Betreff
Bauleitverfahren (Flächennutzungs- und Bebauungspläne), hier: Delegation der Beschlussfassung im Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB auf den Ausschuss für Stadtentwicklung
Vorlage
16-21/0013
Aktenzeichen
10/0-CB/MC
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung wird gem. § 50 Abs. 1 HGO die Beschlussfassung im Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB auf jederzeitigen Widerruf übertragen.


Sach- und Rechtslage:

 

Zur Beschleunigung des Abstimmungsverfahrens zwischen benachbarten Gemeinden war in den vergangenen Wahlperioden dem Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion

gem. § 50 Abs. 1 HGO die Beschlussfassung im Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB auf jederzeitigen Widerruf übertragen worden.

 

Da diese Delegation der Beschlussfassung aus Rechtsgründen nur bis zum Ablauf der vorausgegangenen Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung Geltung hatte, ist nunmehr in dieser Angelegenheit erneut zu beschließen.