Betreff
Bauleitplanung der Nachbarstadt Florstadt, Aufstellung des Bebauungsplanes „Lacheweg“ im Stadtteil Stammheim hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB /Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Vorlage
11-16/1352
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Bebauungsplanentwurf „Lacheweg“ der Stadt Florstadt, Stadtteil Stammheim, weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 


Sach- und Rechtslage:

Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf  sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines neuen Wohngebiets im Stadtteil Stammheim geschaffen werden. Der Geltungsbereich befindet sich am westlichen Ortsrand, die Gesamtgröße des Geltungsbereiches beträgt rund 4,5 ha – abzüglich bestehender Bebauung und eines ebenfalls im Geltungsbereich befindlichen landwirtschaftlichen Betriebes weist das eigentliche neue Baugebiet eine Fläche von rund 3,3 ha auf. Für den landwirtschaftlichen Betrieb ist die Betriebsaufgabe für 2017 vereinbart.

Die Größe des Baugebiets ermöglicht rund 40 Bauplätze. Dies übersteigt den aktuellen Bedarf, so dass die Erschließung bedarfsgerecht in 2 oder 3 Erschließungsabschnitten erfolgen soll.