Betreff
Bauleitplanung der Nachbargemeinde Wehrheim, Ortsteil Wehrheim hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB /Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Vorlage
11-16/1350
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Bebauungsplanentwurf „Wehrheim Süd“ der Gemeinde Wehrheim weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 


Sach- und Rechtslage:

Im Gebiet der Gemeinde Wehrheim sind die vorhandenen Flächenpotentiale der zwei bestehenden Gewerbegebiete erschöpft. Auch sind keine Flächen in Form von Brach- oder Konversionsflächen vorhanden, die für eine gewerbliche Nutzung geeignet sind. Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf  sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines weiteren Gewerbegebietes im Süden der Gemeinde geschaffen werden. Dieses neu geplante Gewerbegebiet schließt an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die Fläche des Geltungsbereiches ist 4,3 ha groß und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wehrheim.

Es soll ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden – Vergnügungsstätten sind unzulässig und Verkaufsflächen sind nur für die Selbstvermarktung der im Gebiet produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig.