Betreff
Aufhebung einer Stellenbesetzungssperre bei der Kostenstelle 1.050000 Standesamt
Vorlage
16-21/0260
Aktenzeichen
10/0-CB/Rg
Art
Personalvorlage

Beschlussentwurf:

 

Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes wird die Stellenbesetzungssperre (Beginn: 1. April 2017) für eine Vollzeitstelle A 12 ghD bei der Kostenstelle 1.050000 Standesamt aufgehoben.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 30.1.2017 die Abteilungsleiterin des Standesamtes auf ihren Antrag hin gem. § 35 Satz 1 Ziffer 1 HBG mit Ablauf des 31.3.2017 in den Ruhestand versetzt.

Es handelt sich hierbei um die Stelle einer Urkundsbeamtin mit umfassenden hoheitlichen Aufgaben und einer über die Ausbildung einer Verwaltungsfachangestellten hinausgehenden gesonderten Ausbildung, die bedingt durch die Anwendung internationalen Rechts einer stetigen Pflichtweiterbildung bedarf und umfassende Rechtskenntnisse die Voraussetzung sind. Aufgrund von Vorgaben nach dem Personenstandsgesetz muss z.B. ein Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG). Ab dem 1. April 2017 stünde nur noch eine voll ausgebildete Standesbeamtin zur Verfügung. Die sechsmonatige Vertretungszeit konnte anteilig mit einem Mitarbeitenden überbrückt werden, der sich nun in Elternzeit befindet. Weitere Mitarbeiter des Bürgerbüros sind aufgrund ihres Aufgabengebietes und des Ausbildungsstandes nur als „Traustandesbeamte“ für die Samstagstrauungen ausgebildet. Ein Auszug aus dem Geschäftsverteilungsplan des Standesamtes sowie eine Beschreibung des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. ist beigefügt.