Betreff
Aufhebung einer Stellenbesetzungssperre bei der Kostenstelle 2.030000 Kämmerei
Vorlage
16-21/0259
Aktenzeichen
10/0-CB/Rg
Art
Personalvorlage

Beschlussentwurf:

 

Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes wird die Stellenbesetzungssperre (Beginn: 1. August 2017) für eine Vollzeitstelle A 14 hD bei der Kostenstelle 2.030000 Kämmerei aufgehoben.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 30.1.2017 den Leiter der Kämmerei und der Entsorgungsbetriebe auf seinen Antrag hin gem. § 35 Satz 1 Ziffer 1 HBG mit Ablauf des 31.7.2017 in den Ruhestand versetzt.

Es handelt sich hierbei um eine Amtsleitungsstelle in deren Verantwortungsbereich in dem Zeitraum ab dem 1.8.2017 die Aufstellung des Haushaltsplanes 2018, die Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 sowie die Vorbereitung des gesetzlich vorgeschriebenen konsolidierte Gesamtabschlusses liegen. Weiterhin obliegt dem Leiter der Kämmerei derzeit die Verantwortung für den Betrieb der Stadthalle und der Bürgerhäuser sowie die Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe. Weitere Aufgaben sind aus dem beigefügten Auszug des Geschäftsverteilungsplanes ersichtlich.