Betreff
Aufhebung einer Stellenbesetzungssperre bei der Kostenstelle 4.460000 – Jugend- und Vereinshaus -
Vorlage
16-21/0261
Aktenzeichen
10/0-CB/Rg
Art
Personalvorlage

Beschlussentwurf:

 

Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes wird die Stellenbesetzungssperre (Beginn: 1. April 2017) für eine Stelle TVöD S 11 bei der Kostenstelle 4.460000 – Jugend- und Vereinshaus aufgehoben.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Betrieb der Jugend- und Freizeiteinrichtung Junity mit Öffnungszeiten an fünf Tagen (Di. u. Mi. 15.00 – 20.00 Uhr, Do. von 16.00 – 22.00 Uhr, Fr. von 16.00 – 23.00 Uhr und Sa. – veranstaltungsabhängig – bis 22.00 oder bis gegen 1.00 Uhr) orientiert sich an dem Bedarf der jugendlichen Zielgruppe. Die Öffnungszeiten, einhergehend mit der sich daraus ableitenden Angebotsstruktur und –vielfalt haben sich bewährt und sind für ein erfolgreiches Arbeiten aus Sicht der Jugendpflege als grundlegend anzusehen.

Pädagogisch wirksames Arbeiten setzt voraus, dass kontinuierlich ausreichendes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, das sowohl Zeit für die in der Jugendarbeit essenzielle Beziehungsarbeit als auch für die umfänglichen organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit den zahlreichen Angeboten und (Groß-) Veranstaltungen hat.

Damit es nicht zu gravierenden Einschränkungen der Öffnungszeiten und der pädagogischen Arbeit kommt, ist nach Überzeugung der Abteilung und des Fachamtes die Aufhebung der Stellenbesetzungssperre und die umgehende Einstellung einer neuen pädagogischen Fachkraft dringend geboten. Dies umso mehr als im Zusammenhang mit voraussichtlich notwendigen Maßnahmen zur Genesung einer erkrankten, weiteren pädagogischen Fachkraft im Junity in der nächsten Zeit zusätzlich mit zeitweiligen, personellen Ausfällen und Engpässen zu rechnen ist, die es zu kompensieren gilt.