Beschlussentwurf:
Die Fricke Dr. Hilberseimer Schulze und Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft Wetzlar, wird mit
der Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 beauftragt.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 5 Pos. 13 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) i. d. Fassung vom 09.06.1989 ist der Prüfer für den Jahresabschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu bestellen.
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Pos. 7 EBG hat die Betriebskommission das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Prüfers bzw. der Prüfungsgesellschaft.
Der Jahresabschluss 2015 wurde von Fricke Dr. Hilberseimer Schulze und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft; Wetzlar geprüft. Um eine gewisse Kontinuität bei den Prüfungen zu gewährleisten empfiehlt die Betriebsleitung Fricke Dr. Hilberseimer Schulze und Partner mbB auch für die nächsten 2 Jahre als Wirtschaftsprüfer zu einem Honorarsatz von 16.500 € (jeweils für die Prüfung eines Jahresabschlusses) vorzuschlagen.