Betreff
Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Friedberg (Hessen)
Vorlage
16-21/0220
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Dem Wirtschaftsplan 2017 wird zugestimmt und der vorgelegte Wirtschaftsplan einschl. Stellenplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2017 wird genehmigt und wie folgt festgestellt:

 

I.   Erfolgsplan

 

     Aufwand und Ertrag                                                   =                   311 T€

 

    

     Vermögensplan

 

     Ausgabenbedarf                                                        =                 6.939 T€

     (enthalten: Verminderung des Nettogeldvermögens 1.081 T€)

 

     Deckungsmittel                                                         =                 6.939 T€

     (enthalten:        Ergebnis Erfolgsrechnung 311 T€

                            Saldo Ertragszuschüsse -295 T€)

 

 

Wirtschaftsplan                   - Gesamt -                           =                 7.250 T€

 

 

II.  Eine Darlehensbeschaffung ist in Höhe von 5.130 T€ veranschlagt.

 

 

III.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden kann wird auf 4.000 T€ festgesetzt.

 

 

IV. Verpflichtungsermächtigungen werden keine erteilt.


Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetztes (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Daneben ist dem Wirtschaftsplan ein Finanzplan, der die Ausgaben- und Einnahmenentwicklung im Investitionsbereich für die nächsten 5 Jahre enthält, als Anlage beigefügt.

 

Der Wirtschaftsplan 2017 (Erfolgsplan und Vermögensplan) schließt mit 7.250 T€ insgesamt ab.

 

Auf den Erfolgsplan entfallen 311 T€, auf den Vermögensplan 6.939 T€ darin enthalten ist der Investitionsplan mit 5.374 T€.

 

Der Erfolgsplan wurde ohne eine Gaspreisanpassung erstellt und schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 311 T€ (nach Steuern).

 

Abschreibungen und Zinsen orientieren sich an der Investitionsentwicklung und den Zins- und Tilgungsplänen der gewährten bzw. neu aufzunehmenden Darlehen.

 

Für weitergehende Erläuterungen wird auf dem als Anlage beigefügten

 

                        „Wirtschaftsplan 2017“

 

sowie zusätzlich auf die ebenfalls beigefügten

 

                        „Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2017“

 

verwiesen.