freizeiteinrichtung Junity mit Öffnungszeiten
an fünf Tagen (Di. u. Mi. 15.00 – 20.00 Uhr, Do. von 16.00 – 22.00 Uhr, Fr. von
16.00 – 23.00 Uhr und Sa. – veranstaltungsabhängig – bis 22.00 oder bis gegen
1.00 Uhr) orientiert sich an dem Bedarf der jugendlichen Zielgruppe. Die
Öffnungszeiten, einhergehend mit der sich daraus ableitenden Angebotsstruktur
und –vielfalt haben sich bewährt und sind für ein erfolgreiches Arbeiten aus
Sicht der Jugendpflege als grundlegend anzusehen.
Pädagogisch wirksames Arbeiten setzt voraus, dass kontinuierlich
ausreichendes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, das sowohl Zeit
für die in der Jugendarbeit essenzielle Beziehungsarbeit als auch für die
umfänglichen organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit den zahlreichen
Angeboten und (Groß-) Veranstaltungen hat.
Damit es nicht zu gravierenden Einschränkungen der Öffnungszeiten und
der pädagogischen Arbeit kommt, ist nach Überzeugung der Abteilung und des
Fachamtes die Aufhebung der Stellenbesetzungssperre und die umgehende
Einstellung einer neuen pädagogischen Fachkraft dringend geboten. Dies umso
mehr als im Zusammenhang mit voraussichtlich notwendigen Maßnahmen zur Genesung
einer erkrankten, weiteren pädagogischen Fachkraft im Junity in der nächsten
Zeit zusätzlich mit zeitweiligen, personellen Ausfällen und Engpässen zu
rechnen ist, die es zu kompensieren gilt.