Beschlussentwurf:
Dem Wirtschaftsplan 2017 wird zugestimmt und der vorgelegte Wirtschaftsplan einschl. Stellenplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2017 wird genehmigt und wie folgt festgestellt:
I. Erfolgsplan
Aufwand und Ertrag = 311 T€
Vermögensplan
Ausgabenbedarf = 6.939 T€
(enthalten: Verminderung des Nettogeldvermögens 1.081 T€)
Deckungsmittel = 6.939 T€
(enthalten: Ergebnis Erfolgsrechnung 311 T€
Saldo Ertragszuschüsse -295 T€)
Wirtschaftsplan - Gesamt - = 7.250 T€
II. Eine Darlehensbeschaffung ist in Höhe von 5.130 T€ veranschlagt.
III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden kann wird auf 4.000 T€ festgesetzt.
IV. Verpflichtungsermächtigungen werden keine erteilt.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetztes (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Daneben ist dem Wirtschaftsplan ein Finanzplan, der die Ausgaben- und Einnahmenentwicklung im Investitionsbereich für die nächsten 5 Jahre enthält, als Anlage beigefügt.
Der Wirtschaftsplan 2017 (Erfolgsplan und Vermögensplan) schließt mit 7.250 T€ insgesamt ab.
Auf den Erfolgsplan entfallen 311 T€, auf den Vermögensplan 6.939 T€ darin enthalten ist der Investitionsplan mit 5.374 T€.
Der Erfolgsplan wurde ohne eine Gaspreisanpassung erstellt und schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 311 T€ (nach Steuern).
Abschreibungen und Zinsen orientieren sich an der Investitionsentwicklung und den Zins- und Tilgungsplänen der gewährten bzw. neu aufzunehmenden Darlehen.
Für weitergehende Erläuterungen wird auf dem als Anlage beigefügten
„Wirtschaftsplan 2017“
sowie zusätzlich auf die ebenfalls beigefügten
„Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2017“
verwiesen.