Betreff
Bebauungsplan Nr. 68 "Westlich der 24 Hallen" (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 "Jugendhaus an den 24 Hallen") in Friedberg - Kernstadt
hier: 1. Behandlung der Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.07.2016
Vorlage
16-21/0116
Aktenzeichen
60/1-Ks
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1)     Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: in der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt).

 

a)     Stellungnahme des Wetteraukreises, Wasser und Bodenschutz

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt, indem die „Hinweise“ im Bebauungsplan wie gefordert, redaktionell geändert werden.

b)    Stellungnahme des Wetteraukreises, Bauordnung

Beschlussvorschlag:

Die Anregungen werden durch die entsprechenden, redaktionellen Änderungen im Planteil berücksichtigt

c)     Stellungnahme des Wetteraukreises, Denkmalschutz

Anmerkung:

Der Hinweis wird lediglich zur Kenntnis genommen, da er nicht das Bebauungsplanverfahren sondern das spätere Baugenehmigungsverfahren betrifft.

d)    Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP), Regionalplanung

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird berücksichtigt, indem in die Begründung unter „Punkt 1- Änderung der baulichen Konzeption“ eine Aussage zu den Dichtewerten aufgenommen wird. Stellungnahme des RP, Grundwasserschutz

Anmerkung:

Der Bebauungsplan Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ wurde 2003 rechtskräftig. Im Rahmen dieses vorliegenden Änderungverfahrens werden im Wesentlichen nur die Nutzungsart und das Maß der baulichen Nutzung geändert – die ursprüngliche Planung bleibt unberührt. Außerdem wird keine Änderung an der Art der Entwässrung (Trennsystem( vorgenommen.

e)     Stellungnahme des RP, Bodenschutz

Anmerkung:

Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Grundwasserentnahmen von größerem Umfang geplant.

f)     Stellungnahme RP, Immissionsschutz-Lärm

Beschlussvorschlag:

Die Festsetzung eines WA wird beibehalten.

Begründung:

Auf der Grundlage des erstellten Lärmgutachtens, in dem die Lärmemissionen der Bahnlinie und des Straßenverkehres betrachtet wurden, sind die gutachterlichen Empfehlungen für „bauliche und sonstige technischen Vorkehrungen zur Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen“ als Festsetzungen aufgenommen worden. Diese Festsetzungen sind zwingend einzuhalten. Seitens der Bauherrschaft werden solche bautechnischen Vorkehrungen ohnehin erfüllt, indem die Gebäude in guter Qualität errichtet werden, z.B.:

-       Mauerwerk und Dachkonstruktion aus Materialien mit hohem Schallschutzwert

-       nur vorgesetzte Rollädenkästen, damit keine Schwachstellen hinsichtlich Lärm oder Energie entstehen

-       Schallschutzfenster als Standard

Eine Alternative zu den festgesetzten, passiven Schallschutzmaßnahmen bestehen für diese spezielle Grundstückslage nicht. Zum einen ist die Errichtung einer Schallschutzwand auf dem Brückenbauwerk technisch nicht möglich. Zum anderen wurde bei der Anordnung der überbaubaren Flächen ein Schwerpunkt auf einen „freien Durchblick“ zu dem Baudenkmal „24 Hallen“ (Rosenthalviadukt)  gelegt. Eine Lärmschutzwand als Schutz vor dem Straßenverkehr ist in diesem Fall nicht umsetzbar.

 

2)     Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

a)     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Westlich der 24 Hallen“ (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“)  in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

 

b)    Der vorliegende Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 24 „Westlich der 24 Hallen (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“)  in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

I.              Am 07.07.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 68 „Westlich der 24 Hallen“ (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“) in Friedberg – Kernstadt gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt wird. Diese Offenlage erfolgte in der Zeit vom 25.07.2016 bis einschließlich 26.08.2016. Auch die Behörden wurden hierüber informiert und hatten die Gelegenheit, zu der Planung nochmals Stellung zu nehmen.

 

II.             Als Ergebnis dieser Offenlage ist festzuhalten: Es wurden von verschiedenen Behörden Anregungen vorgetragen, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren. Diese Anregungen werden als redaktionelle Ergänzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.

III.            Somit kann nunmehr der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden (Anlage 2 der Vorlage). Der vorliegende Entwurf der Begründung wird ebenfalls beschlossen (Anlage 3 der Vorlage).