Beschlussentwurf:
Zur Sicherstellung des laufenden Betriebes wird die
Stellenbesetzungssperre (Beginn: 1. August 2017) für eine Vollzeitstelle A 14
hD bei der Kostenstelle 2.030000 Kämmerei aufgehoben.
Sach- und Rechtslage:
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 30.1.2017 den Leiter der Kämmerei
und der Entsorgungsbetriebe auf seinen Antrag hin gem. § 35 Satz 1 Ziffer 1 HBG
mit Ablauf des 31.7.2017 in den Ruhestand versetzt.
Es handelt sich hierbei um eine Amtsleitungsstelle in deren
Verantwortungsbereich in dem Zeitraum ab dem 1.8.2017 die Aufstellung des
Haushaltsplanes 2018, die Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 sowie die
Vorbereitung des gesetzlich vorgeschriebenen konsolidierte Gesamtabschlusses
liegen. Weiterhin obliegt dem Leiter der Kämmerei derzeit die Verantwortung für
den Betrieb der Stadthalle und der Bürgerhäuser sowie die Betriebsleitung der
Entsorgungsbetriebe. Weitere Aufgaben sind aus dem beigefügten Auszug des
Geschäftsverteilungsplanes ersichtlich.