Festlegung des Wahltermins
Beschlussentwurf:
Für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird als
Wahltermin der
03. September 2017 und für eine
evtl. Stichwahl der 24. September 2017
festgelegt.
Sach- und Rechtslage:
Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Michael Keller endet am 07. Januar
2018.
Nach § 39 Absatz 1 a Satz 1 der HGO wird die Bürgermeisterin / der
Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählt.
Die Wahl ist frühestens sechs und
spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Die
Bürgermeisterwahl hat danach in der Zeit vom 07. Juli bis 07. Oktober 2017
stattzufinden.
Unter Berücksichtigung der Wahlfrist (07. Oktober 2017), des vom
Ordnungsamt organisierten und durchzuführenden Herbstmarktes (15. bis 19.
September 2017), der Bundestagswahl am 24. September 2017 sowie der Beginn der
Herbstferien am 07. Oktober 2017 und einer evtl. stattfindenden Stichwahl, die
frühestens zwei und spätestens vier Wochen nach der Direktwahl stattzufinden
hat, wird seitens des Amtes folgender Vorschlag unterbreitet:
1. Termin
für die Direktwahl:
03. September 2017
2. Termin
für eine evtl. stattfindende Stichwahl:
24. September 2017
(zeitgleich mit der Bundestagswahl)