Beschlussentwurf:
Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes wird die
Stellenbesetzungssperre (Beginn: 1. April 2017) für eine Vollzeitstelle A 12
ghD bei der Kostenstelle 1.050000 Standesamt aufgehoben.
Sach- und Rechtslage:
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 30.1.2017 die Abteilungsleiterin
des Standesamtes auf ihren Antrag hin gem. § 35 Satz 1 Ziffer 1 HBG mit Ablauf
des 31.3.2017 in den Ruhestand versetzt.
Es handelt sich hierbei um die Stelle einer Urkundsbeamtin mit umfassenden
hoheitlichen Aufgaben und einer über die Ausbildung einer
Verwaltungsfachangestellten hinausgehenden gesonderten Ausbildung, die bedingt
durch die Anwendung internationalen Rechts einer stetigen Pflichtweiterbildung
bedarf und umfassende Rechtskenntnisse die Voraussetzung sind. Aufgrund von
Vorgaben nach dem Personenstandsgesetz muss z.B. ein Sterbefall spätestens am
dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG). Ab dem 1.
April 2017 stünde nur noch eine voll ausgebildete Standesbeamtin zur Verfügung.
Die sechsmonatige Vertretungszeit konnte anteilig mit einem Mitarbeitenden
überbrückt werden, der sich nun in Elternzeit befindet. Weitere Mitarbeiter des
Bürgerbüros sind aufgrund ihres Aufgabengebietes und des Ausbildungsstandes nur
als „Traustandesbeamte“ für die Samstagstrauungen ausgebildet. Ein Auszug aus
dem Geschäftsverteilungsplan des Standesamtes sowie eine Beschreibung des
Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. ist
beigefügt.