Beschlussentwurf:
Die Herren
- Thomas Harald Kipp, Ockstadt, Am Kirschenberg 4
- Georg Ulrich Kipp, Ockstadt, Usinger Straße 15
- Stephan Gerhard Pfeifhofer, Ockstadt, Ulmenweg 5
werden als Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Friedberg II – Ockstadt – gewählt.
Herr Werner Margraf, Ockstadt, Berliner Straße 1, wird als Ortsgerichtsvorsteher und
Herr Stephan Ewald, Ockstadt, Kapellensstraße 7, als stellv. Ortsgerichtsvorsteher
für das Ortsgericht Friedberg II – Ockstadt - gewählt.
Sach- und Rechtslage:
Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat mit Schreiben vom
02.06.2016 mitgeteilt, dass die Amtszeiten des Ortsgerichtsvorstehers Dr.
Werner Schaaf und der Ortsgerichtsschöffen Heidi Pfeifhofer und
Alfons Josef Dienst am 31.10.2016 ablaufen. Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, geeignete Nachfolger zu wählen.
Nach Mitteilung des Ortsvorstehers des Stadtteils Ockstadt
stehen Herr Dr. Werner Schaaf,
Frau Heidi Pfeifhofer und Herr Alfons Josef Dienst für eine Wiederwahl nicht
mehr zur Verfügung.
Somit hat der Ortsbeirat Ockstadt in seiner Sitzung am 22.09.2016 angeregt, die Herren
- Thomas Harald Kipp, Ockstadt, Am Kirschenberg 4
- Georg Ulrich Kipp, Ockstadt, Usinger Straße 15
- Stephan Gerhard Pfeifhofer, Ockstadt, Ulmenweg 5
zur Wahl als Ortsgerichtsschöffen vorzuschlagen.
Nach Aussage des Amtsgerichts muss für die Wahl eines Ortsgerichtsvorstehers und eines stellv. Ortsgerichtsvorstehers jeweils eine Person vorgeschlagen werden.
Der Ortsbeirat Ockstadt hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 über diese Angelegenheit beraten. Da Herr Margraf seit dem 15.12.1995 als Ortsgerichtsschöffe tätig ist und Herr Ewald zum 10.09.2004 als Ortsgerichtsschöffe ernannt wurde, schlägt der Ortsbeirat Ockstadt somit
- Herrn Werner Margraf, Ockstadt, Berliner Straße 1, zur Wahl als Ortsgerichtsvorsteher und
- Herrn Stephan Ewald, Ockstadt, Kapellenstraße 7, zur
Wahl als stellv. Ortsgerichtsvorsteher
für das Ortsgericht Friedberg II – Ockstadt – vor.