Beschlussentwurf:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 300 v.H. (unverändert)
Grundsteuer B: 490 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung wird als Satzung beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 94 Abs. 2 Nr. 3 HGO enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind. Ist die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, sind gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 2 HGO die Steuern nach den Sätzen des Vorjahres zu erheben. Gemäß § 25 Abs. 3 GrStG ist der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen.