Betreff
Novellierung der Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt
Vorlage
11-16/1361
Aktenzeichen
60/4 Le
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilungstext:

 

Mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 teilt das Regierungspräsidium Darmstadt mit, dass aufgrund des    § 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnatur-schutzgesetz  die Zuständigkeit für den Erlass der Verordnung über die Natura 2000-Gebiete von der Landesregierung auf die obere Naturschutzbehörde übertragen wurde. Auf dieser Grundlage ist eine Novellierung der bisherigen Landesverordnung erforderlich. Für jeden der drei Regierungsbezirke ist daher eine eigene Natura 2000-Verordnung zu erlassen.

 

In Friedberg sind hierbei folgende vorhandenen Schutzgebiete betroffen:

 

  1. Vogelschutzgebiet  Wetterau (5519-401)
  2. FFH-Gebiet Grünlandgebiete in der Wetterau ((5619-306)
  3. FFH-Gebiet Übungsplatz bei Ockstadt (5618-303)

 

Laut Auskunft der UNB hat die neue Verordnung keine Auswirkungen auf Interessen der Stadt Friedberg. Inhaltlich und flächenbezogen gibt es keine Veränderungen zum bestehenden Status. Die Verordnung wurde lediglich redaktionell überarbeitet und insbesondere durch umfangreiche Listen zu den Erhaltungszielen der Arten und Lebensraumtypen ergänzt.

 

Der Entwurf des Verordnungstextes, die Abgrenzungskarten und die Beschreibung der Erhaltungsziele finden sich im Anhang der Vorlage.