Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Juni 2015,
hier: Hebesatzsatzung 2015
hier: Hebesatzsatzung 2015
Vorlage
11-16/1203
Art
Fraktionsantrag
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1)
Für das
Haushaltsjahr 2015 werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt
a.
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v.H. (wie bisher)
b.
Grundsteuer für
die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 490 v.H.
c.
Gewerbesteuer auf
400 v.H.
(2)
Nachfolgende
Hebesatzung (s. Anlage „Text der Satzung“) wird hiermit beschlossen.
(3)
Der Magistrat
wird gebeten diese Satzung umgehend zu veröffentlichen.