Betreff
Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters 2017,
Festlegung des Wahltermins
Vorlage
16-21/0256
Aktenzeichen
32/0-Fr.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird als Wahltermin der

03. September 2017 und für eine evtl. Stichwahl der 24. September 2017 festgelegt.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Michael Keller endet am 07. Januar 2018.

Nach § 39 Absatz 1 a Satz 1 der HGO wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählt.

 

Die Wahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

 

Die Bürgermeisterwahl hat danach in der Zeit vom 07. Juli bis 07. Oktober 2017 stattzufinden.

 

Unter Berücksichtigung der Wahlfrist (07. Oktober 2017), des vom Ordnungsamt organisierten und durchzuführenden Herbstmarktes (15. bis 19. September 2017), der Bundestagswahl am 24. September 2017 sowie der Beginn der Herbstferien am 07. Oktober 2017 und einer evtl. stattfindenden Stichwahl, die frühestens zwei und spätestens vier Wochen nach der Direktwahl stattzufinden hat, wird seitens des Amtes folgender Vorschlag unterbreitet:

 

1. Termin für die Direktwahl:

03. September 2017

 

2. Termin für eine evtl. stattfindende Stichwahl:

24. September 2017

(zeitgleich mit der Bundestagswahl)