Betreff
Anfrage der SPD-Fraktion vom 06. Juni 2016,
hier: Städtischer Einkauf - sozial, ökologisch, innovativ
Vorlage
16-21/0045
Art
Anfrage

Anfrage:

 

1.  Hat die Stadtverwaltung Friedberg und haben die städtischen Eigenbetriebe seit Inkrafttreten

     des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes von der Möglichkeit der Berücksichtigung

     sozialer, ökologischer, umweltbezogener und innovativer Anforderungen bei ihren Vergabeentscheidungen Gebrauch gemacht ?

2.  Falls ja: bei welchen Vergabeentscheidungen, wann und mit welchem Ergebnis in Bezug

     auf die Berücksichtigung dieser Kriterien ?

3. Falls nein: warum nicht und ab wann wird dies erfolgen ?

4. Stehen bis Ende 2017 in der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben Auftragsvergaben

     mit einem Beschaffungsvolumen oberhalb der EU-Schwellenwerte an, die aktuell absehbar sind ?

5.  Falls ja: Ist beabsichtigt, bei diesen Vergaben die neuen Möglichkeiten des Gesetzes

     gegen Wettbewerbsbeschränkungen, d.h. die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener

     Aspekte im Vergabeverfahren, anzuwenden ? Falls nein: warum nicht ?