hier: Städtischer Einkauf - sozial, ökologisch, innovativ
Anfrage:
1. Hat die Stadtverwaltung
Friedberg und haben die städtischen Eigenbetriebe seit Inkrafttreten
des Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes von der Möglichkeit der Berücksichtigung
sozialer, ökologischer,
umweltbezogener und innovativer Anforderungen bei ihren Vergabeentscheidungen
Gebrauch gemacht ?
2. Falls ja: bei welchen
Vergabeentscheidungen, wann und mit welchem Ergebnis in Bezug
auf die Berücksichtigung
dieser Kriterien ?
3. Falls nein: warum nicht und ab
wann wird dies erfolgen ?
4. Stehen bis Ende 2017 in der
Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben Auftragsvergaben
mit einem Beschaffungsvolumen
oberhalb der EU-Schwellenwerte an, die aktuell absehbar sind ?
5. Falls ja: Ist beabsichtigt, bei
diesen Vergaben die neuen Möglichkeiten des Gesetzes
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, d.h. die Berücksichtigung sozialer und
umweltbezogener
Aspekte im Vergabeverfahren, anzuwenden ?
Falls nein: warum nicht ?